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Sachstand: Neben Kriegsklärungs-Petition ist

Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

in Strasbourg anhängig.

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Brennende Polizeiautos sind ein Vorgeschmack auf das was der Souverän mit Ihnen machen wird.

15-20.000 Menschen haben deutlich gemacht: Der Bürger läßt sich vom Staat nicht länger verarschen. Wo Justiz das Recht beugt und sich das Parlament nicht an Vorgaben des Verfassungerichtes hält, wo Polizei Regimegegner foltert und terrorisiert muß ein Wechsel eben gewaltvoll erzwungen werden.
 
 
18. März 2015 Frankfurt a.M. Ostend

Am 24. Dezember 2014 wurde im Rahmen einer Kunst-Performance der Polizei des 1. Revieres in Frankfurt a.M., Zeil 33, 60313 Frankfurt a.M., symbolisch angedeutet was geschehen kann, wenn der Souverän sich von der Exekutive eben- so verarscht fühlt wie von der Exekutive und Judikative. Verzögern von Verfahren, egal ob Gesetzgebungsverfahren / Gerichtsprozess / Verwaltungsakten bis zum Punkt wo derjenige der nach Durchsetzung seiner Rechte trachtet diese allein deshalb nicht mehr durchsetzen kann weil tatvorsätzlich untätige bleibende Behörden Gewohnheitsunrecht schaffen ist verfassungsgemäß (Art 20 Abs 4 GG) legtimer Grund für Krawalle / Randale gegen Polizei- brutalität und Menschenrechtsbeugung.
 
 
In Bundestags-Petition: Pet A-17-99-1030-021171 vom 14./15. April 2012 wurde der Bundesrepublik Deutschland, _urkenstaat seitens des Deutschen elektronischen Widerstandes, (Bundesrepublik Deutschland, Rechtsstaat) der Bürgerkrieg erklärt.

Grund war das Urteil 1 Bvr 933/01 vom 29. Januar 2003 des Bundesver- fassungsgerichts, Karlsruhe in welchem der Deutsche Bundestag auf- gefordert wurde bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB verfassungs-konform zu reformieren. Das ist das Sorgerecht unverheirateter Väter! Die Bundesrepublik wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschrechte mehrfach verurteilt beim Sorgerecht Menschenrechtsverbrechen an Vätern zu begehen (22028/04 vom 3. Dezember 2009). Erst am 19. Mai 2013 wurde das Gesetz reformiert: zum schlechteren mit mütterlichem Sonder-Vetorecht.

Zudem hatten sowohl die Frankfurter als auch die Bad Homburger Polizei sich gegenüber Vätern die Gerichtsenstscheide (Umgangsrecht) durch- setzen lassen wollten sich geweigert Hilfe zu leisten. Stattdessen wurde man verleumdet (nachweislicher Falschvorwurf Drogennahme), "verprügelt", die Firma wurde ruiniert, und bei Jobverlust weigerte man sich monatelang Sozialleistungen auszubezahlen (auch nicht in Form von Lebensmitteln) wobei man den Tod des Antragstellers wenn nicht beabsichtigte zumindest billigend in Kauf nahm. Es gab hiergegen mehrere Hungerstreiks bis zu 25 Tage Länge und sogar Trinkstreiks in denen zwo mal sechseinhalb Tage lang keinerlei Flüssigkeit aufgenommen wurde. Mehrfach sah die Polizei bei Überfällen und versuchten Plünderungen zu. Nach Dienstaufsichtsbeschwerden kamen Beamte vorbei und schüchterten den Anzeigeerstatter ein man könne Ihn auch ohne ordentliches Verfahren mundtot in einer Psychiatrie veerschwinden lassen. Wahlrecht wurde mit behördlicher Melderegisterfäschung verwehrt.
 
 
http://take-ca.re

Aus unehelicher eheähnlicher Lebensgemeinschaft geht ein gemeinsames Kind hervor.

Doch weiter im Text: Kindesmutter ist Mitglied einer pseudomedizinischen Sekte ("Reiki") der Großmutter die "Heilen durch Hand-auflegen" betreibt. (http://reiki-direkt.de/huessner/ oder http://take-ca.re/huessner/) Vater will nicht daß das Kind im Sinne der Sekte erzogen wird. Mutter verweigert Sorgerechtserklärung für das Kind abzugeben um Vater daran zu hindern Religion oder schulmedizinische Behandlung für das Kind durchzusetzen. Daraufhin erfolgt aufgrund dieses Vertrauensbruches Trennung.

Nach der Geburt will der Vater Umgang mit seinem Kind haben, es also besuchen oder daß es ihn besucht! Um das zu verhindern gibt die Mutter an er sei gar nicht Vater des eigenen Kindes, wohl-gemerkt nachdem sie ihn vorher urkundlich beim Jugendamt als Vater angegeben hat um Unterhalt kassieren zu können. (Den hätte der Vater vermeiden können wenn es zu einer sogenannten Residenzlösung gekommen wäre, also bei vollem Sorg- und Umgangsrecht des Vaters das Kind zwischen den Elternteilen "gependelt" wäre, beispielsweise jede gerade Woche bei Papa, jede ungerade Woche bei Mama). Hierfür hat der Vater sogar noch jahrelang große Wohnung vorgehalten während er Gerichtsentscheidungen abwarten mußte. Da so zudem identischer finanzieller Erziehungsaufwand für beide Elternteile entsteht wäre Unterhaltspflicht weggefallen.

Resultat der Familienpolitik unsrer ReGIERung

Frau verweigert Umgang (das sind Besuche vom Kind bei seinem Vater), sucht sich neuen Kerl, der bekommt das Umgangsrecht anstatt des Vaters. Der Vater bekommt dann auch kein Sorgerecht.

Grund: Man hat das SOZIAL-FAMILIÄRE VERHÄLTNIS zwischen Kind und Bezugspersonen eingeführt. Damit bekommen alle (auch die kurzlebigen) Bettgeschichten der Mutter wenn diese nichts dagegen hat von rechts wegen Umgangsbefugnisse mit dem Kind.

Der muß sich, nach der Neuregelung des ? 1626a BGB anders als die Frau, - Wohlverhalten - wenn er das Sorgerecht haben will. Hat diese - beispielsweise als Alkoholikerin beim Stillen die "Titte voll Hardenberg" oder schädigt das Kind - dann gilt kein Kindeswohlvorbehalt, keine Kindeswohlprüfung, dann muß ein Verfahren zur Aberkennung des Sorgerechtes eingeleitet werden § 1666 BGB.

Ungleichbehandlung aus Gründen des Geschlechtes vor dem Gesetz! Menschenrecht!

gedacht war: Geht die Frau fremd dann soll der Ehemann - auch wenn er nicht leiblicher/biologischer/genetischer, kurz: der - Vater eines Kindes ist dieses großziehen. Damit sollte eine bestehende Ehe (mit Familie also Kindern) geschützt werden. Der Ehemann sollte finanziell für das Fremdgehen seiner Frau haften. Geht allerdings der Ehemann fremd so hat er für seinen eigenen Fehltritt zu haften, denn da gelten so lustige Regelungen wie Vaterschaftsvermutung beim Unterhalt.

seit Alice Schwarzer & Consorten wird das munter missbraucht:

Dem Mann sollte auch dann nicht zustehen die Frau zur Abtreibung zu bewegen wenn Sie einen Bastard aus einem außerehelichen Verhältnis zur Welt bringen wollte und den leiblichen Vater verschwieg.

Pornografie und Prostitution sollten verboten werden damit allein die Frau über die Triebbefriedigung von Männern entscheidet. Die katholische Kirche wollte ihren Gläubigen sogar vorschreiben an was sie zu denken hatten oder nicht (sogenannte unreine, unkeusche Gedanken als Beichtgrund).

Der Betreiber dieser Seite ist allein in den letzten drei Monaten Ziel von vier gewaltsamen Überfällen gegen seine Person geworden. Die Anzahl der Mordanschläge in den letzten 15 Jahren ist noch höher.
http://buvriek.baehring.at/pix/
http://dynip.name

Frauen sind die besseren NAZIs!

Wollte/n meine Mutter/Eltern mich vielleicht ursprünglich gar nicht haben?

Warum kastrieren wir - vermeintlich - geistige Behinderte nicht gleich wie zu Zeiten der Gesetze zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses von 1933-1945 statt Ihnen nachher das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zuzugestehen was von deren Teilhabe an Erziehung eigener Kinder her das selbe ist?

Es ist noch heute problemfrei möglich jemanden psychiatrisch zu diffamieren und zum vermeintlich erbbiologisch minderwertigen Elternteil zu stempeln, wider besseren Wissens wohlgemerkt, ich verweise hierbei auf Schriftsatz der RAe Asfour vom 12. Juni 2002 in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg und das spätere die Vorwürfe entkräftende Gutachten, welches unter 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt/Main vorliegt.
Das wäre Verfolgung von - wenn auch vermeintlich - Behinderten.

Daß ein Gericht eine Vaterschaftsfestellungsklage schuldhaft verzögern kann war mir auch neu, bei Unterhalt gilt doch die Vaterschaftsvermutung, bei Umgangsrechten etwa nicht (Az 9F 104/01 KI AG Bad Homburg)?

Die biologische Minderwertigkeit des Vaters folgt übrigens aus der Glaubenslehre der "unbefleckten Empfängnis" im Christentum (siehe Weihnachtsgeschichte, ein Fall von Kindsunterschiebung nach § 169 StGB nach heutiger Rechtssicht - entweder Gottes oder Yousefs Sohn) s.a.: § 1595 , § 1626a BGB
Daher haben wir hier auch durch-aus die Komponente Verfolgung aus religiösen Gründen. Abgesehen von der Benachteiligung aus Gründen des Geschlechtes.
Familienrechtsverdreher sind auf einmal gleichzeitig Gutachter. Genügt solches Gutachten auch um eine Frührente durch Berufsunfähigkeit bei vollen Geschäftsführerbezügen (ca. 1.500 EUR netto das verdient ein Handwerker auch) mit 35 zu bekommen? 'Versucht' hatte ich das per Renteneinreichung und Überbrückundgsdarlehen für Selbständige bei Zahlungsausfall in Form von H(artz)IV - Renteneinreichung Februar 2007

Die hessische Polizei macht ihre Arbeit - Strafanzeigen entgegennehmen - nicht. Und seit neuestem entscheiden Richter auch noch über ihre eigene Ablehnung aus Gründen der Besorgnis der Befangenheit.

Auf die Euthanasie/Selektion beim § 218 StGB will ich gar nicht näher eingehen man hätte ja nicht vorher - auch vom Partner unbemerkt dank "Pille" - verhüten können, oder?

Jetzt aber zur Frage: Fremdgefährdung ist ein Einweisungsgrund.

Habe ich somit die richtige Überlegung angestellt als ich 1992/93 (Ethikkurs Kuhli HUS HG) herum äußerte wenn eine Frau einen im werden befindlichen Menschen töten will handle es sich eventuell um einen Fall für die Psychiatrie?

Und: Können wir alle Schwangerenkonflikt-beratungsdokumente den betroffenen überlebenden Kindern die ja dieses Jahr volljährig werden gegenüber offenlegen? Immerhin sind es deren Daten! (Bundesratsdrucksache 682/04)

Aus / zitiert nach meinem Fax an das Bundespräsidialamt vom 20.04.2011. Die Neuregelung des § 218 StGB trat am 16.03.1993 in Kraft. 18 Jahre und 9 Monate später wäre dann der 07.12.2011. Quelle der Berechnung: Internet http://www.schwanger-online.de/service/schwangerschafts-rechner

ViSdP: Bähring, Maximilian, Zeitungs und Zeitschriftenverlag, Frankfurt a.M./Bad Homburg Hölderlinstr. 4 - 60316 farnkfurt a.M. - Germany EMail: maximilian@baehring.at
 
 
Der Herr B. bekam am 24.12.2014 die Nachricht, dass er kein Sorgercht für sein_ uneheliche Tochter bekomt. In der Nacht vom 24.12.-25.12. versuchte er sich durch sleebstevrletzung mit einem Messer (am Hals und an beiden Unterarmen) das Leben zu nehmen. Von den Verletzungen machte er Bilder und veröffentlichte diese im Internet- http://sch-einesystem.tumblr.com . Die Polizei wurde darüber anonym verständigt. Nachdem ermittelt wurde, dass er sich ins eienr wohnung befand, wurde diese gewaltsam geöffnet, da ... damit eine Gefahr für eingestzten Beamte vevrringert werden konnte. Währen der Ingewahrsamnahme äußerte er wiederholt, ... damit gegegn die Nichterteilung des Sorgechts zu demonstrieren.
 
 
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Rechtsstaat Deutschland

Petitionsausschuß
Deutscher Bundestag
Platz der Repulik 1
11011 Berlin
Schurkenstaat Deutschland
Fax: 030/227 36053
14.04.2012

Pet A-17-99-1030-021771
ERKLÄRUNG (antifiskalischen) BÜRGERKRIEGes
Faxschreiben vom 01. April 2012 – kein Scherz -

Hier habe ich mich inzwischen an den wohl für die Sache
zuständigen Verteidigungsausschuß gewandt.

DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND HAT SICH GLEICH
MEHRFACH GEWEIGERT IHREN UREIGENSTEN PLFICHTEN –

DEM SCHAFFEN VON RECHT

sowohl als Gesetz, als auch in Form an diese Gesetze gebundener
Urteile (in beiden Fällen entstehen durch Verzögerungen Schäden
in Form der Entstehung fälschlicherweise angenommener
Gewohnheits-UN-Rechte)

UND DESSEN DURCHSETZUNG

(angekündigte Verweigerung gefertigte Urteile zu vollstrecken
[Polizeibeamter im März 2006 „da dürfen Sie mich zitieren“])

NACHZUKOMMEN.

Dieser GIPFEL an SEXISTISCHER Unverschämtheit und MENSCHEN
VERACHTUNG der GLEICHBERECHTIGUNG (wenn auch nur
vermeintlich) des LEBENS BEHINDERTER (wie bei den NAZIS) ist
eine solch MASSIVE

VERLETZUNG DES RECHTSSTAATSPRINZIPS

DAß DEN FUNKTIONSTRÄGERN DES STAATES

DAS GEWALTMONOPOL nach den Maßgaben des
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz ZU ENTZIEHEN WAR.

Grûß

MAXIMILIAN BÄHRING
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Rechtsstaat Deutschland

Petitionsausschuß
- mit Zustellmangel via
Verteidigungssausschuß -
Deutscher Bundestag
Platz der Repulik 1
11011 Berlin
Schurkenstaat Deutschland
Fax: 030/227 36005
15.04.2012

Pet A-17-99-1030-021771

Neureglung des § 1626a BGB

BVerfG-Urteil 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010
nach EGMR-Urteil 22028/04 vom 03.12.2009
seit über 2 (in Worten: zwei) Jahren überfällig

§ 1626a BGB gemeinsames Sorgerecht unverheirateter

1. Unverheiratete haben Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.

2. Väter - und nur diese, denn sie wissen im Zweifelsfall nichts von ihrem „Vaterglück“ - können gegenüber Jugendamt oder Gericht eine – formlose - Erklärung abgeben so Sie die gemeinsame Sorge nicht ausüben wollen.

Im Unterhaltsrecht sind zudem Regelungen zu finden nach denen Väter, welche die Erziehung mittels geteiltem Sorgerecht zeitanteilig übernehmen wollen – die Bereitschaft, nicht was die Mütter und deren Anwälte in der Realität zu verhindern wissen, zählt - aufgrund dieser Bereitschaft zur Eigenleistung der Erziehung von Unterhaltspflichten als Verdienstausfall- entschädigung für mütterliche Fremdleistung vollständig zu befreien sind.

Ist das Kind 3½ Tage die Woche bei mir und wird versorgt, wozu soll ich der Ex Verdienstausfall für Erziehungsarbeit/-zeit zahlen. Wenn ich schon “Personal“ bezahle soll, dann bezahle ich welches das nicht zickt und mit dem ich nicht herumstreiten muß. Also keinen arbeitsrechtlichen Vorteil allein dafür irgendwannmal miteinander „geschnaggserlt“ zu haben.

Hinsichtlich Steuern und Abgaben sind biologische Väter Ehemännern voll- ständig gleichzustellen. Das in der Diskussion sogenannte „Elternsplitting“.

Grûß

MAXIMILIAN BÄHRING
Wer angeblich (und eben entgegen dieser infamen bösartigen Verleumdung gutachterlich erwiesenermaßen nicht wirklich/tatsächlich) zu verrückt ist Umgansgrechte wahrzunehmen oder seinen Nachwuchs nicht per geteiltem Sorgerecht aus der (Heilbehandlung per Hansdauflegen) Sekte heraushaltend darf der ist auch zu verrückt um Unterhalt zu erwirstchaften oder Steuern zu zahlen. Immerhin hätte man ja die Erziehung auch kostenfrei selbst übernehmen können statt eine Ex dafür zu bezahlen mit der man sich aus guten Gründen nichts mehr merh zu sagen hat. (wenn ich - gezwungenermaßen - Personal beschäftige und bezahle, dann darf ich mir wohl noch aussuchen wer das ist.