18. März 2015 Frankfurt a.M. Ostend
Am 24. Dezember 2014 wurde im Rahmen einer Kunst-Performance der
Polizei des 1. Revieres in Frankfurt a.M., Zeil 33, 60313 Frankfurt
a.M., symbolisch angedeutet was geschehen kann, wenn der Souverän sich
von der Exekutive eben-
so verarscht fühlt wie von der Exekutive und Judikative. Verzögern von
Verfahren, egal ob Gesetzgebungsverfahren / Gerichtsprozess /
Verwaltungsakten bis zum Punkt wo derjenige der nach Durchsetzung
seiner Rechte trachtet diese allein deshalb nicht mehr durchsetzen
kann weil tatvorsätzlich untätige bleibende Behörden Gewohnheitsunrecht
schaffen ist verfassungsgemäß (Art 20 Abs 4 GG) legtimer Grund für
Krawalle / Randale gegen Polizei- brutalität und Menschenrechtsbeugung.
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In Bundestags-Petition: Pet A-17-99-1030-021171 vom 14./15. April 2012
wurde der Bundesrepublik Deutschland, _urkenstaat seitens des Deutschen
elektronischen Widerstandes, (Bundesrepublik Deutschland, Rechtsstaat)
der Bürgerkrieg erklärt.
Grund war das Urteil 1 Bvr 933/01 vom 29. Januar 2003 des Bundesver-
fassungsgerichts, Karlsruhe in welchem der Deutsche Bundestag auf-
gefordert wurde bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB
verfassungs-konform zu reformieren. Das ist das Sorgerecht
unverheirateter Väter! Die Bundesrepublik wurde vom Europäischen
Gerichtshof für Menschrechte mehrfach verurteilt beim Sorgerecht
Menschenrechtsverbrechen an Vätern zu begehen (22028/04 vom 3. Dezember
2009). Erst am 19. Mai 2013 wurde das Gesetz reformiert: zum
schlechteren mit mütterlichem Sonder-Vetorecht.
Zudem hatten sowohl die Frankfurter als auch die Bad Homburger Polizei
sich gegenüber Vätern die Gerichtsenstscheide (Umgangsrecht) durch-
setzen lassen wollten sich geweigert Hilfe zu leisten. Stattdessen wurde
man verleumdet (nachweislicher Falschvorwurf Drogennahme),
"verprügelt", die Firma wurde ruiniert, und bei Jobverlust weigerte
man sich monatelang Sozialleistungen auszubezahlen (auch nicht in Form
von Lebensmitteln) wobei man den Tod des Antragstellers wenn nicht
beabsichtigte zumindest billigend in Kauf nahm. Es gab hiergegen mehrere
Hungerstreiks bis zu 25 Tage Länge und sogar Trinkstreiks in denen zwo
mal sechseinhalb Tage lang keinerlei Flüssigkeit aufgenommen wurde.
Mehrfach sah die Polizei bei Überfällen und versuchten Plünderungen zu.
Nach Dienstaufsichtsbeschwerden kamen Beamte vorbei und schüchterten den
Anzeigeerstatter ein man könne Ihn auch ohne ordentliches Verfahren
mundtot in einer Psychiatrie veerschwinden lassen. Wahlrecht wurde mit
behördlicher Melderegisterfäschung verwehrt.
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http://take-ca.re
Aus unehelicher eheähnlicher Lebensgemeinschaft geht ein gemeinsames Kind hervor.
Doch weiter im Text: Kindesmutter ist Mitglied einer pseudomedizinischen
Sekte ("Reiki") der Großmutter die "Heilen durch Hand-auflegen"
betreibt. (http://reiki-direkt.de/huessner/ oder http://take-ca.re/huessner/)
Vater will nicht daß das Kind im Sinne der Sekte erzogen wird. Mutter
verweigert Sorgerechtserklärung für das Kind abzugeben um Vater daran zu
hindern Religion oder schulmedizinische Behandlung für das Kind
durchzusetzen. Daraufhin erfolgt aufgrund dieses Vertrauensbruches
Trennung.
Nach der Geburt will der Vater Umgang mit seinem Kind haben, es also
besuchen oder daß es ihn besucht! Um das zu verhindern gibt die Mutter
an er sei gar nicht Vater des eigenen Kindes, wohl-gemerkt nachdem sie
ihn vorher urkundlich beim Jugendamt als Vater angegeben hat um
Unterhalt kassieren zu können. (Den hätte der Vater vermeiden können
wenn es zu einer sogenannten Residenzlösung gekommen wäre, also bei
vollem Sorg- und Umgangsrecht des Vaters das Kind zwischen den
Elternteilen "gependelt" wäre, beispielsweise jede gerade Woche bei
Papa, jede ungerade Woche bei Mama). Hierfür hat der Vater sogar noch
jahrelang große Wohnung vorgehalten während er Gerichtsentscheidungen
abwarten mußte. Da so zudem identischer finanzieller Erziehungsaufwand
für beide Elternteile entsteht wäre Unterhaltspflicht weggefallen.
Resultat der Familienpolitik unsrer ReGIERung
Frau verweigert Umgang (das sind Besuche vom Kind bei seinem Vater),
sucht sich neuen Kerl, der bekommt das Umgangsrecht anstatt des Vaters.
Der Vater bekommt dann auch kein Sorgerecht.
Grund: Man hat das SOZIAL-FAMILIÄRE VERHÄLTNIS zwischen Kind und
Bezugspersonen eingeführt. Damit bekommen alle (auch die kurzlebigen)
Bettgeschichten der Mutter wenn diese nichts dagegen hat von rechts
wegen Umgangsbefugnisse mit dem Kind.
Der muß sich, nach der Neuregelung des ? 1626a BGB anders als die Frau, -
Wohlverhalten - wenn er das Sorgerecht haben will. Hat diese -
beispielsweise als Alkoholikerin beim Stillen die "Titte voll
Hardenberg" oder schädigt das Kind - dann gilt kein Kindeswohlvorbehalt,
keine Kindeswohlprüfung, dann muß ein Verfahren zur Aberkennung des
Sorgerechtes eingeleitet werden § 1666 BGB.
Ungleichbehandlung aus Gründen des Geschlechtes vor dem Gesetz! Menschenrecht!
gedacht war: Geht die Frau fremd dann soll der Ehemann - auch wenn er
nicht leiblicher/biologischer/genetischer, kurz: der - Vater eines
Kindes ist dieses großziehen. Damit sollte eine bestehende Ehe (mit
Familie also Kindern) geschützt werden. Der Ehemann sollte finanziell
für das Fremdgehen seiner Frau haften. Geht allerdings der Ehemann fremd
so hat er für seinen eigenen Fehltritt zu haften, denn da gelten so
lustige Regelungen wie Vaterschaftsvermutung beim Unterhalt.
seit Alice Schwarzer & Consorten wird das munter missbraucht:
Dem Mann sollte auch dann nicht zustehen die Frau zur Abtreibung zu
bewegen wenn Sie einen Bastard aus einem außerehelichen Verhältnis zur
Welt bringen wollte und den leiblichen Vater verschwieg.
Pornografie und Prostitution sollten verboten werden damit allein die
Frau über die Triebbefriedigung von Männern entscheidet. Die katholische
Kirche wollte ihren Gläubigen sogar vorschreiben an was sie zu denken
hatten oder nicht (sogenannte unreine, unkeusche Gedanken als
Beichtgrund).
Der Betreiber dieser Seite ist allein in den letzten drei Monaten Ziel
von vier gewaltsamen Überfällen gegen seine Person geworden. Die Anzahl
der Mordanschläge in den letzten 15 Jahren ist noch höher.
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http://buvriek.baehring.at/pix/
http://dynip.name
Frauen sind die besseren NAZIs!
Wollte/n meine Mutter/Eltern mich vielleicht ursprünglich gar nicht haben?
Warum kastrieren wir - vermeintlich - geistige Behinderte nicht
gleich wie zu Zeiten der Gesetze zur Verhütung des erbkranken
Nachwuchses von 1933-1945 statt Ihnen nachher das Sorgerecht für ihre
Kinder nicht zuzugestehen was von deren Teilhabe an Erziehung eigener
Kinder her das selbe ist?
Es ist noch heute problemfrei möglich jemanden psychiatrisch zu
diffamieren und zum vermeintlich erbbiologisch minderwertigen Elternteil
zu stempeln, wider besseren Wissens wohlgemerkt, ich verweise hierbei
auf Schriftsatz der RAe Asfour vom 12. Juni 2002 in 9F 434/02 UG AG Bad
Homburg und das spätere die Vorwürfe entkräftende Gutachten, welches
unter 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt/Main vorliegt.
Das wäre Verfolgung von - wenn auch vermeintlich - Behinderten.
Daß ein Gericht eine Vaterschaftsfestellungsklage schuldhaft verzögern
kann war mir auch neu, bei Unterhalt gilt doch die
Vaterschaftsvermutung, bei Umgangsrechten etwa nicht (Az 9F 104/01 KI AG
Bad Homburg)?
Die biologische Minderwertigkeit des Vaters folgt übrigens aus der
Glaubenslehre der "unbefleckten Empfängnis" im Christentum (siehe
Weihnachtsgeschichte, ein Fall von Kindsunterschiebung nach § 169 StGB
nach heutiger Rechtssicht - entweder Gottes oder Yousefs Sohn) s.a.: §
1595 , § 1626a BGB
Daher haben wir hier auch durch-aus die Komponente Verfolgung aus
religiösen Gründen. Abgesehen von der Benachteiligung aus Gründen des
Geschlechtes.
Familienrechtsverdreher sind auf einmal gleichzeitig Gutachter. Genügt
solches Gutachten auch um eine Frührente durch Berufsunfähigkeit bei
vollen Geschäftsführerbezügen (ca. 1.500 EUR netto das verdient ein
Handwerker auch) mit 35 zu bekommen? 'Versucht' hatte ich das per
Renteneinreichung und Überbrückundgsdarlehen für Selbständige bei
Zahlungsausfall in Form von H(artz)IV - Renteneinreichung Februar 2007
Die hessische Polizei macht ihre Arbeit - Strafanzeigen entgegennehmen -
nicht. Und seit neuestem entscheiden Richter auch noch über ihre eigene
Ablehnung aus Gründen der Besorgnis der Befangenheit.
Auf die Euthanasie/Selektion beim § 218 StGB will ich gar nicht näher
eingehen man hätte ja nicht vorher - auch vom Partner unbemerkt dank
"Pille" - verhüten können, oder?
Jetzt aber zur Frage: Fremdgefährdung ist ein Einweisungsgrund.
Habe ich somit die richtige Überlegung angestellt als ich 1992/93
(Ethikkurs Kuhli HUS HG) herum äußerte wenn eine Frau einen im werden
befindlichen Menschen töten will handle es sich eventuell um einen Fall
für die Psychiatrie?
Und: Können wir alle Schwangerenkonflikt-beratungsdokumente den
betroffenen überlebenden Kindern die ja dieses Jahr volljährig werden
gegenüber offenlegen? Immerhin sind es deren Daten!
(Bundesratsdrucksache 682/04)
Aus / zitiert nach meinem Fax an das Bundespräsidialamt vom 20.04.2011.
Die Neuregelung des § 218 StGB trat am 16.03.1993 in Kraft. 18 Jahre und
9 Monate später wäre dann der 07.12.2011. Quelle der Berechnung:
Internet
http://www.schwanger-online.de/service/schwangerschafts-rechner
ViSdP: Bähring, Maximilian, Zeitungs und Zeitschriftenverlag, Frankfurt
a.M./Bad Homburg Hölderlinstr. 4 - 60316 farnkfurt a.M. - Germany
EMail: maximilian@baehring.at
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Der Herr B. bekam am 24.12.2014 die Nachricht, dass er kein Sorgercht für sein_
uneheliche Tochter bekomt.
In der Nacht vom 24.12.-25.12. versuchte er sich durch sleebstevrletzung
mit einem Messer (am Hals und an beiden Unterarmen) das Leben zu
nehmen.
Von den Verletzungen machte er Bilder und veröffentlichte diese im
Internet- http://sch-einesystem.tumblr.com .
Die Polizei wurde darüber anonym verständigt. Nachdem ermittelt wurde,
dass er sich ins eienr wohnung befand, wurde diese gewaltsam geöffnet,
da
... damit eine Gefahr für eingestzten Beamte vevrringert werden konnte. Währen der Ingewahrsamnahme äußerte er wiederholt,
... damit gegegn die Nichterteilung des Sorgechts zu demonstrieren.
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Rechtsstaat Deutschland
Petitionsausschuß
Deutscher Bundestag
Platz der Repulik 1
11011 Berlin
Schurkenstaat Deutschland
Fax: 030/227 36053
14.04.2012
Pet A-17-99-1030-021771
ERKLÄRUNG (antifiskalischen) BÜRGERKRIEGes
Faxschreiben vom 01. April 2012 – kein Scherz -
Hier habe ich mich inzwischen an den wohl für die Sache
zuständigen Verteidigungsausschuß gewandt.
DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND HAT SICH GLEICH
MEHRFACH GEWEIGERT IHREN UREIGENSTEN PLFICHTEN –
DEM SCHAFFEN VON RECHT
sowohl als Gesetz, als auch in Form an diese Gesetze gebundener
Urteile (in beiden Fällen entstehen durch Verzögerungen Schäden
in Form der Entstehung fälschlicherweise angenommener
Gewohnheits-UN-Rechte)
UND DESSEN DURCHSETZUNG
(angekündigte Verweigerung gefertigte Urteile zu vollstrecken
[Polizeibeamter im März 2006 „da dürfen Sie mich zitieren“])
NACHZUKOMMEN.
Dieser GIPFEL an SEXISTISCHER Unverschämtheit und MENSCHEN
VERACHTUNG der GLEICHBERECHTIGUNG (wenn auch nur
vermeintlich) des LEBENS BEHINDERTER (wie bei den NAZIS) ist
eine solch MASSIVE
VERLETZUNG DES RECHTSSTAATSPRINZIPS
DAß DEN FUNKTIONSTRÄGERN DES STAATES
DAS GEWALTMONOPOL nach den Maßgaben des
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz ZU ENTZIEHEN WAR.
Grûß
MAXIMILIAN BÄHRING
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Rechtsstaat Deutschland
Petitionsausschuß
- mit Zustellmangel via
Verteidigungssausschuß -
Deutscher Bundestag
Platz der Repulik 1
11011 Berlin
Schurkenstaat Deutschland
Fax: 030/227 36005
15.04.2012
Pet A-17-99-1030-021771
Neureglung des § 1626a BGB
BVerfG-Urteil 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010
nach EGMR-Urteil 22028/04 vom 03.12.2009
seit über 2 (in Worten: zwei) Jahren überfällig
§ 1626a BGB gemeinsames Sorgerecht unverheirateter
1. Unverheiratete haben Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
2. Väter - und nur diese, denn sie wissen im Zweifelsfall nichts von
ihrem „Vaterglück“ - können gegenüber Jugendamt oder Gericht
eine – formlose - Erklärung abgeben so Sie die gemeinsame Sorge
nicht ausüben wollen.
Im Unterhaltsrecht sind zudem Regelungen zu finden nach denen Väter,
welche die Erziehung mittels geteiltem Sorgerecht zeitanteilig übernehmen
wollen – die Bereitschaft, nicht was die Mütter und deren Anwälte in der
Realität zu verhindern wissen, zählt - aufgrund dieser Bereitschaft zur
Eigenleistung der Erziehung von Unterhaltspflichten als Verdienstausfall-
entschädigung für mütterliche Fremdleistung vollständig zu befreien sind.
Ist das Kind 3½ Tage die Woche bei mir und wird versorgt, wozu soll ich
der Ex Verdienstausfall für Erziehungsarbeit/-zeit zahlen. Wenn ich schon
“Personal“ bezahle soll, dann bezahle ich welches das nicht zickt und mit
dem ich nicht herumstreiten muß. Also keinen arbeitsrechtlichen Vorteil
allein dafür irgendwannmal miteinander „geschnaggserlt“ zu haben.
Hinsichtlich Steuern und Abgaben sind biologische Väter Ehemännern voll-
ständig gleichzustellen. Das in der Diskussion sogenannte „Elternsplitting“.
Grûß
MAXIMILIAN BÄHRING
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Wer angeblich (und eben entgegen dieser infamen bösartigen
Verleumdung gutachterlich erwiesenermaßen nicht wirklich/tatsächlich) zu verrückt ist
Umgansgrechte wahrzunehmen oder seinen Nachwuchs nicht per geteiltem
Sorgerecht aus der (Heilbehandlung per Hansdauflegen) Sekte heraushaltend darf der ist
auch zu verrückt um Unterhalt zu erwirstchaften oder
Steuern zu zahlen. Immerhin hätte man ja die Erziehung auch kostenfrei selbst
übernehmen können statt eine Ex dafür zu bezahlen mit der man sich aus guten Gründen nichts
mehr merh zu sagen hat. (wenn ich - gezwungenermaßen - Personal beschäftige und bezahle,
dann darf ich mir wohl noch aussuchen wer das ist.
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