09.10.2016 05:54
ENTWURF +++ ENTWURF

Eines ist doch sehr, sehr seltsam! In bisher jedem Verfahren seit 9F 104/01 KI vor dem Amtsgericht Bad Homburg gibt es Anträge die eingereicht werden und von denen die Begründung fehlt. Das erinnert mich an die dämliche böartige Fotze von der Klinik Dr. Baumstark, meienr Zivistelle, wo ich sexuell missbraucht worden bin. Dort legte eien unfreiwillige  Patientin des Chefartzes auch mal eien Befangeheitsantrag ein den Sie nicht begründete.

In der Folge ist man seitens der Anwältin Asfour nochmal im Umgangsrechtsverfahren 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg so Verfahren. Es handelts ich bei der Entführung meiens Kindes ALSO DEFINITIV UM EINEN RACHEAKT. Schon in den Schriftsätzen von Cannawiurf und Perpelitz sind die selbe chrakteristsichen Rechtschreibfehler erkennbar die sich seit ahren durch sämtliche Gerichtsverfahren ziehen, ebenso in der Arbeit des Dr. Jur Peter Finger. Dr. Oliver Sieg, ein Fachanwalt für Anwaltshaftung hat schriftlich bestätigt daß Cannawurf und Perpelitz Fehler gemacht haben. Es handelt sich also mutmaßlich um eien ILLEGALE Strafaktion einer wildegwordenen Bande zutiefst korrupter Juristen gegen einen Unschuldigen mögicheerweise im Auftrage der Bundeswehr, so wie es der sexuelle Missbrauch an mir war, der druch mein psychiatrisches mundtot machen nun vertuscht werden soll.

Mein Kind (?seitdem ich gesehen habe wie korrupte die Mediziner Falschgutachten schreiben glaube ich Ihnen gra nichts mehr) wird dabei als Druckmittel benutzt um mich zu erpressen.

Da auch RA Haussmann wie RA Guthke sich weigert mit dem Mandaten zur Einreichung versprochene und deshalb von diesem gegenüber dem Gericht angekündigte Befangenheitsanträge abspachegemäß rechtzeitig begründet einzulegen

lege ich Beschwerde dagegen ein dagegen

daß er trotz seines Wunsches von der Pflichtverteidigung entbunden zu werden und meines Wunsches daß er von der Pflichtverteidgung mit sofortiger Wirkung entbunden wird

und trotz daß er einen Selbtmordversuch verursacht und mich, seinen Mandanten, fast umgebracht hätte, nicht von der Pflichtverteidigung entbunden wurde,

daß dem gemeinsamen Wunsch vo bVerteidgtem udn Verteidger also nicht entsprochen worden ist
mit Verfügung vom 30. September, ausgestellt am 05. Oktober 2016

Zur witeren Begründung bitte ich auch beigefügte erste Entwürfe dieses Schreibens dringendst zu beachten.