16.01.2015 02:10

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: (0) 721 / 9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

15. Januar 2015

Verfassungsbeschwerde des Maximilian Bähring vom 29.Dezember 2014 gegen das ?Urteil? in
3 UF 70/14 Oberlandesgeriicht Frankfurt a.M. (Nichterteilung des Sorgerechtes), Nachtrag.
Man verweigert(e) mir anwaltliche Unterstützung. Zwecks Fristwahrung will ich noch Sachverhalts-schilderung im Entwurf einreichen die ich für Klage vor dem Europäische Gerichtshof für Menschen-rechte angefertigt habe.

Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG AmtsgerichtBad Homburg das Ziel:
?So lange wie möglich? KONTAKT ?zu vereiteln um sich dann? [?] ?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater dem Kind ?entfremdet??
genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das Sorgerecht nicht eretilt. Nicht ich war untätig sondern die Gerichte und der Bundestag der entgegen den Weisungen in 1 BvR 933/01 Bundesver-fassungericht demseben Frist setzte zum 31.Dezember 2003 Verfassungskonforme Neuregelung des
§ 1626a BGB zu als Bundesgesetz erlassen.

Ich bin soweit gegangen den Widerstandsfall/Bürgerkrieg nach Artikel 20 abstaz 4 Grundgestz gegen die Regierungen Schröder/Merkel  und Koch/Bouffier zu erklären weils ich der Bundestag einfach nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichtes hält, nachdem keine andere Abhilfe mehr möglich war, und zwar auch deshlab weil sowohl die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache wissentlich und willentlich verzögerten so daß der weiter Instanzenweg blockiert war. Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis verscuht hat Drogen unterzuchieben? möglicherweise erpresst von ukrainischen Zwangsprost-ituierten ? an der politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra Roth legaliserte damals Drogen (?Frankfurter Weg?/Methadon) und Prositiution.  Die Reiki-Sekte der die Kindes-mutter huldigt ist ja nur deshalb nicht verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den das Judentum durch den Holocaust hat. Ich denke beim vorliegenden Falle; ?Das weibliche Kind habe,? behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele, die nicht zum weiblichen Körper passe, das habe man beim Lichtaura-Kindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum oder Islam wenn ein athesitsicher Elternteil ? in diesem Falle ich ? das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden können.

Mit freundlichem Gruß


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16.01.2015 03:22

Zusätzlich muessten Sie ggf fuer ggf vorhandene Publifikationen bzgl der von Ihnen sog REIKI sekte aus seriösen Quellen sorgen die nachweisen dass diese Vereinigung nachweislich schulmedizinische Behandlung v Kindern im gg Satz zu von ihnen vertretenen esoterischen Ansätzen grds und 8 Bezug auf Ihr Kind verweigert bzw bevorzugt und so das Kindeswohl gefaehrdet. Und damit meine ich nicht Ihre eigenen Publikationen


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