19.03.2026 06:03
Der Satz: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“, welcher häufig bei Gewinnspielen zu hören beziehungsweise zu lesen ist, besagt nichts anderes, als dass kein Teilnehmer betreffenden Gewinnspiels das Recht hat, einen Gewinn klageweise zu erstreiten. Fühlt sich jemand durch eine gezogen Niete beleidigt, so ist dies nicht ausreichend, um darin eine Verletzung der persönlichen Rechte anzusehen.
https://www.juraforum.de/lexikon/rechtsweg
Pass auf, Neuland ...
DU BRAUCHST KEINEN RECHTEN WEG
...
https://www.google.com/search?q=grönemeyer%2Bneuland
traumschiff "Neu Land" see"rechtsfreier Raum" / Frau an Bord = Ungück!
https://zms.bundeswehr.de/de/mediathek/zmsbw-podcast-schulschiff-deutschland-5324828
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