17.02.2021 00:05 Damit nochmal klar wird das ich das Kind bis zuletzt hatte heraushalten wollen aus dem was seine Mutter mir angetan hatte (sexueller Miss-brauch meiner Person unter Drogen Freiheitseberaubung qausi als un-freiwilliger Samenspender, ich wollte die Beziehung nicht dafür gibt es mehrere Zeugen, Anwälte und Ärzte und Polizisten), bis es anfing gegen mich zu hetzen. „Wir haben den Vater stets totgeschwiegen damit er die neue bzeihungd er Muttre nicht stört und jetzt war er dem Kind so fremd daß es Angst vor dem kennelernen hatte und ihn ablehnte.“ === Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M. Fax: +49/(0)721/9101-382 Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3 D-76131 Karlsruhe 22. Januar 2015 Klage 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt /M. Fristbedingte Vorabversionen der Verfassungsbeschwerde sind Ihnen als Fax und Einschreiben-Rückschein zugegangen! In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M. gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu: Einschreiben-Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE Einschreiben-Rückschein 16. Januar 2015 RA 4343 7816 3DE Fax 17. Januar 2015 18:58 Uhr Einschreiben-Rückschein 20. Januar 2015 RA 4069 9520 0DE Gru&Szlig; Verfassungbeschwerde Gegen das, um die Rechtsmittel einzuschränken, fehlerhaft als Beschluß bezeichnete „Urteil“ vom 15., ausgefertigt am 19. und mir zugegangen per förmlicher Zustellung am 24. Dezember 2014 in Sachen gemeinsames Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lege ich hiermit Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht verletzt meine mir verfassungemaess zustehenden Grundrechte die mir aus den Artikeln 1,2,3,4,5,6,7,8 und 19 Grundgesetz erwachsen. Der § 1626 BGB wurde zwar reformiert, jedoch steht der Mutter weiterhin ein Veto-Recht zu, sie kann den Kindesvater nun ausgiebigst vor Gericht verleumden um dessen Sorgerecht zu blockieren. Beim mit Geburt automatisch an die Frau die ein Kind gebärt fallenden Sorgerecht fehlt entsprechendes Vetorecht für den Vater. Das wird also der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechten monierten mangelnden Gleichberechtigung der Elternteile nicht gerecht. 2/16 Es wird daher beantragt: I. 1. Das Urteil wegen Verstoßes gegen die verfassungsgemäßen Grundrechte aufzuheben und zwecks Abänderung an einen anderen Senat des OLG - der nicht vornehmlich mit Sexist(Inn)en besetzt ist - zurückzuverweisen. 2. Den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland erneut zu verurteilen sich an die Vorgaben des Bundesverfassungerichtes zu halten und einen reformierten § 1626a BGB zu erlassen. Zu den Gründen in umgekehrter Reihenfolge: 2. Normenkontrollklage § 1626a BGB Damit Väter das Sorgerecht auch wirkungsvoll einklagen können muß dem Vater das Recht auf Abstammungsgutachten per DNA-Test auf dem Wege der einstweiligen Anordnung ermöglicht werden. Sonst blockiert die Kindesmutter das Sorgerecht des Vaters schon dadurch daß Sie die Abstammung falsch angibt oder – wie im vorliegenden Falle – einfach die anerkennende Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennungs-urkunde beim § 1595 BGB unterdrückt. Das genügt um per Vaterschaftsvermutung Unterhalt zu kassieren aber nicht gleichberechtigt um für den vermuteten Vater ein Umgangs- und/oder Sorgerecht einklagen zu können. In 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe und 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Kindesmutter mehr als ein Jahr lang versucht ein Vaterschaftsgutachten herauszuzögern. Ziel war das Kind dem Vater zu entfremden. In 1 BvR 933/01 Bundesverfassungericht vom 29. Januar 2003 ordnete das Bundesverfassungericht an binnen Jahresfrist und zwar exakt bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB verfassungs- konfrom neu zu regeln. Am 21. Juli 2010 erhielt dann weiteres Urteil zur verfassungs-konformität des § 1626a BGB des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR, Zaunegger gegen Deutschland, Nr. 22028/04, Urteil vom 3. Dezember 2009) mit Verfassungs-gerichtsentscheid 1 BvR 420/09 Rechtswirksamkeit für die Bundesrepublik Deutschland. Ähnlich hatte der Europäische Gerichthof für Menschenrechte bereits in den Fällen Elsholz, Sommerfeld, Kutzner jeweils gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden und 2007 im Falle Görgülü der durch die Medien ging. Den deustchen Bundestag kümmerte das wenig. Erst nachdem nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der Regierung am 14. und 15. April 2012 der Bürgerkrieg erklärt worden war - siehe Petition Pet-A-17-99-021771-1930 ( http://decl-war.tumblr.com ) - kümmerte man sich am 16. April 2013 um gesetzliche Neu-regelung. Der Bürgerkriegserklärung nach Widerstandrecht liegt die Annahme zugrunde daß die Verletzung der grundgesetzlichen Menschen- rechtsbindung aus Artikel 1 Absatz 2 die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hatte eine eklatante Verletzung der freiheitlich demokratsichen Grund-ordnung darstellt die ein Ausrufen des Notstandes ermöglicht. 10 Jahre Zeit seit der Anweisung des Budnesverafssungerichtes den § 1626a BGB neu zu regeln hatte sich der Bundestag gelassen und damit die gesetzte Frist bei Inkrafttreten der Neuregelung um fast 10 Jahre überschritten. Ein Bundestag der sich nicht mehr an die Vorgaben seiner eigenen Normen-kontrollinstanz hält kann nicht mehr ernst genommen werden. 4/16 Der Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das Sorgercht deshalb nicht automatisch mit Geburt des Kidnes abzusprechen weil diese die, (Pardon) „Titte voll Hardenberg“ hat, also beispielweise durch Drogennahme während der Stillzeit das Kind gefährdet. Daher kann ein § 1626a BGB nur dann verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt auch für die Mutter gilt. 1. Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Ich lege hiermit Verfassungbeschwerde ein. Es werden mein natürliches Elternrecht (Artikel 6 GG) ebenso verletzt wie meine Menschenwürde als vermeintlich Behinderter dem WEGEN dieser Behinderung (sozusagen „weil und aufgrund der Tatsache daß er im Rollstuhl sitzt also behidnert ist“) das Sorgerecht verwehrt wird, (Artikel 6 GG) den Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem Geschlechte verletzt das Urteil ebenfalls. Meine Ex gehört zu einer Sekte „REIKI“ die pseudomedizinische „Heilen durch Handauflegen“ betreibt. Weil die Kindesmutter schon bei der Geburt das Kind durch Reiki statt schulmedi-zinischer Geburtshilfe unnötig gefährden wollte kam es zur Trennung ehenähnlicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung. Meine Ex fröhnt einem religösen und esoterischen Wahnsystem das für das Kind gefährlich ist und von dem ich nicht möchte daß es in diesem erzogen wird. Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet. Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich würde Drogen nehmen. Offene Briefe solchen Inhaltes flatterten ins Sekretariat der Bürogemeinschaft von mir mit meinem größten Kunden, ich war damals Geschäftsführer und 50% Inhaber der outgesourcten EDV-Abteilung. Daran ging der Betrieb zugrunde und ich verlor meinen Job. Die Mit-gesellschafter zogen wegen der Diffamierung ihr Kapital ab. Allein der Schaden aus entgangen Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Auf die üblen VERLEUMDUNGEN erfolgten wiederholten Versuche mich – wegen des Drogenfalschvorwurfes - psychiatrisch zwangseinzuweisen. Als diese Versuche immer häufiger wurden habe ich mich dann gegen Polizeigewalt bei einem solchen Einsatz notgewehrt. NACHDEM ich die Polizisten die mich bei der zwangweisen Vorführung zum Drogentest übelst verletzt hatten wegen dieser Körperverletzung strafangezeigt hatte kamen Beamte des Reviers vorbei und schüchterten mich mit der Drohung ein wenn ich die Strafanzeige gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste 5/16 Bedrängten – ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen – habe ich mich gegen die permanenten Übergriffe wie gesagt dann irgendwann notgwehrt, um nicht erschossen oder erneut „verprügelt“ zu werden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behinderte unter anderem beim europäischen Parlament eingereicht, in Kopie beim hessischen Landtag. Aus dieser Notwehr will man mir jetzt einen Strick beim Sorgerecht drehen. Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch zufällig Opfer eines Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur insofern relevant als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf mein Wohnhaus nach schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?) vervollständigt. Als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das „lebensunwerte“ Leben psychisch Kranker in Arbeitslagern für Zahlungen an die als Elterenteil bevorteilten weiblichen MenschINNen auszubeuten um dann nach deren Entmündigung deren Arbeitsunfähigkeitsvorsorge als Einkommen kassieren zu können oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu treiben. Obgleich ich – zultezt im Mai 2013 – mehrfach versucht hatte gegen die Polizisten vorzugehen ist da nichts passiert. Ich habe in mehrern dicken Leitz-Ordner penibel dokumentiert wie man mich psychisch terrorisiert hat. Man hat in der Straße in der ich wohne Plakat aufgehängt auf denen stand ich sei ein Psychopath. Man hat mir meine Sozialhilfe von der ich inzwischen lebe monatelang überhaupt nicht ausbezahlt in der Hoffnung mich so in die Obdachlosigkeit treiben zu können. Man hat mir meine Sozilhilfe derartig zusammengestrichen daß ich hungern mußte. Drei Monate lang kam nich ein einziger Cent vom Amt, hätten mir Freunde nicht geholfen wäre ich tot. Einen Rechtsanwalt hat man mir verweigert. Die Polizei hat Hilfeleistung unterlassen und stattdessen einer Drückerkollonne von Virenscanner-Zwangsabo-verkäufern ermöglicht mein Girokonto unter Mithilfe der Bank leerzuräumen für einen Vertrag den ich nie unterschrieben hatte. (Abbuchungen trotz widerrufener Einzugsermächtigung). Hiergegen hatte ich dann aus der Not heraus künstlerisch durch eine „Ich hole da jetzt mein Geld raus bevor es der Bankdriektor veruntreut“-Performance aufmerksam zu machen versucht. Durch diese Maßnahmen versucht man mich zu nötigen einer vollkommen unnötigen psychiatrischen Behandlung zuzustimmen. Um mich hiervor zu schützen habe ich die Krankenkasse gekündigt, damit aus dieser Erpessung nicht noch irgendwelche Mediziner Kapital schlagen können. Am 09. Januar 2015 habe ich deshalb noch eine Verfassungsklage eingreicht. 6/16 Man verweigerte mir anwaltliche Unterstützung. Um ALG2 H(artz)IV zu erhalten musste ich bereits meine Vermögensverhältnisse offenlegen. Die Gerichte akzeptieren es nicht wenn man unter Vorlage eines H(artz)IV Bescheides Prozesskostenhilfe beantragt sondern wollen gesondert irgendwelche Vermögensverzeichnisse ausgefüllt erhalten. Wie ich zuvor bereits erwänt hatte bin ich 50% Anteilseigner einer Kapitalgeselslchaft und die Gesell- schafterverträge sehen vor daß die übrigen Gesellschafter dann meine Anteile einziehen können wenn ich eine eidesstattliche Versicherung über meine Vermögensverhältnisse abgebe. Ich muß gar keine arbeitsrechtlichen Verfahren mehr führen weil diese im Vorfeld dadurch verloren sind daß ich für Prozesskostenhilfe einen Anwalt eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müßte die dann die damaligen Mitgesellschafter zur Verwertung meiner Gesellschaftsanteile berechtigen würde. NOCH BEVOR EIN PROZESS STATTGEFUNDEN HAETTE. Schon deshalb bin ich – nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und meine Eltern mich nicht mehr finaziell unterstützen – gezwungen mich selbst zu vertreten. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung blockiert also das Sorgerchtsverfahren. Im Verfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsnwalschaft Frankfurt a.M. habe ich versucht strafrechlich gegen diejenigen vorzugehen die mir Anwälte verweigern und mich auszuhungern versucht haben. Das scheitert schlußendlich am Anwlatszang für die Klagerzwingung – da beißt sich der Hund in den Schwanz - um genau dessen Verweigerung es ja in diesem Verfahren – neben anderem – geht. Im zudem erwähnetn sozialgerichtlichen Verfahren gegen Bundes- sozailgerichtliche Enstcheidung B 14 AS 315/14 B weche, wie erwähnt, parallel zu diesem Verfahren bei Ihnen anhängig ist wehre ich mich dagegen daß Mediziner für ihren Psychoterror und ihre Behandlung – ENTGEGEN EINER VORLIEGENDEN PATIENTENVERFÜGUNG – auch noch Geld bekommen. Bisher hat sich das als wirksamster Schutz gegen die durch den Falschvorwurf der Drogennahme permanenten psychiatrischen Übergriffe gegen mich erwiesen. Ich hatte im Jahre 2006 eine Beziehung zu einer an multipler Sklerose erkrankten Frau und wir hatten damals mit Patientenverfügungen vorgesorgt, auch für den Fall daß meine Ex mit ihren ewigen Anwürfen ich würde an Paranoia leiden wieder Erwarten Recht gehabt hätte. Ihr Anwalt versuchte jedenfalls die Herausgabe ärztlicher Unterlagen zu erzwingen. Vor Gericht veruschte er 2002 den Eindruck zu erwecken ich sei ein einer Besserungsanstalt entflohener psychisch Kranker. Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg das Ziel: 7/16 "So lange wie möglich" KONTAKT "zu vereiteln um sich dann" [...] "auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater dem Kind 'entfremdet'" und genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das Sorgerecht nicht erteilt. Die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache wissentlich und willentlich verzögert so daß der weitere Instanzenweg blockiert war. Man wollte ein unsinniges und unnötiges Gutachten erpressen und zwar unter Wegnahme/Vorenthalten meines Kidnes. Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis versucht hat Drogen unterzuschieben – möglicherweise erpresst von den in den Medien erwähnet ukrainischen Zwangsprostituierten – an der politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra Roth legaliserte damals („Frankfurter Weg“/Methadon) Drogen und Prosititution. Die Reiki-Sekte der die Kindesmutter huldigt ist ja nur deshalb nicht verboten weil sie von jenem „Welpenschutz“ profitiert den das Judentum durch den Holocaust hat. Ich denke beim vorliegenden Falle; „Das weibliche Kind habe,“ behauptet die Sekte, „eine männliche Seele, die nicht zum weiblichen Körper passe, das habe man beim Lichtaura- Kindesenergie-channeln festgestellt“ eben auch an das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum oder Islam wenn ein atheistischer Elternteil – in diesem Falle ich – das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden können. Doch der Reihe nach: Aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ging am 19.09.2000 die Tochter Tabea-Lara des Vaters und Klägers Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht anerkannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen wollte statt Schulmedizinisch und so erhöhter Gefährdung aussetzen wollte. Die NEONAZId Quote/Kidnersterblichkeit durch ambulante Geburt ist um den Faktor 3 erhöht. Hintergrund hierfür ist daß die Mutter der Kidnesmutter, die Kindesgroßmutter „Meisterin“ eines esoterische Sekten-Zirkels 8/16 der wie ein Schneeballsystem aufgebaut ist und diesen betreibt bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esoterische Schwachsinn /Unfug getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von unheilbaren Krankheiten wie Krebs per Handauflegen gegen Vorkasse. Ich weiß daß 2000 eie ihrer „Patientinnen“ in England an Reiki- Krebs-Behandlung verstorben war. Die Kindesmutter ist auf den Streit hin auf eigenen Wunsch aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und unter der Falschangabe sie sei bei ihrer Schwester eingezogen zu Ihrer Mutter in die Räumlichkeiten der Sekte gezogen. In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterdrücken nachdem sie aber gleichzeitig vorher versucht hatte an das nicht unerhebliche Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin zu gelangen. Hierzu hatte sie versucht unter dem Falschvorwurf der Kidnesvater würde Drogen nehmen diesen in eine Anstalt einweisen zu lassen und über ihn so eine rechtliche Vormundschaft zu errichten. Es besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der kindesväterlichen Familie (Anteile an der Firma des Kindesvaters, 5% Anteil an der wolfram Bergbau in Österreich die auch die israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte einverleibt werden sollte. Von meinem Unternehmen ganz abgesehen. Außerdem hat sie dem Gericht gegenüber versucht den Eindruck zu erwecken bei der gemeinsamen Wohnung aus der Sie ausgezogen war habe es sich um Eigentum gehandlt und nicht um eine Mietwohnung. Und Sie hat auch Jugendamt und Gericht darauf hingewisen daß mein größter Kunde als Mitgesellschafter bei mir eingestiegen war, und zwar noch vor unserer Beziehung. Sie wollte also an Veräußerungsgewinnen teilhaben die in der Vergangenheit vor der gemeinsamen Beziehung lagen. Im Verfahren 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg und 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. habe ich, Kläger und Kindesvater, daraufhin – der versuchten Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin – in einem über einem Jahr dauernden Verfahren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de jure als meines galt und ich auf Umgangsrecht klagen konnte. Von einer Klage auf Entzug des Sorgerchtes der Kindesmutter hatte ich abgesehen und stattdessen versucht mit anderen Vätern die Reform des § 1626a BGB voranzutreiben. Erkennbar auch an der Wahl des in der FAMRZ zum Thema zitierten Dr. jur. Peter Finger als Anwalt. Ich habe niemals versucht der Kindesmutter das Sorgerecht gänzlich zu entziehen. 10/16 In der ganzen Zeit hat die Kindesmuttter den Umgang durch Erpressung/Nötigung vereitelt. Der Kindesvater hat seit 14 Jahren lediglich die unverschämte Auskunft des Gerichtes Bad Homburg erhalten: dem Kind gehe es gut, es bekomme schließlich Reiki- Behandlungen. Genau darum daß das gefährliche Scharlatanerwei, Kurpfuscherei und Quaksalberei ist ging es ja bei der dem Streit zugrunde liegenden Trennung. Ich habe hierzu aus einer Broschüre des Hamburger „Ministeriums“ des Inneren ein paar Auszüge angefertigt außerdem verweise ich auf das Buch von Joachim Hüssner. Unter dem zynischen Hinweis ES SEI NUN ZUVIEL ZEIT INS LAND GEGANGEN; DAS KIND KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG – eigener gerichtlicher/gesetzgeberischer Versäumnisse des Staates wegen - schlußendlich abgelehnt dem Vater das gemeinsame Sorgerecht hilfs-/ersatzweise ein Teilsorgerecht zu erteilen und zwar unter der Prämisse der Vater sei möglicherweis geistig behindert und müsse deshalb, weil er bildlich formuliert im Rollstuhl sitzt – vor dem Gesetz benachteiligt werden, abgesehen davon daß er benachteiligt werden muß weil er als Vater der vom Geschlechte her minderwertige Elternteil sei. Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und Menschenrecht. Auf jeden Fall das natürliche Elternrecht, die Menschenwürde (Behinderte bekommen kein Menshcrecht), die Gleichberechtigung wegen des Geschlechtes, das Recht auf ein faires Verfahren in dem ich nicht etwa nachweisen muß gesund zu sein nur weil mich Gegenpartei außerprozessual (Mißbaruch des §10 HFEG) vom Ordnungsamt zusammenschlagen läßt um ein psychiatrisches Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein Vermögen unter Zwangsverwaltung DER SEKTE gestellt werden soll. 11/16 En Detail: Die angegriffenen Grundrechte sind: Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe wonach Männern und Behinderten nicht die selben Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß Männern und Behinderte keine vollwertigen Menschen sind und man Ihnen deshalb – ähnlich wie den psychsich Kranken oder den Juden im dritten Reich – nicht die Eigenschaft zugestehen muß ein vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein Rechte erwachsen wie ... Artikel 1 Absatz 2 – ... die Menschenrechte. Das Gericht akzeptiert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli 2010 unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09! Artikel 1 Absatz 3 – hier: Normenkontrolle - Bereits am 29. Januar 2003 hatte das Bundesverfassungericht festgestellt daß die Regelung des Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das Grundgesetz verstoße. 1 BvR 933/01 Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführten Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gestzgeber Bundestag BEFOHLEN eine Neuregelung zu treffen und ihm hierfür die Jahresfrist gesetzt bis zum 31. Dezember 2003. Diese Frist hat der Bundestag als Gesetzgeber verstreichen lassen. Artikel 2 – AG und OLG haben versucht durch List - nämlich das verleumderische Erpressen unnötiger psychiatrischer Begutachtung – den Antragsteller der Freiheit zu berauben und zu nötigen mit schwerst gesundheitsschädigenden Psychopharmaka an sich herumexperimentieren zu lassen hilfsweise dessen Krankenakten offenzulegen. Das ist ein gezielter Racheakt. Der Antragsteller ist der erste Vater der nicht ewa einen so genannten illegalen Vaterschaftstest – sondern eine gerichtlich genehmigte DNA- Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der Kindesmutter erwirkt hatte. Nachweis war erforderlich geworden weil die Kindesmutter anerkennende Unterschrift unter die von ihr voher mit dem Jugendamt eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde nach § 1595 (2) BGB verweigert hatte um so zu bockieren daß der Kindesvater de jure als Vater galt und somit ein Umgangs- oder Sorgerecht wahrnehmen konnte. Mutmaßlich um sich zu rächen für diesen aus Sicht der Amts- und Oberlandesgerichtsrichterinnen ungeheurlichen Fall von 12/16 Zwangsvorführung der unkooperativen Kindesmutter zum DNA- Gutachten hat man dann mit allen Mitteln versucht den Vater feministische sexistisch herunterzumachen, der in seienr Zeit als aktiver Poltiker des Jugendparlamentes der Stadt Bad Homburg wie anläßlich der §218-Debatte für Lösungen wie Babyklappen ausgesprochen hatte wodurch sich protestierende Frauen die nicht fähig sind ihre Triebe unter Kontrolle zu halten und unstete sexuelle Arbenteuer als legitime Grundlage einer Elternschaft betrachten als zur „Gebärmaschine“ degradiert gefühlt hatten. Nachweis daß man der Meinung war einem Vater würden gar keine Rechte zustehen nur eine Zahlungsverpflichtung, er sei allenfalls Erzeuger/Samenspender ergeben sich aus Verfahren 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Verbindung mit 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe. Warum psychiatrische Begutachtung? Nun: es geht eindeutig darum den Vater der zu diesem Zeitpunkt Unternehmer ist zu verleumden und gesellschaftlich wie finanziell zu ruinieren. Hierin liegt die massive Epressung wenn der gegnerische Anwalt offene Briefe verschickt der Vater solle sich mal psychitarisch untersuchen assen, würde Drogen nehmen usw. ... Das ist aber nur einer der Aspekte. Es geht bei diesem Rufmord ja auch darum gegenüber dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei (s)einem Vater würde es sich um einen menschlich minderwertigen Irren handeln der nichts zu sagen hat was die Erziehung angeht. Und genau darum geht es im angestrebten Sorgerecht. Abgesehen davon kam es zur Trennung und dem Auszug der Kindesmutter aus der gemeinschaftlichen Wohnung weil wir uns zerstritten haben weil ihre Mutter das Kind bei der Geburt zusätzlich gefährden wollte indem Sie Reiki praktizieren wollte statt Schulmedizin. Bei Hausgeburten ist das Risko des Kindestodes um den Faktor 3 erhöht. Wird Reiki praktiziert verdreifacht das die Wahrscheinlichkeit daß das Kind die Geburt nicht überlebt. Unumstößlicher wissenschaftlicher Fakt. <IRONIE>Keine Kideswohlgefährdung </IRONIE> Artikel 3 - Nicht alle Menschen sind vor dem Gestz gleich sondern Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank Flaschen-Erstlingsnahrung rein technisch in der Lage ist ein Kind nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter. Artikel 3 Absatz 2 – der Staat fördert Gleichberechtigung - Der Staat kümmert sich in der Praxis und aus meiner Erfahrung nicht etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung sondern erschwert sie. Als Mann der im Wehrdienst Opfer sexuellen Mißbrauchs geworden ist weiß ich daß es nur Frauenbeauftragte und Frauennotrufe gibt damit Frauen Quotenstellen besetzen können aber männliche Opfer regelrecht verhöhnt werden. Jugendämter sind voll von Sexistinnen die meinen wenn die Kindesmutter nicht zu Vorladungen zu Terminen erscheint dann „Kann man da eben nichts machen“; die es fördern daß Frauen ihre Kinder als menschliche Schutzschilde gegen den Vater missbrauchen. „Wenn Sie etwas gegen die Mutter unternehmen schadet das auch dem Kind“ ist vorherrschende Meinung. Sichert Ihnen ein Richter am Telefon zu er habe einstweilig Umgang angeordnet, dann weigerten sich Polizei und Jugendamt einfach gerichtliche Entscheidung durchzusetzen es geht ja nicht etwa darum Unterahlt für die Unterstützung eines vom Unterhaltspflichtigen unerwüschten Erziehungsstils aus jemandem herauszuprügeln. Artikle 3 Absatz 3 – niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden – niemand darf seiner Behinderung wegen benachteiligt werden. Im § 1626a BGB steht eindeutig drinne daß Männer benachteiligt werden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann wenn die Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck um sich schmeißt wie im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit der Maschine beschriebenen Seiten den Vater WISSENTLICH FALSCH der Drogennhame bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nach der Reform entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl schadet – weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder pseudomedizinische esoterische Behandlungen vornehmen lassen will satt schulmedizinischer – zählt nicht wenn es darum geht dieser mit Geburt automatisch ein Sorgerecht zuzugestehen. Das Kindeswohl ist dem Staat, pardon aber der deftige Ausdruck muß hier sein: SCHEISSEGAL, wenn die Mutter es schädigt. Für die Mutter gilt der Kindeswohvorbehalt nicht. Nennen Sie das eine Nicht-Benachteiligung des Vaters aufgrund seiner Eigenschaft männlichen Geschlechtes zu sein? Das Amts- und Oberlandesgericht meinen wenn ein Vater psychsich krank/behindert wäre habe er kein Recht auf ein Sorgecht. Das ist Behindertendiskiminierung. Sinngemäß: Entziehen des Sorgerchtes von Rollstuhlfahrern mit der Begründung daß diese behindert sind. Ist das Gleichbrechtigung von Behinderten? Artikel 4 – Religionsfreiheit – Ich als Vater / Atheist habe etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die Mutter meines Kindes darf aber trozdem das Kind in der Sekte erziehen. Mag ja sein daß so ihre Religiosnfreiheit geachtet wird, meine aber nicht. Stellen wir uns mal vor die Kindesmutter wäre Moselm oder Jude und würde mein Kind rituell beschneiden lassen wollen und ich als sagen wir Christ wäre 14/16 dagegen. Ist das Genitalverstümmeln dann erlaubt, also jene religiöse Erziehung die dem Kind im weitesten Sinne einen Schaden zufügt? Wäre es nicht angebrachter einem solchen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen und es demjenigen Elternteil zuzusprechen der dem Kind als Atheist die Möglichkeit läßt solche Entscheidung später als Erwachsener selbst zu treffen? Ich bitte zu bedenken daß die Zahl der Menschen die eine andere Religion annehmen als die ihrer Eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden schwindend gering ist. Ich füge hier als Beweismittel Auszüge aus einem Werk der Innenbehörde der Hansestadt Hamburg bei welche als staatliche Institution das pseudomedizinische Treiben der Reiki- Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS / SCIENTOLOGY! Ich tippe mal wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen abzuhalten mit Menschenopfern dann gilt das wahrscheinlich nicht als Mord sondern als ungestörte Religionsausübung. Artikel 5 – Presse- und Kunstfreiheit – Der Verfahrensbeistand des Kindes versucht mit allen Mittel zu verhindern daß ich diesen Skandal an die Presse gebe. Ich war selbst im Rahmen einer Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine Fotomontage gebloggt habe auf der ich den „heiligen Vater“ in Rom, den Papst, dem Running Gag der Figur „Baby Sinclair“ aus der Fernsehserie „die Dinos“ nach als „nicht der Papa“ bezeichnet habe hat man mich ( hierfür?) polizeilich zusammschlagen lassen und wochenlang in U-Haft gehalten (jedenfalls gab es eine Strafanzeige wegen angeblicher Volksverhetzung gegen mich). Die christlich Kirche predigt immer noch ungestraft die „UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS“ was ein Kreuzzug gegen die leibliche/biologische Vaterschaft ist. Wer gegen weibliche Genitalverstümmelung bloggt ist ein Held, wer gegen die Verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem wird als vermeintlichem Antisemiten das Wohnhaus angezündet. Ich bekomme auch schriftliche Morddrohungen weil ich Atheist/Humanist bin. Artikel 6 Absatz 1 - Ehe und Famile – Eine Familie entsteht durch ein Kind. Der Staat schützt meine Vater-Kind Familienbeziehung nicht. Artikel 6 Absatz 2 – Erziehungsvorrecht der Eltern – Ich will jetzt gar keinen Exkurs machen in Richtung Stasi- Kindesentführungen. 15/16 ICH BIN zu ERZIEHUNG meines Kidnes BERECHTIGT und verpflichtet. Aber man verweigert mir die juristischen und exekutiven Vollmachten über das Gesetzgeungsdefizit beim § 1626a BGB. Artikel 6 Absatz 3 – Trennung vom Erziehungsberchtigten – Das Grundgesetz sieht mich als grundsätzlich Erziehungsberechtigt und sogar verpflichtet an, es ist das niederrangige Recht des BGB welches das anders sieht. Trotzdem kann niederrangiges Sorgrecht des § 1626a BGB genutzt werden um mein höhherangiges Grundrecht zu beeinträchtigen. Ich bitte daher das Bundesverfassungsericht klarzustellen was es unter erziehungsberechtigten Eltern versteht. Sind das vorrrangig nicht leibliche Adoptionseltern oder Bettgeschichten eines getrennten Elternteils oder sind Eltern die biologsichen Eltern? Denn wenn man Entscheiden würde daß Kinder beliebig an andere als sie biologsichen Eltern gebunden werdne können dann würde man das einzige sichere und verlässliche Anknüpfungsmerkmal, die genetische Abstammung, aufgeben um ein System zu etablieren in dem Kideserziehung den alle Hui wechselnden Liaisonen von Kindesmüttern überlassen würde statt den tatsächlichen, echten, leiblichen, einzig richtigen Vätern. Wenn man das dann noch geschlechtergleichbrechtigt einführt wären die Kinder einer totalen Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie hingehören. Schlimm genug daß das Kind seit medizinischen Kinderwunsch- industrie-perversionen wie Leihmutterschaften an die Person gebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher nicht feststellbarm sollten etwa nach einem Krieg oder einer Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen. Mit der Loslösung der Erziehungsberechtigten von der genetischen Abstammung ist dem ADOPTIONS- UND KINDERHANDEL Tür und Tor geöffnet. Es kann nicht im Interesse von Kindern sein die einzig solide Elternbindung ohne Not zu verlieren bevor sie (in etwa) Vollwaisen sind. Artikel 6 Absatz 4 – Mutterschutz während der Schwangerschaft – Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die ihre Kidner töten oder wie im vorliegenden Falle massivst gefährden. Artikel 6 Absatz 5 – Gleichberechtigung unehelicher Kinder – Im vorliegenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom. Das Kind wurde dem Vater absichtlich entfremdet um nachher zu behaupten es kenne denselben nicht und deshalb könne er auch kein Sorgerrecht wahrnehmen. Das ist alles nur keine 16/16 gesunde seelische Entwicklung, vor allem im Dunstkreise der Reiki-Sekte. Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als grundgesetzlicher aber nicht BGB-Erziehungsberechtigeter über die Schulwahl des Kindes (mit-)bestimmen noch über dessen Religionsunterricht. Artikel 19 Absatz 2 – Das Amtsgericht Bad Homburg hat die Verfahren schuldhaft verzögert. Wegen dieser Grundrechtsverletzungen die teilweise auch Menschenrechtsverletzungen darstellen ist sowohl das Urteil aufzuheben als auch der § 1626a BGB erneut zu reformieren. Mit freundlichem Gruß Maximilian Bähring [0] "202102170005-0-1.jpg" [1] "202102170005-0-2.jpg" [2] "202102170005-0-3.jpg" [3] "202102170005-0-4.jpg" [4] "202102170005-0-5.jpg" [5] "202102170005-0-6.jpg" [6] "202102170005-0-7.jpg" [7] "202102170005-0-8.jpg" [8] "202102170005-0-9.jpg" |
17.02.2021 06:35 [0] "202102170635-0-1.jpg" |
17.02.2021 08:15 Und so viele Akten von den mehr als 20 dicken Leitz-ordnern sind allein drei Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarsachen, Straftaten im Amt, hat die Polizei, haben Staatsanwälte und Richter einfach nicht bearbeitet. Obgleich seit spätestens 1998 Strafanzeign vorlagen die definitiv bei den Behpörden eingegangen sind, um sicher-zugehen daß trotz gehackter VoIP-Leitung am Fasgerät die Strafanträge eigehen habe ich sie persönlich vorbeigebracht, mir ein Doppel abstmplen lassen, auf dem Weg zu Gericht wurde ich mehr-fach überfallen. Auch Wahlbeschwerden wurden nicht bearbeitet. http://bad-homburg.eu/download/Wahlleiter-FAX.compressed.pdf [0] "202102170815-0-1.jpg" [1] "202102170815-0-2.jpg" [2] "202102170815-0-3.jpg" |
17.02.2021 09:15 Das Bild zeigt Utensilien die der Kurdirekotssohn bei mir zu Quartier Latin (das ist der Karneval für Amateur an der Uni Frankfurt a.M., zu Stunksitzung und Lumpenball für Profis befragen Sie Prof. Bauer von der Uni Klink oder Anwalt Erdmann 2007 oder die Struwwelpeter Autorennachkommen die an der Psychiatrie der Uni-Klinik arbeiten wenn man mich da richigt informiert hat) in meiner wohnung zurückgelassne hatbei eienm Besuch. Wir erinnern uns. Sellerie-suppe „#Rossini“, schwangere „#AsGoodAsItgets“ Ex-Freundinnen mit morddrohenden Ex-Partnern und Immobilien-Anwaltstöchter. Rehcerche gesponsort vom Snickers prduct Placmeent in Reliyt Bites oder aus Immobilenbtrig und shcneeballsystemen? Ich hab zu der Zeit 10 Studnen tage bei eienr 6 Tage woche geahbt, ich konnt mich um Armutszznderungs-Lobbyarbeit auf dem Fußballplatz nicht auch noch kümmern. Die Zunderer mit den ich rabiett verdienten ein vielfaches von mir. Ich hätte ein schulafführungs Video der HUS vom #SoundOfMusic als mitbringsel mitgenommen wenn ich mich da anwanzen will an die Top-mnagarer weil wir das adamsl an der dsucthsprchigen Swiss Seciton der RIS hatten so als Giveway/ Door-Opener /WeiderErkennungs- zeichen. 12/1998 Das war vor der Israelreise - daher der Zionismusbezug in #Matrix. http://dynip.name/water/20100212-miTecARITAS-wasser-nebenkosten-anon.jpg http://dynip.name/water/4xwasser.jpg 27. Januar 2021 #Sat1FFS „Sit Up Britain“meets #BerlinNeuKölln02407-MusicalAG [0] "202102170915-0-1.jpg" [1] "202102170915-0-2.jpg" [2] "202102170915-0-3.jpg" |