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Bombenfund im Frankfurter Ostend, Europäische Zentral-Bank betroffen

https://www.hessenschau.de/panorama/ein-kilometer-sperrzone-fuer-bombenentschaerfung-im-frankfurter-osten,ezb-bombe-evakuierungsgebiet-100.html

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/frankfurt-ostend-bombe-wenn-sie-hier-wohnen-muessen-sie-raus-63019086.bild.html

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/bombe-im-ostend-frankfurt-bereitet-sich-auf-die-entschaerfung-vor-16263719.html

https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-bombe-hafenpark-transporthilfe-kann-vorbestellt-werden-zr-12697288.html

https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar[_id_inhalt]=35341424

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116052/4312367

http://www.feuerwehr-frankfurt.de/index.php/item/1941-entschaerfung-einer-weltkriegsbombe-im-ostend-am-7-juli-2019

https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar[_id_inhalt]=35341424


Alle Personen des zu evakuierenden Bereiches, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind, müssen gemäß Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes hierzu am Sonntag, den 07. Juli 2019, bis 08:00 Uhr ihre Wohnungen/Geschäftsräume sowie den gesamten auf dem Plan eingezeichneten Bereich verlassen haben. Bitte geben Sie diese Information auch aktiv an Ihre Nachbarn weiter.
Eine Betreuungsstelle für die von der Evakuierung betroffenen Personen, die nicht anderweitig unterkommen können, wird im Zoogesellschaftshaus, Alfred-Brehm-Platz 16, 60316 Frankfurt am Main eingerichtet. Diese ist am Sonntag, 7. Juli 2019 ab 07:00 Uhr geöffnet.
Eingeschränkt gehfähige oder hilfebedürftige Personen, die im Bereich der Evakuierungszone wohnen, werden gebeten, sich bis Freitag, 05.07.2019, 12:00 Uhr über das Bürgertelefon zu melden, wenn sie bei der Evakuierung Hilfe benötigen. Zudem kann eine Transportanmeldung auch online erfolgen.
Ein Bürgertelefon wurde unter der Rufnummer 069 / 212 – 111 eingerichtet.

Es ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mittwoch, 03.07.2019 bis Freitag, 05.07.2019, jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 06.07.2019, von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag, 07.07.2019, von 06:00 Uhr bis zum Ende der Einsatzmaßnahmen.

Ab 08:00 Uhr wird der öffentliche Nahverkehr (U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse) im betroffenen Bereich eingestellt. Während der Entschärfung ist mit Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr zu rechnen.
Über die Dauer der Maßnahmen können noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Das Ende der Sperrungen – voraussichtlich 18:00 Uhr – wird durch Rundfunkdurchsagen sowie über die Social Media-Kanäle von Feuerwehr und Polizei sowie der Internetseite der Frankfurter Feuerwehr bekannt gegeben.
Die betroffenen Haushalte, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, werden auch mittels Wurfzettel informiert.
Ab 8:00 Uhr wird der öffentliche Nahverkehr (U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse) in dem betroffenen Bereich eingestellt. Über Ausfälle, Fahrplanänderungen und Sperrungen informieren die jeweiligen Verkehrsbetriebe über deren Kanäle eigenständig. www.vgf-ffm.de www.rmv.de www.bahn.de
Informieren Sie sich über die weitere Lageentwicklung. Geben Sie diese Information auch aktiv an Ihre Nachbarn weiter.

Evakuierungsbereich Ostend

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Bombenentschärfung am 07.07.2019

Sperrgebietszone anlässlich Bombenentschärfung am 07.07.2019
Dieses Bild vergrößern.

Allgemeinverfügung anlässlich der Entschärfung einer 500kg-Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg am 07.07.2019 im Bereich 'Eytelweinstraße/Mayfahrtstraße' in Frankfurt am Main-Ostend

Gemäß §§ 1, 2, 6, 11 und 31 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 22.12.2004 (GVBl. I 2005 S. 14 vom 25.01.2005), in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat folgende Verfügung:

1. Am Sonntag 07.07.2019 wird ab 8.00 Uhr rund um die Fundstelle „Eytelweinstraße/Mayfahrtstraße“ in Frankfurt am Main eine Sperrzone mit einem Radius von bis zu 1000 Metern ab dem Entschärfungsobjekt eingerichtet.

2. Am Sonntag 07.07.2019, in der Zeit von 8.00 bis zum Ende der Entschärfungsmaßnahmen (voraussichtlich gegen 18.00 Uhr), ist es verboten sich innerhalb der Sperrzone innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen gemäß der in der Anlage beigefügten Karte aufzuhalten oder sie zu betreten. Die Sperrzone ist der Karte zu entnehmen. Die Karte ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
Während der Entschärfungsmaßnahme stehen für Bewohner der Evakuierungszone, die keine andere Aufenthaltsmöglichkeit haben, folgende Räumlichkeiten zur Verfügung

Zoo-Gesellschaftshaus
60316 Frankfurt am Main, zu erreichen über Alfred-Brehm-Platz (siehe Markierung)
(Ergänzender Hinweis: Der Zoologische Garten kann an diesem Tag weder von evakuierungsbetroffenen Personen noch von allgemeinen Besuchern betreten werden.)

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

4. Bei Nichtbeachtung des in der Ziffer 2 verfügten Betretungs- und Aufenthaltsverbotes wird die Durchsetzung mittels unmittelbaren Zwanges angedroht.

5. Zutritt zu der Sperrzone haben nur die an der Evakuierung und Entschärfung beteiligten Personen, sowie die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung, sowie von der Einsatzleitung beauftragte Personen.

6. Der Abschluss der Entschärfung der Fliegerbombe und die Aufhebung der Sperrzone wird durch Rundfunkdurchsagen sowie über die Social Media-Kanäle von Feuerwehr und Polizei sowie der Internetseite der Frankfurter Feuerwehr bekannt gegeben.

7. Für den Fall, dass die Bergung und Entschärfung der Fliegerbombe am 07.07.2019 nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden kann, gelten die Ziffern 1 bis 6 dieser Allgemeinverfügung für einen Ausweichtermin entsprechend.

8. Die Allgemeinverfügung gilt mit Wirkung vom 04.07.2019 als allgemein bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main, Kleyerstraße 86, Zimmer 2.045, 60326 Frankfurt am Main eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 01.07.2019

Bannach
Ltd. Magistratsdirektor


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