24.06.2019 12:00
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Frankfurt/M., 24. Juni 2019

Geschäftszeichen 3303175 WESENTLICH ZU SPÄT erhobene Forderung Süwag Vetrieb AG & Co. KG oder BHS Bad Homburger Servicegesellschaft mbH ausbleibendes Schreiben Neuberechnung Foderung nach Telefonat mit Herrn Zucchet 14.06.2019, 16:20 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

inzwischen habe ich mir den Vorgang herausgesucht. Es geht da um einen Kosten-festsezungsbeshcluß wo von mir zu Protokoll gegeben worden war daß dieser angefochten würde. Das ganze Hauptscheverfahren, eine Mietsacheklage beruhte auf nachweislich falschen Angaben, der gegneriche Anwalt RA Kurth, Ferdinand-straße, Bad Homburg hatte das auch aufgund erdrückender Beweislage die den Kläger der Lüge überführte einräumen müssen (Schrieben vom 23. November 2006 Aktenzeichen 59/05). Bei der Süwag-Geschichte handlet es sich wohl um eine Nebenforderung die nicht entstanden wäre wenn der Vermieter mir damsl nicht
direkt nach dem Einzug wieder gekündigt hatte weil ich damals von einer Trink-erin gestalkt wurde. Ich erinnre mich wieder deutlichst gegen exakt diesen Kostenfetsstzungsbeshluß Beschwerde eingereicht zu haben, später auch nochmals mit Faxschrieben. Ich habe dann zunutze die Gelegneheit ergiffen daß der Ver-mieter mir gekündigt hatte dies zu askeptieren um nach Frankfurt zu ziehen um nicht weiter Opfer dieser Stalkerin und einer die Sache nicht aufarbeiten wollenden Polizei zu sein. Über die Polizie habe ich mich sogra beim hessichen Ministrium des Inneren, Frau Lennert, beschwert und Korruptionsermittler aus Rheinland-Pfalz beigezogen. Im Verfahren gibt ein dreiseitges Telefax an das Gericht vom 16. November 2006, 06:33 Uhr aus dem alles weitere hervorgeht. In einem Umgangs/Sorgechsteverfahren hatte ich mich mit rechtsbeugenden Richtern und einer sich gerichtlicher Anordnung des Umgangsrechtes zu vollstrecken weigernden Polizei Bad Homburg, insbesondere dem Ebmaten Buss-Heller angelegt. Die Sache beshcäftigte unter 5/04 QS 11/07 LG Frankfurt/M. RiLG Lodzik, und bis Mai 2017 hat sich trotz drei dicken Leitzordnern von Dienstaufsichts-beschwerden und Strafanzeigen (3 ZS 1795/08 GSTA Frankfurt/M.) gegen korrupet Beamte nichst getan. Aktuell liegt die Sache bei Oberstaats-anwalt Dr. König bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.. Diesem habe ich ihren Fall Süwag as Nebensachverafhren am 19. Juni 2019 nun übergeben. Sie werden von dort hören. Um zwischenzeitlich Vollstreck-ungs-versuche zu verhidnern erkläre ich mich ereit is auf weiters 5,00 Euro im Monat als Ratenzahlung an sie - als Zeichen meines guten Willens - zu überweisen, logischersiwse ohne anerkennung der Forderung. Ich habe heirfür einen Dauer-auftrag eigerichtet, Einzugsermächt-igungen erteile ich nicht mehr nachdem Betrüger (Internet-Drückerkolonnen) versucht hatten meine Sozialhilfe/Alg2/HartzIV von meinem Konto zu plündern. Zudem habe ich zusätzlich eine erste Rate von 5,00 Euro angewiesen um die urprünglich Frist bis zum 27. Juni zu wahren. Belege über eingerichteten Dauerauftrag und Überweisung füge ich bei.


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