24.06.2019 07:21
Es gibt kein Sommerloch. Ich habe nachweise ins Netz getsellt über das Totalevrsagen der Polizei in Bad Homburg zwichen 1998 und 2017. Ich habe Beweismittel ins Netz gestellt für den Krankenkassen-betrug der Uni Klinik Frankfurt a.M. Die erst vor wenigen Wochen wegen Folter in die shclagzeilene geraten war anchdern Team Wallraff Reporage, und am 20. Juni 2019 hatte es erenute Berichte gegeeben. Es gibt zudem eine neue Straf-anzeige gegen Polizeibeamte. Der Folter-Skandal zwecks Vertuschung der Matellegsllschaft Aktienkursmanipulatioenn der Dsucten Bank ist noch größer als der von der Hypoveriensbank Gustl Mollath damals. In dem Fallvon mir kommt noch Kidnapping hinzu Mordversuch druchd en Ostend-Würger, versuche Zeugen/ Anzeige-ersatter aufd em Weg zur statsnwötschaft zu Üerfalle, nicht bearbeitet Gewaltchutz-anträge gegen dei Reiki-Sekte hinzu sowie halmanipulation. Was da vorliget reicht um die Budnesregierung in Berlin und die korrpte Clique Hessen aus dem Amt zu hieven. Shcmeißt wenlcih euere Volontäre ud Praktikanetn raus ei der Presse die helfendie Fehelr zu vertuischen und setzt da mal Profis ran. Insebsondere der Vollsterkcunsgbetrugs-Fall Wasser Kappesgasse 2, 61350 Bad Homburg sollet eigehend unter dei Lupe genommenw erden, ienwieit es da eien Zusammenhg gibt zu dem Fall abgsetllte Wasser-/Energievrsorgung in der Hölderlinstraße 4, 61036 Franfurt a.M.- Da wo Kirmienlle auch mit Drahtscheren Telefon-leitungen druchternnt haben. Wenn das Gericht mich nachweislich jederzeit erreicht hat wie der Vergeleich in Sachen Götzenmühlweg 67, 61350 Bad homburg zeigt den der doritge Vermieter deshalb eingegangen ist weil er einen nachweislichen PROZESSBETRUG begangen hat, er behauptete wahrheistwidrig keine Kaution bekommen zu haben, beweist. Ich habe 2006 eien dreiseitge Eingabe ans Amts-gericht geshcickt ind er ich die Arebistwverrwigerung der Bad homburger Polizsten schrfitlich zur Anziege bringe was den Stalkingfall B*b*a V*i*t angeht deretwegen ich dei Wohnung gekündit beakm damals udn deretwegen – und der untätigen Polziebematen wegen- ich nach Frankfurt a.M. gezogen bin. Der Fall dieses Stalkings erinnert Frappirend an den Fall von 1998.

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Beamte vor Jahren schriftlich strafangezeigt wegen § 343 StGB

Paranoide Verschwörungs Deppen der Bad Homburger Polizei die anstatt Sztrafanzeigen zu verfolgen lieber Personen die Dienst-aufsichtsbeschwerden einreichen verleumden und foltern lassen : (Motto wo nichts zu finden ist muss dennoch definitiv etwas zu fidnen sein weild er zu Unrecht Verdächtigte sich gegen Polizeiwillkür gewehrt hat): Blutalkohol-gutachten von bei Kontrollen entnommenen Proben macht in Hessen zentral Giessen/Marburg laut Info Anwalt C.J. E.!

Fregens ie mal meien heutgen Vermiter udn Stephan V., den Ehemann meiern stalkerin obs bei ihm zum Thema „Konklave“ suw. „klingelt“. Für diejenigen die keine Sachbücher über Serienkiller gelesen haben: die Gerichstmediziner mit den Leichen im Keller sind forensische Pathologen. „Forensisch“ = gerichtlichen oder polizeilciehn Zeckend dienend / „Pathologie“ = Obduktionen/ Suche nach krankhaften körperlich nachweisbaren Veränderungen. Wir hatten damals mal eine Unterahltung über Alkohol am Steuer woh getrggert davon daß meein Stalkerin sich oft betrank. Ihr Ehemann Stephan hatte damals – wir (beide aus „DER“ Branche) unterhielten uns über die sich arsant enwticklenden technischen Möglichkeiten etwa der Communicator per SSH Server fernzusteuern, fürehr hatte ich WML/WAP Plattformen gehabt um damit Server dei sich aufghängt hatten hardwwaeresetten zu können die erste offline Wikipedia auf sein Smartphone gezogen. Seien Frau trank unregelmäßig war also kein Spiegeltrinekr oder Alkoholiker in klassischem Sinne sodnern war auch tagelang trocken. Sie hatet ihn mir gegenüber als Gewalt-täter darsgetellt der sie schlage. Er wiederum sagte udn das war nachvollziehbar sie raste aus und mache ihmd as Leben zu Hölle und die Scuhtmediziner wolltn ihm nicht helfen wiels ie sich slebst zur Therpaie enstcheiden müsse. Asu meeinr sicht war sie so ne Art Grenzfall. Ich bin irhen Vorwürfen geen Ehemann udnPolizei nachgegangen ud aknn wie auch bei Andrea R. Nur sagen daß der Ärer dendei haben hausgemacht ist, also von den anegblcih verpügeleten Frauen seöbst verursacht wird. Die provouzieren ihre (Ex-)Mänenr/Partner so lange bis die ausraten.

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24.06.2019 12:00
Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Einschreiben Einwurf
vorab per Fax: +49 / (0) 6101 / 98911500

Bad Homburger Inkasso
Konrad-Adenauer-Alle 1-11

D-61118 Bad Vilbel


Frankfurt/M., 24. Juni 2019

Geschäftszeichen 3303175 WESENTLICH ZU SPÄT erhobene Forderung Süwag Vetrieb AG & Co. KG oder BHS Bad Homburger Servicegesellschaft mbH ausbleibendes Schreiben Neuberechnung Foderung nach Telefonat mit Herrn Zucchet 14.06.2019, 16:20 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

inzwischen habe ich mir den Vorgang herausgesucht. Es geht da um einen Kosten-festsezungsbeshcluß wo von mir zu Protokoll gegeben worden war daß dieser angefochten würde. Das ganze Hauptscheverfahren, eine Mietsacheklage beruhte auf nachweislich falschen Angaben, der gegneriche Anwalt RA Kurth, Ferdinand-straße, Bad Homburg hatte das auch aufgund erdrückender Beweislage die den Kläger der Lüge überführte einräumen müssen (Schrieben vom 23. November 2006 Aktenzeichen 59/05). Bei der Süwag-Geschichte handlet es sich wohl um eine Nebenforderung die nicht entstanden wäre wenn der Vermieter mir damsl nicht
direkt nach dem Einzug wieder gekündigt hatte weil ich damals von einer Trink-erin gestalkt wurde. Ich erinnre mich wieder deutlichst gegen exakt diesen Kostenfetsstzungsbeshluß Beschwerde eingereicht zu haben, später auch nochmals mit Faxschrieben. Ich habe dann zunutze die Gelegneheit ergiffen daß der Ver-mieter mir gekündigt hatte dies zu askeptieren um nach Frankfurt zu ziehen um nicht weiter Opfer dieser Stalkerin und einer die Sache nicht aufarbeiten wollenden Polizei zu sein. Über die Polizie habe ich mich sogra beim hessichen Ministrium des Inneren, Frau Lennert, beschwert und Korruptionsermittler aus Rheinland-Pfalz beigezogen. Im Verfahren gibt ein dreiseitges Telefax an das Gericht vom 16. November 2006, 06:33 Uhr aus dem alles weitere hervorgeht. In einem Umgangs/Sorgechsteverfahren hatte ich mich mit rechtsbeugenden Richtern und einer sich gerichtlicher Anordnung des Umgangsrechtes zu vollstrecken weigernden Polizei Bad Homburg, insbesondere dem Ebmaten Buss-Heller angelegt. Die Sache beshcäftigte unter 5/04 QS 11/07 LG Frankfurt/M. RiLG Lodzik, und bis Mai 2017 hat sich trotz drei dicken Leitzordnern von Dienstaufsichts-beschwerden und Strafanzeigen (3 ZS 1795/08 GSTA Frankfurt/M.) gegen korrupet Beamte nichst getan. Aktuell liegt die Sache bei Oberstaats-anwalt Dr. König bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.. Diesem habe ich ihren Fall Süwag as Nebensachverafhren am 19. Juni 2019 nun übergeben. Sie werden von dort hören. Um zwischenzeitlich Vollstreck-ungs-versuche zu verhidnern erkläre ich mich ereit is auf weiters 5,00 Euro im Monat als Ratenzahlung an sie - als Zeichen meines guten Willens - zu überweisen, logischersiwse ohne anerkennung der Forderung. Ich habe heirfür einen Dauer-auftrag eigerichtet, Einzugsermächt-igungen erteile ich nicht mehr nachdem Betrüger (Internet-Drückerkolonnen) versucht hatten meine Sozialhilfe/Alg2/HartzIV von meinem Konto zu plündern. Zudem habe ich zusätzlich eine erste Rate von 5,00 Euro angewiesen um die urprünglich Frist bis zum 27. Juni zu wahren. Belege über eingerichteten Dauerauftrag und Überweisung füge ich bei.


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24.06.2019 15:30
Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Oberstaatsanwalt Dr. König
Staatsanwaltschaft
Konrad-Adenauer-Straße 20

D-60313 Frankfurt a.M.


Frankfurt/M., 24. Juni 2019


STRAFANZEIGE / Vollstrecklungsbetrug / Erpessung / Kidnapping /
sexueller Missbruch dessn Opfer ich im Zivildienst geworden bin / Freiheiteberaubung / Körperverltzung / Vergiftung!

Sehr geehrter Herr Dr. König!

meine Stalker laufen trotz gestellter Gewaltschutzanträge ebsonw weiterhin frei herum wie dei Plizstend die sich schereter Kriminlität absichtlich beihelfend weigern. Da sie Faxe momentan nicht erreichen bringe ich ihnen persönlich die Kopie eines dreseitgen Faxes vorbei das ich im November 2006 an das Amtsgericht Bad Homburg gesendet habe und
zudem meien zwote Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die kidnappende udn badnenäßig kirminell Immobilienbtrügende RiAG Leichthammer und Dr. Walter (5/04 Qs 11/07 LG Frankfurt a.M.)! Obgleich ich mich seit 1998 forgetssetzt erfolglos bemühe die stinkendfaulen Polizeibematen dazu zu bewegen ihre arbeit zu machen udn obgelich ohne jeden Zeifels nachge-wiesen ist daß alles ist wie ich beahupte, die Beschuldigten räumen das selbst ein oder lassen das druch ihre Anwälte einräumen, sind also allesamt geständig tut sich nichts. Es gibt da eien Verbindung zu dem Verfahren Aktienkursmanipulation Desucteh Bank gegen Metallgesslchaft AG mit eien MILLIARDEN-Schadenssumme. Um Tatbeteiligung heirbei zu evrtsuchen entführt an mir seit 18 Jrhen mein Kind um so psychiatrische Gutachten zu epressen die mich als jemanden hinstellen sollen der unegrchtfertiget Vorwüfrfe erhebt. Außerdem profiteren von meiner Berufunfähigeit eien Reihe vonLuetn finanziell die meien früheren Aufträge üebrnommen oder sich uafmeienAreistopatz breitgemacht haben nachdem man mich erpresste. Bei Geicht, Jugendamt udn Satswelstchat hat man mir nachweislich Zugang verwehrt um mich dazu zu epressen Strafanzeige zu unterlassen. Über mein Kidn hat man mich zu falschen Geständnissen/Slesbtzichtuguznbgen epressne wollen, sprechen sie mit RiLG Lodzik die wird es ihnen ebstätigen.

Mit freundlichem Gru&SZlig;


---

ABSCHRIFT

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Tel.: 069/257 385 835
Fax.: 069/257 385 836
Mobil: 0176 /656 05 075

Amstgericht Bad Homburg
per Fax: 06172 /405 - 139

5 Seiten 16. 11. 2006

Nach gestrigem Telefonat nun meine Einlassung zum Schriftsatz der Gegenseite, ausgestellt
AG Bad Homburg 08. 11. 2006, hier eingegangen am 15. ll. 2006 per TNT-post, um viel zu
kurze Fristen zu wahren, per Faxschreiben. Anträge und Bitte um richterlichen Hinweis zu III.
1 I)
Da wieder Unterlagen bei Gericht auf dem Postwege verlorengegangen sind. nehme ich wie folgt Stellung: Es wird beantragt den Titel an dieser Stelle nicht zuzustellen! Er beruht auffalschen Angaben. Der Beweis wird in Anlage mit versendet.

- Quittung über Erhalt der Kaution ' d letzte Seite Mietvertrag (wegen Unterschrittsvergleich)
- Punkt 2 der Klage [Schrifttsatz RA in dem selbe gefordert wird9)

lm Juni vergangenen Jahres wurde ich Nachts im angetrunkenen Zustand (anders kann man Bad Homburg nicht ertragen. seit ich in Frankfurt bin gilt weitestgehend: kein Alkohol) auf offener Strasse überfallen und mir wurde dabei das Mobiltelefon entrissen, lch habe daraufhin versucht auf der Straße Autos anzuhalten und darum gebeten die Polizei zu holen.

Nachdem diese nicht eintraf habe ich zuhause die Stereoanlage soweit aufgedreht und
eine solchen Zirkus veranstaltet, biss zwei Beamte eintrafen (zugegebenermaßen eine sehr '
3 unkonventionelle Art des Notrufs, aber ich habe dort nicht über einen Festnetzanschluß verfügt). ( Ich habe umgehend den Wunsch geäußert Strafanazeige zu stellen. Die Beamten haben dies 7 verweigert.

( Am nächsten Morgen, nun nüchtern, bin ich aufs Revier gelaufen und habe geäußert
~ Strafanzeige stellen zu wollen. Dies wurde mir erneut. ohne Angabe von Gründen verweigert. ich habe daraufhin mehrfach meinem Unmut über diese Weigerung deutlichst telefonisch Luft I gemacht.

Schlussendlich habe ich das Telefon, da mir die Täter bekannt waren, wieder in meinen Besitz
bringen können. Hierbei wurde ich tätlich angegangen. Daraufhin bin ich erneut zur Polizeiwache gegangen, habe das Gerät auf den Schalter gestellt und nachdrücklich gebeten nun doch Strafanzeige aufzunehmen. Erneut wurde dies verweigert. Mehrfach bin ich im Präsidium vorstelli g geworden um Strafanzeige stellen zu "dürten".

-1-.

Aufgrund der oben angführten Ruhestörung hat mir mein damaliger Vermieter fristlos die Wohnung - gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt habe ich die Mietzahlungen eingestellt und mich nach einer neuen Wohnung ausserhalb des Amtsgerichts- und Polizeibezirks umgesehen. Ich bin zu dieser Zeit davon ausgegangen, das ein Rechtssystem in der Bundesrepublik de facto nicht existent ist.

Selbst ins HessiSche Innenministerium bin ich gefahren um mich zu erkundigen ob einer Bitte um Strafanzeige nicht entsprochen werden muss. Hier wurde mir geraten mich an eine andere Polizeidienststelle zu wenden.

Dies unterstreicht nur meine Erfahrungen aus einem Umgangsrechtsverfahren am AG Bad Homburg in den Jahren 2001 bis 2003. Hierbei hat eine Amtsrichterin vor Zeugen gesagt, es sei ja bekannt was ich um diese Verfahren für einen Wirbel veranstaltet habe, und deshalb !!! ein psychiatrisches· Gutachten über mich einfordern wollen.

Hintergrund war hier Beschwerde über die sechs Monate verschleppte Einstweilige Anordung in der Kindschaftssache beim BMdJ (damals Däubler Gmelin), dem damaligen HMd], Dr. Wagner und dem Präsidenten des LG Frankfurt Dr. Kretschmer als Dienstaufsicht). Die Verfahrensgegnerin hatte unter schwersten Verleumdungen versucht den Eindruck zu erwecken, ich sei paranoid und (man entschuldige den Ausdruck) "prozessgeil".

Das dem nicht so ist habe ich durch Einstellung des Verfahrens zeigen wollen. Ohne Prüfung der Anschuldigungen ist die RlAG den haltlosen Lügen der Verfahrensgegnerin gefolgt. Sie hat einerzeit in einer EA der gegnerischen Kanzlei Fristverlängerungen gewährt. da die gesamte Kanzlei wohl im Urlaub war (Es gilt wohl §53 BRAO, Vertretung bei Abwesenheit). ( Der Klage meines Vermieters habe ich aus diesem Grund keinerlei Beachtung mehr geschenkt, da ich davon ausgehe, vor einem Amtsgericht. dessen Richterinnen anscheinend
den neuesten Klatsch l im Dorf zur Urteilsgrundlage machen meine Chancen auf ein faires Verfahren als gering ansehe.

Die benannte Mietklage beruht auf falschen! Angaben.

lch kann nunmal schlecht das ganze AG befangen erklären,
Und nicht zuletzt deshalb bin ich nach Frankünt gezogen, .

Wie weit das mit dem Tratsch in Bad Homburg geht ist deutlich an Folgendem zu erkennen: Durch Zufall! stoße ich bei meiner Wohnungssuche in Frankfurt auf eine Anzeige in der Rundschau auf einen Herrn, .dessen Name mich an die genannte Amtsrichterin erinnert. Als sich herausstellte das der Gatte der Dame 'der potenzielle Vermieter war, hat mich selbe sofort wegen Bedrohung angezeigt. Das ist aber lediglichgenau so ein verrückter Zufall, wie das dem in der Umgangsrechtssache gegnerischen Anwalt kurz nach Prozessende die Kanzlei abbrennt und er kurz darauf bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kommt.Wenn sich hierjemand verfolgt fühlt dann wohl eher genannte Amtsrichterin. Die verbreiteten Lügen
V durch die damalige Antragsgegnerin scheinen zu einer Art Hysterie in Bad Homburg und dem dortigenAG geführt zu haben. Soweit das ein vernünftiges funktioniern des Rechtssystems nicht möglich ist.Die Anzeige wegen Bedrohung ist seitens der Amtsanwaltschaft sclbstversändlich eingestellt wordennachdem man mir Gelegenheit gegeben hat die Sache zu erklären.

-2-

Immerhin hat mich die Verfahrensweise der Amtsrichterin damals dazu veranlasst, die Geschäftsführungmeiner Firma, der msd GmbH niederzulegen und die Gesellschaft aufzulösen, da ich keinen Sinn sehe in einem nicht funktionierenden Rechtsystem geschäftlich tätig zu sein. Die finanziellen Folgen dieser Sache reichen bis heute. (Selbstverständlich wollten meine damaligen Partner das ich weitermache). Das die von mir mit dem Verfahren beauftragte Kanzlei Cannawurf& Perpelitz eine unrühmliche Rolle gespielt hat, hat nicht zuletzt die Uberprüfung durch Dr. Sieg, Nörr Steifenhofer Lutz (Verfasser des
Handbuches der Anwaltshaftung mit RiBGH Dr. Zugehör und ein ehemaliger Kunde) ergeben. · Bei Perpelitz dauert die Zustellung des Urteils vom Riehterzimmer ins Gerichstfach übrigens langer als Ihre Fristsettzung für diese Antwort im I\/Iietverfahren.
Jede meiner obigen Behauptungen kann durch Nachweis in Schriftform, beizuziehende Gerichtsakte oder durch Zeugenbeweis untermauert werden.
III)
Nun zum eigentlichen Problem: Obgleich ich das AG Bad Homburg darauf hingewiesen habe. das die Klage meines ehemaligen Vermieters auf falschen Tatsachen beruht, denn ich habe von ihm unterschriebene Quittungen über den Erhalt angeblicher "Forderungen", die dieser eingeklagt hat. (das AG Bad Homburg arbeitet im i Rekordtempo, sobald es gegen mich geht) ist in der Sache zwischenzeitlich Säumnisurteil wohlrechtskräftig'?

Das AG Bad Homburg erklärt nun unter Berufung auf versäumte'Fristen, gegen die falsche Forderung - Vollstreckungsschutz zu gewähren. Ich bin bereit gegen die Prozessbeteiligten notfalls Strafanzeige wegen versuchten Betruges zu stellen, um eine Wiederaufnahme oder Gegenklage in der Sache zu bewirken.
Ersatzweise ist dies als Gcgenklage mit Antrag auf Erlassen einer EA die eine Vollstreckung verhindert (bis ein Verfahren Klärung über eine eventuell tatsächliche Forderungshöhe herbeitührt) zu betrachten. Es wird um richterlichen Hinweis gebeten wie ich weiter vorgehen soll Qura novit curiat). Und dann klären wir hoffentlich sequentiell (also in chronologischer Reihenfolge) die vorbenannten ~ Sachverhalte. Wenn wir hier also doch nicht im rechtsfreien Raum leben, dann muss es mir auch möglich sein meine Rechte durchzusetzen. '

Mit freundlichen Grüßen,



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24.06.2019 16:00
Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Oberstaatsanwalt Dr. König
Staatsanwaltschaft
Konrad-Adenauer-Straße 20

D-60313 Frankfurt a.M.


Frankfurt/M., 24. Juni 2019


STRAFANZEIGE / Vollstrecklungsbetrug / Erpessung / Kidnapping /
sexueller Missbruch dessn Opfer ich im Zivildienst geworden bin / Freiheiteberaubung / Körperverltzung / Vergiftung!


NACHTRAG

Sehr geehrter Herr Dr. König!

aufgrund von Problemen mit meien Drucker muss ich die im ersten Schriftsatz von huet erähnte Dienstsucfsichtbe2werden aus dem familienrechtlichen Verfahren nachreichen die ich im ersten
Schreiben erwähnt hatte.

Mit freundlichem Gru&SZlig;


---


Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78

EILT

per Fax: 06 11 / 32 27 63

Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13

65185 Wiesbaden



10. Juli 2002


Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,


Auf meine Rückfrage in Sachen einer einstweiligen Anordnung von Umgangsbefugnissen mit meiner Tochter (AZ 9F 434/02 UG, des weiteren AZ 9F 104/01 KI) wurde mir vom AG Bad Homburg heute im Verlaufe zweier Telefonate mitgeteilt, dass dort krankheits- und urlaubsbedingt (Richter Dr. Walter - krank, Richter Dr. Knauth im Urlaub bis zum 24. Juli und urlaubsvertretender Richter Schmidt - krank) das Familiengericht nur notbesetzt ist und Umgangsregelungsverfahren, auch im Zuge der einstweiligen Anordnung, als nicht besonders dringlich anzusehen sind. Ich halte dies für einen unmöglichen Zustand, es entsteht hier in Sachen Umgangsvereitelung, zumindest zeitweise, ein rechtsfreier Raum.

Dies führt dazu, dass meine kleine Tochter Tabea Lara und ich nun seit über 1½ Jahren keinerlei Umgang miteinander haben konnten und treibt ihre Entfremdung von mir voran.

Ich erbitte von Ihrer Seite Stellungnahme.


Mit freundlichen Grüßen


Maximilian Bähring


---



Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078



per Fax: 06 11 / 32 27 63

Persönlich
Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13

65185 Wiesbaden

Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt zwei Seiten!

24. Februar 2003

Amtsgericht Bad Homburg
AZ 3133 E - IV/4 - 1140/02


Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,


ich möchte mich an dieser Stelle zunächst für das Engagement Ihres Büros für die Einleitung
des Dienstweges in oben genannter Sache ausdrücklich bedanken.

Immerhin hat sich die Situation am Familiengericht durch die Neubesetzung mit der Richterin Leichthammer nach meiner Beschwerde vom 10. Juli 2002 derart deutlich verbessert, dass eine Einstweilige Anordnung schon nach ganzen sechs Monaten zusammen mit dem Hauptsacheverfahren verhandelt werden kann.

Auch wenn als Wehrmutstropfen bleibt, dass die wohl psychiatrisch geschulte Richterin dem Antragsteller unter Verweis auf den (so wörtlich) Wirbel, welchen er um das Verfahren veranstaltet habe, (genaueres weiß Sie auf Rückfrage des Antragstellervertreters nicht zu berichten und verweist auf den anderen Familienrichter am AG) psychische Krankheit unterstellt. War hier vielleicht, möglicherweise, eventuell und unter anderem oben genannte Beschwerde gemeint?

Um nicht Ursache einer weiteren Überbelastung der Jurisdiktion durch erneute Beschwerde zu sein, habe ich meinen Antrag schlussendlich zurückgezogen.

Doch dies ist des Lobes für das Amtsgericht nicht genug. Denn immerhin habe ich seit neuestem mit dem Vormundschaftsgericht des selben Gerichtes, ein paar Zimmer weiter
zu tun. Grund ist nun ein Betreuungsantrag gegen mich. Dessen Inhalt ist mir, trotz Antrag auf Einsichtnahme der Akten nicht bekannt.

... / -2-

-2-

Und hier erstaunt und erfreut mich dann doch wirklich die zügige Bearbeitung:

Von Einreichen bis Gutachtentermin dauert es weniger als zwei Wochen!
(In 9F 104/01 KI immerhin sechs Monate.)

Mein Ablehnungsantrag des Gutachters wird noch am selben Tage positiv und nicht begründet beschieden, und binnen eines Tages per Post zugestellt. (Acht Tage dauerte in 9F 104/01 KI allein der Weg von der Geschäftsstelle des Richters ins Gerichtsfach der von mir beauftragten Kanzlei im Hause des Amtsgerichtes.)

Und ganze neun Tage später erhalte ich (mit einfacher Post) schon Terminsladung für einen Termin ganze vier Werktage später! (In 9F 434/02 UG, einer Einstweiligen Anordnung, immerhin sechs Monate.)

Vielleicht liegt das ja auch daran, dass bei solchem zivilrechtlichen Verfahren andere
Verfahrensvorschriften angewandt werden können (welche konnte mir die Geschäftsstelle auf mehrfache Nachfrage hin allerdings leider auch nicht nennen). Oder sogar (ebenfalls Auskunft der Geschäftsstelle) daran, dass es hier eben um Menschen gehe. (Wobei ich nicht ganz verstehe: Sind Kinder keine Menschen?)

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich anregen, vielleicht per ministerbürolichem Fax-schreiben, dem Amtsgericht Bad Homburg die "vorzügliche Hochachtung" (wie der Landgerichtspräsident bei Beschwerden zeichnen lässt) für diese ausgezeichnete Arbeit zu bescheinigen.

In unerschütterlichem Vertrauen in den Rechtsstaat
und mit freundlichen Grüßen


(Maximilian Bähring)

Nachrichtlich in Kopie

Bundesministerium der Justiz 030/20259043
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Redaktion Spiegel 040/3007-2247
Redaktion Focus 089/9250-2973
Redaktion Frankfurter Allgemeine Zeitung 069/7591-1743
Redaktion Frankfurter Rundschau 06172/1704-10
Redaktion Taunus Zeitung 06172/927353
Dr. Sieg, Nörr Stiefenhofer Lutz 0211/49986-100





P.S.: Ironie (gr. eironeia). In allg. Sinn eine Redeweise [...], bei der das Gesagte und das Gemeinte beabsichtigterweise nicht übereinstimmen, so aber, daß dies als Schein für den [...] Leser durchschaubar ist. [Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema]


---

Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78



EILT

per Fax: 0 30 / 20 25 70

Bundesministerin der Justiz
Frau Dr. Herta Däubler Gmelin
Mohrenstraße 37

10117 Berlin


20. Juni 2002




Sehr geehrte Frau Dr. Däubler Gmelin,


mit einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, AZ 9F 104/01 KI sowie Beschluß des OLG Frankfurt/Main AZ 3 WF 174/01 habe ich feststellen müssen, dass Verfahren
in Kindschafts- und Umgangssachen vor dem nach laut Herrn Amtsgerichtsdirektors Erbrecht unter Sparzwang leidenden AG Bad Homburg (vergleiche Lokalteil Taunus Zeitung vom 6. April 2002 "Richter klagen über Sparzwang") unnötig lang dauern.

So hat der Rückweg der Akte im oben genannten Fall vom OLG Frankfurt zum AG Bad Homburg wohl mehrere Wochen gedauert, auch der Weg der Zustellung per Gerichtsfach dauerte acht Tage.

Dies führt dazu, dass meine kleine Tochter Tabea Lara und ich nun seit über 1½ Jahren keinerlei Umgang miteinander haben konnten und treibt ihre Entfremdung von mir voran.

Ich habe, um die Sache nun zu Beschleunigen nun Antrag auf einstweilige Anordnung § 620 ZPO gestellt. Auch dieser, eingereicht am 4. Juni 2002 (vorher war das anscheinend nicht möglich) liegt nun nach Auskunft der Geschäftsstelle erst zum 15. Juli 2002 zur Wiedervorlage vor. Ich gewinne hier als juristischer Laie dann doch den Eindruck dass eher ein Verfahren nach §52 FGG betrieben wird, denn eine EA beschieden.

Und hier meine Frage: Haben Sie nähere Informationen, wie lange es gewöhnlich dauert, bis eine einstweilige Anordnung beschieden wird? Für Ihre umgehende Antwort, gern auch auf dem Wege des Faxschreibens bin ich dankbar.


Mit freundlichen Grüßen


Maximilian Bähring

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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78

EILT

per Fax: 0 30 / 20 25 - 90 43

Herrn Rothfuß
Persönlicher Referent der
Bundesministerin der Justiz
Frau Dr. Herta Däubler Gmelin
Mohrenstraße 37

10117 Berlin



10. Juli 2002


Sehr geehrter Herr Rothfuß,
sehr geehrte Frau Dr. Däubler Gmelin,


ich hatte Ihnen am 20./25. Juni 2002 bereits ein Fax gesendet, in dem ich über die schleppende Arbeit des Amtsgerichtes Bad Homburg informierte. Ihre Antwort steht noch aus.

Auf meine Rückfrage in Sachen einer einstweiligen Anordnung von Umgangsbefugnissen mit meiner Tochter (AZ 9F 434/02 UG, des weiteren AZ 9F 104/01 KI) wurde mir vom AG Bad Homburg heute im Verlaufe zweier Telefonate mitgeteilt, dass dort krankheits- und urlaubsbedingt (Richter Dr. Walter - krank, Richter Dr. Knauth im Urlaub bis zum 24. Juli und urlaubsvertretender Richter Schmidt - krank) das Familiengericht nur notbesetzt ist und Umgangsregelungsverfahren, auch im Zuge der einstweiligen Anordnung als nicht besonders dringlich anzusehen sind. Ich halte dies für einen unmöglichen Zustand, es entsteht hier in Sachen Umgangsvereitelung, zumindest zeitweise, ein rechtsfreier Raum.

Dies führt dazu, dass meine kleine Tochter Tabea Lara und ich nun seit über 1½ Jahren keinerlei Umgang miteinander haben konnten und treibt ihre Entfremdung von mir voran.


Mit freundlichen Grüßen


Maximilian Bähring


Kopie:
Frankfurter Rundschau
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Taunus Zeitung

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Telefonnotiz:

Dienstag, 6. August 2002, 9:30 Uhr
Frau Bart, Bundesministerium der Justiz

Frau Bart berichtet, die von mir gesendeten Faxe hätten der Frau Bundesministerin der Justiz persönlich vorgelegen. Sie verweist darauf, dass aufgrund des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik das Hessische Ministerium der Justiz für solche Anfragen zuständig sei.



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24.06.2019 19:00
#ALARM #SOS #MAYDAY Werde schon wieder erpresst. Heute mittag hat man mal wieder VPS-Server abgeschaltet auf denen mein Blog liegt. Komischerweise genau in dem Moment wo ich kritische Infos über Korruption bei Polizei und Gerichten und Untätig-keit bei der Bekämpfung ver-öffntliche. Ich weiß nicht wie lange ich das noch druchhalten kann.

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