06.05.2019 10:00 STUDIE: Geschiedene Männer entwickeln sechs mal häufiger Alkoholprobleme als nicht geschiedene, Frauen sieben mal öfter. https://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/suchtkrankheiten/article/928573/suff-statt-ehe-alkohol-neuer-partner-nach-scheidung.html Wenn man von „der Klassiker“ spricht wennTrennung, Problem im Job und Alkoholkonsumzusammen auftreten dann kann man glaub ich durchaus sagen daß Bezihungsprobleme(Frauen) Ursache für Trinkerkarrieren sind von denen zigtausende tödlich enden jedes Jahr. Die emotionale Grausamkeit endet dann im zum Ableben führenden Drogenkonsum. Da kenn ich mindestens einen Fall höchstpersönlich. [0] "201905061000-0-1.jpg" [1] "201905061000-0-2.jpg" |
06.05.2019 17:00 Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M. per Fax: +49 / (0)69 / 755-51509 Herrn S. Polizei Frankfurt a.M. - Terror und Staatsschutz - Adickesalle 70 D-60322 Frankfurt a.M. Frankfurt/M., 06. Mai 2019 Telefax vom 06. Mai 2019 08:42 Uhr 5/04 QS 11/07 Landgericht Frankfurt a.M. (Ri LG Lodzik) "IRONIE" Morde an "Südafrika-U-Boot" Barschel und Herrhausen zudem Landesverrat panzerbrehcndes Hartmetall-Rohstofflieferungen Metallgesllschaft AG an Granatenhersteller Israel Military Industries udn Aktienkurs-manipultionend er deutsche Bank AG geg Metallegsellschaft AG Sehr geehrter Herr S.! Das gegen mich nicht ermittelt wird ist mir bekannt. Lediglich die mich verleumdenden Stalker die mir sechsstellige Vermögensschäden beschert haben behaupten das immer wieder. Mir ging es um die Strafanzeigen gegen die Polizisten, Behördenangstellten und Richter, wegen Kidnappig und Epressung, Mord, Vergiftung mit Psychopharmaka und Drogenunterschiebeversuchen, Bei-hilfe zm sexuellen Schutzbefohlener (Zivildienst Klinik Dr. Baumstrak), Aktienkurmsnaipulationen, Wahlmpanipulation nebst Diensntaufsichts-beschwerden, Versuchen Disziplinar-verfahren anzustrengen, Petitionen an die Parlemnet von Land, Bund und EU sowie den EU Mesnchrechtsrat in Genf wie gesagt drei dicke Aktenordner voll, isngesmat hab ich zusmmen mit den 5 Aktenordnern Sorgechtsverfahren etwas mehr als 20 dicke Leitzordner voll. Mit freundlichem Gru&Szlig; "Herrmann Villé" (mit Accent auf dem E, fragen sie Kollegn H.C. Wielandt) --- Maximilian Bähring Louisenstraße 101 61348 Bad Homburg Fax: 06172 / 685078 per Fax: 06 11 / 32 27 63 Persönlich Herrn Dr. Christean Wagner Minister der Justiz des Landes Hessen Luisenstraße 13 65185 Wiesbaden Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt zwei Seiten! 24. Februar 2003 Amtsgericht Bad Homburg AZ 3133 E - IV/4 - 1140/02 Sehr geehrter Herr Dr. Wagner, ich möchte mich an dieser Stelle zunächst für das Engagement Ihres Büros für die Einleitung des Dienstweges in oben genannter Sache ausdrücklich bedanken. Immerhin hat sich die Situation am Familiengericht durch die Neubesetzung mit der Richterin Leichthammer nach meiner Beschwerde vom 10. Juli 2002 derart deutlich verbessert, dass eine Einstweilige Anordnung schon nach ganzen sechs Monaten zusammen mit dem Hauptsacheverfahren verhandelt werden kann. Auch wenn als Wehrmutstropfen bleibt, dass die wohl psychiatrisch geschulte Richterin dem Antragsteller unter Verweis auf den (so wörtlich) Wirbel, welchen er um das Verfahren veranstaltet habe, (genaueres weiß Sie auf Rückfrage des Antragstellervertreters nicht zu berichten und verweist auf den anderen Familienrichter am AG) psychische Krankheit unterstellt. War hier vielleicht, möglicherweise, eventuell und unter anderem oben genannte Beschwerde gemeint? Um nicht Ursache einer weiteren Überbelastung der Jurisdiktion durch erneute Beschwerde zu sein, habe ich meinen Antrag schlussendlich zurückgezogen. Doch dies ist des Lobes für das Amtsgericht nicht genug. Denn immerhin habe ich seit neuestem mit dem Vormundschaftsgericht des selben Gerichtes, ein paar Zimmer weiter zu tun. Grund ist nun ein Betreuungsantrag gegen mich. Dessen Inhalt ist mir, trotz Antrag auf Einsichtnahme der Akten nicht bekannt. ... / -2- -2- Und hier erstaunt und erfreut mich dann doch wirklich die zügige Bearbeitung: Von Einreichen bis Gutachtentermin dauert es weniger als zwei Wochen! (In 9F 104/01 KI immerhin sechs Monate.) Mein Ablehnungsantrag des Gutachters wird noch am selben Tage positiv und nicht begründet beschieden, und binnen eines Tages per Post zugestellt. (Acht Tage dauerte in 9F 104/01 KI allein der Weg von der Geschäftsstelle des Richters ins Gerichtsfach der von mir beauftragten Kanzlei im Hause des Amtsgerichtes.) Und ganze neun Tage später erhalte ich (mit einfacher Post) schon Terminsladung für einen Termin ganze vier Werktage später! (In 9F 434/02 UG, einer Einstweiligen Anordnung, immerhin sechs Monate.) Vielleicht liegt das ja auch daran, dass bei solchem zivilrechtlichen Verfahren andere Verfahrensvorschriften angewandt werden können (welche konnte mir die Geschäftsstelle auf mehrfache Nachfrage hin allerdings leider auch nicht nennen). Oder sogar (ebenfalls Auskunft der Geschäftsstelle) daran, dass es hier eben um Menschen gehe. (Wobei ich nicht ganz verstehe: Sind Kinder keine Menschen?) Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich anregen, vielleicht per ministerbürolichem Fax-schreiben, dem Amtsgericht Bad Homburg die "vorzügliche Hochachtung" (wie der Landgerichtspräsident bei Beschwerden zeichnen lässt) für diese ausgezeichnete Arbeit zu bescheinigen. In unerschütterlichem Vertrauen in den Rechtsstaat und mit freundlichen Grüßen (Maximilian Bähring) Nachrichtlich in Kopie Bundesministerium der Justiz 030/20259043 Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050 Redaktion Spiegel 040/3007-2247 Redaktion Focus 089/9250-2973 Redaktion Frankfurter Allgemeine Zeitung 069/7591-1743 Redaktion Frankfurter Rundschau 06172/1704-10 Redaktion Taunus Zeitung 06172/927353 Dr. Sieg, Nörr Stiefenhofer Lutz 0211/49986-100 P.S.: Ironie (gr. eironeia). In allg. Sinn eine Redeweise [...], bei der das Gesagte und das Gemeinte beabsichtigterweise nicht übereinstimmen, so aber, daß dies als Schein für den [...] Leser durchschaubar ist. [Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema] --- Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M. per Fax: +49 / (0)69 / 755-51509 Herrn S. Polizei Frankfurt a.M. - Terror und Staatsschutz - Adickesalle 70 D-60322 Frankfurt a.M. Frankfurt/M., 06. Mai 2019 Telefax vom 06. Mai 2019 08:42 Uhr Sehr geehrter Herr S.! Mit "hochachtungs-voll" berichete mir Landrichterssohn und Rechtsanwalz C.J.Exner zeichnen Juristen wenn sie das Zitat des Johann Wolfgang von Goethe im Götz von Berlichingen, Dritter Akt, Ausgabe 1773, S. 133 zum Ausdruck bringen wollen. Unter "AA" wi im domainnamden AA-frankfurzt-justiz.hessen.de verstehen kleine Kinder "Scheiße". Ich habe das ihrer Scheiß-behörde A-mts-A-nwaltschaft auch schon mal geschrieben: Sie verwenden die Begriffe "Gegen / Zum Nachteil" irreführend und geuilet missverständlich. Die Verfahren die gegen mich liefen sidn nämlich samt und sämtlich zu meinem Vorteil ausgegangen (Ablehnung der Verafhrenseröffnung und bei eröffneetn Verfahren der Anträge der Staatsanwaltschaft = Freispruch samt Entschädigungsansprüchen) so sie vor Gericht gingen, lediglich eine druch und durch korrpte Amtsanwältin Fernandez(?) die von mir wegen Amtsmissbruch auch angezeigt worden ist versuchte ohne mir richt-erliches Gehör - Anhörung - Gegenwehrmöglichkeit - Anwalt zuzugestehen mich mit von mir unerwüschten falschen Verfahrenseinstllungen nach § 20, 21 StGB unter ERPRESSUNG von Entgelten und Bedrohung mit nicht rechtstaatlichen Ansprüchen genügender Frei-heitsebraubung aus poltishcne Motiven heraus fertigzuamchen. Als FDGO-feindlicher Versuch der Errichtung PSYCHIATRISCHE PARALLELJUSTIZ angezeigt. Sie wollte mich als Nazi brandmarken weil ausländische Feministinnen/Emanzen nunmal zu wenig sprach-begabt sind die Feinheiten unserer deutschen Sprache zu verstehen. Ich hatte damals ein Flugblatt verteilt in dem ich rehtorsiche ironisch die Frage stellte warum man behinderte Väter die man diskrminiert nicht gleich kastriert und vergast und habe mich mehrfach öffntlich dahingehend geäußert daß eine Politk die nur arbeitsfähigen Ausländern erlaubt hier zu bleiben nichst anders ist als die Selektionsrampenpolitik von Ausschwitz. Behinderte Flücht-linge dürfen gegenüber arbeitsfähigen Migranten nicht bevorteilt werden und weil ich der Meinung bin vermeintlich Behinderten aufgrund der Behidnerung kein Sorgrecht zuzugestehen ein Menschrechtsvertoß nach Artikel 6 VStGB - so die Behinderung erblich ist - weil dann eine genetisch/rassich definierte Midnerheit von eienm Familienleben ausgeschlossen wird. Da habe ich so dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mitgeteilt. Da ich rechtlich gemäß meiens Widerstandes nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz (Pet A-17-99-1030-021771 Deutscher Bundestag) als Bürgerkriegspartei die Bundesrepublik Deutschland GG-legitim UND UNTER SCHUTZ DER NATO vertrete gegen das Verbrecherregime der Regierung Merkel betrachte ich Gewaltanwendung als krieger-ischen udn terror-istischen Akt und jegeliche Freiheitseberaubungsveruche als beim roten Kreuz meldepflichtige Kriesgefangenshcaft. Daher ist der ISTGH erstinstazlich Zuständig. --- http://buvriek.baehring.at/ pix/ http://dynip.name Gedenksteingruppe zur Erinnerung an die Opfer der Zwangssterilisierung im Klinikum Weilmünster während der Zeit des Nationalsozialismus Frauen sind die besseren NAZIs! Fax an BP vom 20.04.2011 Wollte/n meine Mutter/Eltern mich vielleicht ursprünglich gar nicht haben? Warum kastrieren wir - vermeintlich - geistige Behinderte nicht gleich wie zu Zeiten der Gesetze zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses von 1933-1945 statt Ihnen nachher das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zuzugestehen was von deren Teilhabe an Erziehung eigener Kinder her das selbe ist? Es ist noch heute problemfrei möglich jemanden psychiatrisch zu diffamieren und zum vermeintlich erbbiologisch minderwertigen Elternteil zu stempeln, wider besseren Wissens wohlgemerkt, ich verweise hierbei auf Schriftsatz der RAe Asfour vom 12. Juni 2002 in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg und das spätere die Vorwürfe entkräftende Gutachten, welches unter 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt/Main vorliegt. Das wäre Verfolgung von - wenn auch vermeintlich - Behinderten. Daß ein Gericht eine Vaterschaftsfestellungsklage schuldhaft verzögern kann war mir auch neu, bei Unterhalt gilt doch die Vaterschaftsvermutung, bei Umgangsrechten etwa nicht (Az 9F 104/01 KI AG Bad Homburg)? Die biologische Minderwertigkeit des Vaters folgt übrigens aus der Glaubenslehre der "unbefleckten Empfängnis" im Christentum (siehe Weihnachtsgeschichte, ein Fall von Kindsunterschiebung nach § 169 StGB nach heutiger Rechtssicht - entweder Gottes oder Yousefs Sohn) s.a.: § 1595 , § 1626a BGB Daher haben wir hier auch durch-aus die Komponente Verfolgung aus religiösen Gründen. Abgesehen von der Benachteiligung aus Gründen des Geschlechtes. Familienrechtsverdreher sind auf einmal gleichzeitig Gutachter. Genügt solches Gutachten auch um eine Frührente durch Berufsunfähigkeit bei vollen Geschäftsführerbezügen (ca. 1.500 EUR netto das verdient ein Handwerker auch) mit 35 zu bekommen? 'Versucht' hatte ich das per Renteneinreichung und Überbrückundgsdarlehen für Selbständige bei Zahlungsausfall in Form von H(artz)IV - Renteneinreichung Februar 2007 Die hessische Polizei macht ihre Arbeit - Strafanzeigen entgegennehmen - nicht. Und seit neuestem entscheiden Richter auch noch über ihre eigene Ablehnung aus Gründen der Besorgnis der Befangenheit. Auf die Euthanasie/Selektion beim § 218 StGB will ich gar nicht näher eingehen man hätte ja nicht vorher - auch vom Partner unbemerkt dank "Pille" - verhüten können, oder? Jetzt aber zur Frage: Fremdgefährdung ist ein Einweisungsgrund. Habe ich somit die richtige Überlegung angestellt als ich 1992/93 (Ethikkurs Kuhli HUS HG) herum äußerte wenn eine Frau einen im werden befindlichen Menschen töten will handle es sich eventuell um einen Fall für die Psychiatrie? Und: Können wir alle Schwangerenkonflikt-beratungsdokumente den betroffenen überlebenden Kindern die ja dieses Jahr volljährig werden gegenüber offenlegen? Immerhin sind es deren Daten! (Bundesratsdrucksache 682/04) Aus / zitiert nach meinem Fax an das Bundespräsidialamt vom 20.04.2011. Die Neuregelung des § 218 StGB trat am 16.03.1993 in Kraft. 18 Jahre und 9 Monate später wäre dann der 07.12.2011. Quelle der Berechnung: Internet http ://www.schwanger-online.de/service/schwangerschafts-rechner ViSdP: Bähring, Maximilian, Zeitungs und Zeitschriftenverlag, Frankfurt a.M./Bad Homburg Hölderlinstr. 4 - 60316 farnkfurt a.M. - Germany EMail: maximilian@baehring.at --- Nachweis: Die Amtsanwaltschaft ist zu dämlich gemäß GVG zu ermitteln. Ob jemand eien Vorteil oder Nachteil aht enstchdet das Gericht und nicht ne größenwahnsinnige A.A.= https://de.wikipedia.org/wiki/Aa_(Kindersprache) Scheiß = Anwältin, die kann nur zu Lasten von jemandem ermitteln (= Unschuldige belasten, über schuldie oder unschuldig enschidet ein Gericht wegen der GEWALTENTEILUNG). --- 205 Js 31630/13 StA Gießene 501 Ujs 41527/14 Staatsanwaltschaft Gießen keine Aussage in der Gewalt der Peiniger da kein Zeugenschutz zugesichert 4 StrEs 18/14 Generalstaatsanwalt Frankfurt a.M. Entschädigung aus Freispruch 5/04 KLs 3540 Js 225496/13 (42) Landhericht Franfurt a.M. --- Der Vollständigkeit halber: Derselbe Gutchter den ich 2013 wegen veruchter Erfolterung von Behandlunsgeinwilligungen per Kidnapping/Freiheitsberuabung (unschculdig in U-haft) angezeigt hatte beguatchte mich zur Rache wegen meine Anzeige gegen ihn im Jahr 2017 "schlechter" als ein unabhängiger Gutachter (hasselbeck)! Weil ich eine lebslänglich Unterbringung befürchtete unternahm ich dann 2016/2017 mehrere Suizidevruche nachdem meine Befangenheistanträge gegen den Guatchter abgelehnt worden waren. ("in den Suizid hetzen"). Damals habe ich nicht ausgesagt weil die mich nicht zeugenschcutztechnisch in ne andre Anstalt verlegen wollten wenn ich gegen meine Peinger aussage - ich denen also anch der Aussage wieder in die Hände gefallen wäre. 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