Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M. 18.
März 2018
vorab per Fax.: 069 / 212 - 44417
Wahlleiter
Wahlamt
Zeil 3
60213 Frankfurt a.M.
Wahlbeschwerde zur OB-Wahl Frankfurt a.M.
am 25.02./11.03.2018 ?Methode Uwe Barschel?
Zugleich Strafanzeige
Wahlmanipulation/Wählernötigung §108, 109 StGB) an Polizei
Hiermit beschwere ich mich ganz offzielle darüber daß dei Wahl zum
Oberbürgermeister in Frankfurt a.M. am 25. Februar sowei die Stich-wahl am 11. März 2018 nicht
ordnungemäß waren.
Ich wurde bedoht und musste 600,00 Euro zahlen weil ich mich über
Unregelmäßigkeiten bei der letzetn Whal beschwert hatte. I, als
ALG2/HatzIV/Sozalhilfempfänger der ca. 400,00 Euro zum lebenhat. Mittels
behördlicher Willkür, Kidnapping meisne Kindes, Rfumord, mehrerer
Vergiftungsversuche und Freiheitsberaubung, brutalen Übrfällen und Mordsnchlägen
(Fragen
sie bei der Staatnwastchaft Frankfurta.M. OStA. Dr.König es gibt mhrere Bände
akten hierzu)hindert man mich seit 2007 daran mian aktives Wahlrecht auszüben. (siehe Wahlprüfung WP 88/13 Bundestagsdrucksache 18/2700, 7K 1585/16 F Verltungserricht Frankfurt a.M. oder das aktuell noch laufende Wahlprüfunsgeverfahren WP 29/17 zur Budnestagswahl).
Diesmal kam zwar der Brief mit der Whalbenachrichtigung an, dafür wurde
aber im Wahllokalnicht überprüft, und zwar an beiden terminen, ob derjenige der mit der
Wahlbeanchrichtigungin der Hand das Wahllokal betritt und
dann wählt auch die Person ist für die diese Wahlbenach-richtigung ausgestellt wurde.
Der Kandidat der Partei ?Die Partei? verkaufte Intrenetebrichten zufolge
Stimmen gegen Geld wobei er dem Gewinner einer Intrentauktion gegen eien Geldzahlung verprach eine
Wahlem-pfehlung für die Stichwahl
abzugeben
Gru&Szlig;
Kopie: Polizei Frankfurt a.M.
als Strafanzeige