31.10.2017 04:46

Für eine bekannt hab ich ein Bild auf eine Gebutstagsostkarte drucken lassen (Photopostkarte kostet nur 1,00 Euro). Gestern hab ich mir dann meine Abholbetsätigung die ich in der Email hatte ausgedruckt auf der die Abhol-Nummer steht und hab das abgeholt. (auerdem hab ich mir den Luxus von 4 neuen ?Leitz?-Ordnern gegönnt weil aus Platzgründen die in der ganzen Wohnung Haufen mit losen Blatt Sammlungen zu Prozessen und politischer Arbeit (etwa die Wahlprüfung) überhand nehmen. Nun, ich stehe jedenfalls an der Kasse und habe die Email in der Hand da nimmt mir die Frau an der Kasse (dem namen auf dem Scholdchen nach Balkan) den Ausdruck ab und fängt an Theter zu machen: Der Ausdrcuk meienr Email gehöre jetzt ihr sie könne ja sonst nicht nachweisen daß ich das abgeholt habe. Ich hab darauf hingweisen daß ich mir genau die slebe Email (digitaslidenstcih) ja jederzeit wieder ausdrucken lassen könnte und daß es kein Nachwesi dafür sei daß ich die Bidler abgeholt habe und im übriegn ist es so daß im Zeitalter der Digitalfotografie wo man sozusagen die ?Negative? ins Netz hochlädt belibig viele identiche ?Abzüge? davon verlustfrei gemacht werden können. Anders als über die Kontrolle des Negativs lässt sich  schwre Kontrollieren wer weiter Dupliakte macht. Jeder dort Beshcäftigte der die ?Negative? (den Foto-Upload) in die Hand bekommt kann so lange das bei ?der Kopieranstalt? ist von fremden Fotos Abzuüge machen. Und auch bevor es Digitalfotos oder Bilder im Internet gab hat niemand der Drogerie-Kasse den Namen des Abholers kontrolliert! Ein Schwachsinnsargument also. Ich bin im Datenshcutz politisch aktiv. Also hab ich den Filialleiter kommen lassen. Der pflichtet mir bei daß ich meien Email ? auf der emein Name udn meien Email-Adress vermerkt ist ? natürlich jederezeit mitznhmen könne. Die Mitarbeiterin solledas nicht einbehalten als?Quttung?.


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