Notwehr mit Pfefferspray als minimalinvasivste abwehrmöglichkeit
(man muß ja nur aus dem Sprühebel weglaufen wenn man nicht ?verletzt?
werden will) gegen eine auf einen einprügelnde Angreiferin fällt jetzt
nicht merh unter Notwehr, das unter gefährliche Körperverletzung!
Ein
Anwalt der dem gerichts chriftklich gibt ihm sei der BRAGO/RVG Satz zu
wenig und er könne für das Geld nicht arbeiten behält sein pflichtamdat
auch wenn er allein für das anofordern von Akten 2 Monate benötigt udn
das auch shcon alles ist was er seit Mitte Juli im Verfahren an
Verteidigung gemacht hat.
?
Rechtsanwalt Haußmann hat nicht promoviert.
Zwar ist erkennbar daß es um einen Widerspruch
gegen die Verfügung des Vorsitzenden Richters der 30. Großen Strafkammer
geht, aber asncheiend trägt meine Beschwerde kein Datum.
Wenn der Verteidiger meint er könne nunmal nichts tun wenn er nicht neben dem
Salär aus der Staatskasse her zusätzliches Geld bekäme, der Fall wäre ihm zu
umfangreich, und würde er das genauso sorgfältig bearbeiten wie im Rahmen
einer Zusatzhonorarvereinbarung/-zahlung,
dann wäre das für ihn, den Anwalt, so wörtlich ?existenzvernichtend? weil er
dann zwo Wochen lang nur mit meiner Sache beschäftigt wäre, wenn er sie denn
ordentlich mache ? (und er könne dann in dieser Zeitspanne seine Kanzlei
hinsichtlich der Annahme oder Bearbeitung weiterer Mandate so wörtlich
?dichtmachen?) - und dies also die 14tägige Tätogkeit ihm vom Staat nicht
bezahlt werde, dann soll das KEIN INDIZ dafür sein daß er hier hochoffizeill ANKÜNDIGT
als Pflichteverteidiger QUALITATIV SCHELCHTER ZU ARBEITEN als als Wahlverteidiger
der ein Zusatzhonorar bekommt?
Wenn Rechtsanwlt Haußmann mir ? seinem WEHRLOSEN OPFER - mehrfach schriftlich
droht das Mandat niederzulegen ? MIT DER FLGE ICH GÄNZLICH UNVERTEIDGT BLEIBE -
wenn ich ihn darauf hinweise daß er außer die Akte anzufoderen und um
Geldzahlunge zu bitten überhaupt keinerlei Tätigkeit enfaltet hat, dann ist das
also mein Antrag daraufauf den Pflichtverteidiger zu entlassen udn nicht seine
Drohung mich im regen setehn zulassen?
Wenn ich darauf hinweise bin ich ?VERSTÄNDIGER UND VERNÜNFTIGER? Angeklagter
mehr?
Udn wenn ich die vorwürfe damit untermauere daß ich als BEWEIS gleich mehrer
Emails zwischen mir und dem Anwalt beifüge in denen er droht das Mandat niederzulegen
oder gar ankündigt das Mandat niederzulegen und in denen es außerdem um
permanente Nachforderungen von zusätzlcihen Honoraren geht dann sind das
allenfalls pauschale Vorwürfe?
Wenn am 26. Juli 2016 akten angeofdert werden und diese erst am 25. September
2016 eingehen also zwo Moante Zeit ungenutzt verstreichen dann nennt das
Gerichtdas wirklich ZEITNAH? Geht das jetz tlos wie beim Familiengericht wo man
meint nach mehr als 16 (in Worten: sechzehn jahren) sorgerechts-verweigerung
und Umgangsvereitelung käme es auf den atg sowieso nicht mehr an und außerdem könne
man jetzt auch nichts mehr machen auch wenn man selbst ALS GERICHT an diesen
Verzögerungen alleinschuld ist ? auch das ist ein ?allgemeienr Vorwurf? und nicht
mit Fakten untermauert daß das Aktenanfordern EWIG dauert?
Der Anwalt bekommt immerhin Akten. Wenn cih mal welche haben will muß ich dafür
den 5-fachen gebührenstaz berappen.
Ich stelle fest es beim OLG nicht mit einem vernünftigen zum rationalen denken
befähigten Gericht zu tun zu haben (BGH NStZ 2004, 632).
Wenn ich aus Verwzeifelung drei Suizidversuche unternhem weild er anwalt miich
druch ncihtverteidigen erneut den Guatchterna uszustezen droht die mich in der
Veragngenheit GEFOLTERT haben dann hätte der Anwlt da chst egegn machen können
? wie etwa nach 14 Tagen anchfassenw o die akten beleuebn?
Und ? der Gipfeel ? wennd er anwalt sein Mandat niederlegenw ill bedeute daß
nciht daß er die absichte rklärt hat für seinen Mandanten nichts mehr tunzu
wollen?
Die agnez republik lacht sich ja schon tot über dei Pflichtverteidgerwechsel
der Beate Zschäpe aber sie stzen hier noch eien drauf.