17.10.2016 06:32
TRUMP: WEIL WIR GEWINNEN!
Sieht fast so aus aus wie ANTIFAnten gegen die AfD. Wenigstens dürfen die noch öffentlich plakatieren, anders als die aktivisten der ?Freiheit statt Angst? Demos gegen den Überwachungsstaat!
http://edition.cnn.com/2016/10/16/politics/north-carolina-gop-office-vandalized/ https://twitter.com/PatMcCroryNC/status/787766035688595457 https://twitter.com/kamimueller/status/787753197502918660
http://blogs.faz.net/deus/2016/10/14/leaks-sind-mit-trump-auch-nicht-mehr-das-was-sie-mal-waren-3780/
?Auch Donald Trump hat Persönlichkeitsrechte, und wenn private Aussagen ohne seine Zustimmung mitgeschnitten und veröffentlicht werden, wäre das in Kalifornien ein Verstoss gegen geltendes Recht. Wie praktisch für den Sender (und für Verschwörungstheoretiker), dass jemand das Material noch während der Rechtsprüfung an die Washington Post weiter geleakt hat, die es als nicht mitschneidendes Medium dann legal veröffentlichte?
?Es geht bei der Wahl ? um ein Referendum um die Rechte der Frau und Sexismus.?
Daß es eien Umverteilung des Einkommens von arbeitenden Männern zu keiner Erwerbstätigkeit nachgehenden Frauen gibt (90% aller Unterahlts-Transferzahlungen in Desutcchland zwischen den Geschlechtern gehen von Mann zu Frau) ist natürlich nicht sexistisch. Männer finanzieren die Freiheiten der Frauen durch Einkommensverzicht. Und Männer werden auch in hundert jahren keien Knder austragen können.
"Was passiert, wenn Wählern die Absage an das aktuelle politische System wichtiger ist, als eine Serie sexistischer Sprüche vor einer Fernsehsendung?? Ich glaub der einseitigen (nicht Zeitungsartikelumfang sondern Meinungsbeeinflussung zugunsten einer Partei) Berichtersattung in deutschen ?Leitmedien? nicht.
https://twitter.com/realDonaldTrump/status/787782613633208320
?WEIL WIR GEWINNEN!? ;o)
~~~~ ?Ubrigens hat auch ein ?LEGALER? islamistisch motivierter Sprengstoffhersteller ?ETWA IM BERGBAU? Persönlichkeitsrechte. Es ist ?IL"legal, ihn festzuhalten und ? auch, ihn mit einem Kabel zu fesseln ? dann ? in den Schwitzkasten nehmen und ein Photo zu machen. Und das ohne sein Einverständnis einer Boulevardzeitung zu geben, WENN ES SICH NICHT UM EIEN RECHRECHERGEBINSTAUSCH ZWISCHEN PRESSEKOLLEGEN HANDELT ist Keine eindeutige Verletzung seines NICHT unabhängig von seinen Taten bestehen bleibenden Persönlichkeitsrechts. ?
DENN DANN HÄTTEN DIE RAF-ATTENTÄTER FÜR DIE VERÖFFNTLICHUNG IHRER FAHNDUNGSFOTOS AUCH KLAGEN KÖNNEN. FAHNDUNGSFOTOS VERÖFFENTLICHEN IST LEGAL! SIEHE DAZU AUCH "AKTENZEICHEN XY?.
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