Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt M.
Einschreiben/Einwurf
gemeinsame Poststelle der
Justizbehörden Frankfurt a.M.
Gerichtsstraße 2
D-60313 Frankfurt am Main
Frankfurt a.M., den 14. September 2016
Sehr geehrte Damen und Herren
anbei erhalten sie zwo Schriftsätze von jeweils drei Seiten
Umfang und jeweils zusammgetackert, der eine (das ist der
mit der Aufschrift ?Un-fass-bar? in Sachen
3 WF 208/16 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
der andere zu
5/30 KLs 354 Js 233155/15 (3/16) Landgericht Frankfurt a.M.
diese bitte ich an das jeweilige Gericht an welches sie
adressiert wurden weiterzuleiten.
vorab Vielen Dank,
+++
Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt M.
Einschreiben/Einwurf
Landgericht
Hammelsgasse 1
D-60313 Frankfurt am Main
Frankfurt a.M., den 14. September 2016
5/30 KLs ? 3540 Js 233115/15 (3/16) Landgericht Frankfurt a.M.
Notwehr gegen nach Fotobeweis für Hausfreidesnburch prügelnde Nach-
barin und ihren mich fast erwürgt habenden trinkenden Untermieter
Entlassung des Grossen Vorsitzenden Richters der 30. Strafkammer
?Kassier Clan? aus dem Dienst nach § 21 (1) und (5) DRIG.
ich darf mich nach Sachtand erkundigen was die Begutachtung des
Geisteszustandes des Richters angeht.
Wegen der unglaublichen verbohrten Starrsinnigkeit mit welcher der 30.
Senat unter dem Vorsitz des Richters eienen schon vor Eröffnung des
Verfahrens deutlich erkennbaren Enstchluß verfolgt den Angeklagten auf
Teufel kom raus zu verurteilen, sollte es die Beweislage nun hergeben
oder nicht habe
ich beantragt den grossen Voritzenden auf seine Zurechnungfähigkeit hin
zu unterschuchen.
Nach Meinung des Senats ist das in keinem Falle Ehrenrührig jemadem zu
unterstellen er ticke nicht mehr richtig und nach Auffasung des Senats
darf man leute die man für irre hält so behandeln wie Hitler dei Juden
behandelt hat und dic ? ach das hatte ich ganz vergessen psychsich
Kranken ? als Menschen zwoter Klasse die nicht Träger von
Menshenrechtens oder rechtsfähig sind Sichwort Menshcnwürde - und daher
ist nicht einzusehen warum ? und die Verfahrensfürhung lässt den Schluß
zu ? ein möglicherweise wegen Starrsinn nicht berhandlungsfähiger
Richter nicht aus dem Amt entlassen werden muß.
§ 21 (1) und (5) DRIG lauten:
?Der Richter ist entlassen, wenn er [?] dienstunfähig ist und das
Dienstverhältnis nicht durch Eintritt in den Ruhestand endet [?]?
Es ist dem Richter selbst anscheiend unangenehem sich einer
psychitrischen Begutachtung seines Geisteszustandes zu unterziehen sonst
wären meine dementsprechneden gestellten Anträge angenommen worden. Wenn
man in Deustchland jeden der sich als Opfer eienr Strafatat wehrt
einfach so psychiatrisch begutachten lassen kann wei le r in der
Veragngenhit schon mal erster klasse ? wegen erwiesener Unschuld? ? frei
und eben nicht schuldig gesporchen wurde ? warum kann man dann nicht
auch einfach jeden Richter begutachtenlassen?
Ich schlage vor daß wr dei Ladung zur psychitrsichen Begutachteung mit
eien RAF artigen Suchphoto (für seinen Nebenverdienst in der
Familierechtsschlichtung stellt er ja praktsicherweise Bildmaterial im
Internet bereit? dann in seienm Wohnort plakatieren und natürlich
überalll in Frankfut a.M..
Vielleicht unter der Überschirft (kleingedruckt: vermeitlich
grossgeschrieben: Irrrer zur Begutachtung gesucht, kleinegschrieben
möglicherweise großgeschireben: gefährlich. Im Rahmen dieser Maßnahe
könnten auch Daten gewonnen werden wie seine Nachbarschaft ihr
Sozialverhalten dem so diffamierten gegenüber verändert.
Bei mir ist es meienrufmordende Ex die keien Lust hat ihr Sorgerecht zu
verlieren, in seienm Fall könnte ja ich als Auslöser eine r
Rufmordkmapgne fungieren. Am 13. Mai 2013 wandte ich mich wegen solcher
gegen mich hilfesuchend ? das ist schirftlich verbrieft ? an die
Staatsanwaltschaft ? am 23. Mai 2103 wurde ich daraufhin von Polizisten
brutal ?zusammengeschlagen?. Ich habe mir schon damals gesagt wenn das
so einfach ist dann psychiatrisieren wir doch infach mal alle deren
meinung uns nicht passt und unter anderem gegen den Staatswalt Antrag
gestellt auf einweisung in eien Psychiatrie weil er unter
Verfolgunsgwahn leidet. Das was wir hier sehen ist dessen Racheakt.
Es steht ja der Starrsinnigkeit mit welcher der Richter Unschuldige
verfolgt zu befürchten daß er dienstunfähig ist. Das ist jetzt der
Anfangsverdacht dessen ich ihn beschuldigt habe. Viellicht kann ja auf
diesen bloßebn verdacht hin ein Jugendamt tätig werden und ihm evetuelle
Kidner wegnehmen. Ich seh mein Kidn doch auch seit aut auf den atg
genau fast 16 Jahren nicht weil meine druchgekanllte Ex mich
psychiatrisch verleumdet. Und wenn man erstaml verelleumdet wurde dann
bleibt ja was hängen. Sonst hätte ders Staatsnwalt eiens ?freispruchs?
wegen nicht einfach beantragen können mich deshalb einfach nochmal
begutachten zu lassen weil ein Gericht schonmal verneint hat daß ich
gefährlich sei. Ich bin nur in eienm Punkt gefährlich. Ich lasse mir
nämlich nicht alles gefallen. Immerhin haben mich die bösratigen Anwürfe
meien Job und mein Unternehemn gekostet. Und ich bin poltisch gefärlich.
Wiel ich keinen Spaß verstehe wenn meine Wahlbenachrifigungspostkarten
nicht ankommen udn ich deshalb nicht von meienm aktiven udn passiven ?
dem recht gewählt zu werden ? Wahlrecht gebauch machen kann. Oder weil
ich zufällig zum Whaltremin (siehe Wahplrüfung 88/13 beim desuctehn
Bundestag) in U-Haft verschwinde, das übrigens nicht als Einziger: ein
Mitinsasseim ?poltischenTrakt? war Kreistags-abgeordneter von ?Die
Linke? den wollten Sie auch keien Wahlkampf machen lassen. Das man von
USA, Italien und Israel seit 2010 veruscht Rechnersysteem per
Computerahcks abzuschießen die man Ende April 2016 auf Geheiß von Barak
Obamas Secret Service endgültig beschlagnahmen ließ ? Geräte die mein
bruder mir zur Vefrügung getsellt hat ? ich selber bin mittellos - und
von denen aus ich Internetblogs führe - weil ich der US-Botschaft ein
Fax gesendethatte mit der Bitte Guananamo dichtzumachen rundet das Bild ab.
Seit spätestens 2007 als ich den irrsinnigen vorwurf meiner Ex druch
Guatchten widerlegen kann versuche ich rechtlich rechtlich rehabilitiert
zu werden. Schauen sie einfach mal in die Akte 3 Zs 1795/08
Generalstaatsanwalstchaft Frankfurt a.M., die Vorinstanz war 3540 Js
219084/07 Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M., irgendein Legastheniker hat
daraus teilweise 3540 Js 219084/08 Staatswnlstchaft Frankfurt a.M. gemacht).
Das ganze ist eine poltsiche Kampagne. Ich wurde im Zvildienst sexuell
missbraucht, dafür willl man mich mundtot machen. Und weil meine Eltern
eine Brügerintiative gegründet hatten die später zur Partei-gründung
der ?freien Homburger Wähler? führte was eienigend er Parteifreudne von
Staats-anwalt und Richter ein Dorn im Auge ist. Ich bae mehere
Hungetsreiks hinter mir. Moantlenag veruchte man mir Sozalleistungen zu
verweigern um mich in Obdachlosigkeit zu zwingen was verhidert werden
konnte.
Ich habe dicke Leitzordner voller Eingaben an etitionsasuchüße von
Eu-Parlament, Budnestag und Landtag. Ich wurde so oft ebdroht udn
pübefallen, das Haus in dem ich wohne brannte mehrfach, die Vorgänge
füllen dreieinhalb dicke Leitzordner, die Statanswalt belibt untätig.
Polizisten egen die ich mit Dienstuafsichstbeschwerden vorgegenagen bin
und mit Strafanzeigen sind bis heute nicht verurteilt weil OSTa Dr.
König Verfahren lieber dadruch erledigt daß er die Opfer in Psychiatrein
steckt damit sie nicht nerven. Alles andere könnte ja in Arbeit ausufern.
Gehen sie mal ein paar Schritte vom Gerichsgebäude in Frankfurt a.M. aus
Südwärts bis is zu der straße kommen an deren Strinseite das Revier der
Stadtpolizei ist. Da stehen in der Parallelstraße ein paar meter
unterhalb des 1. Reviers der hessichen Polizei die sich da benfalls
befindet jeden Tag Nordafrikansiche Dealerbanden herum und sprechen
junge Passanten an ob sie Drogen kaufen wollen.Zuletzt wurde ich gestern
Opfer solcher ?Atattacke?. Auch wenn sie der Polizei Hinweise egeben ?
da geschieht nichts ? sie bekommen allerhöchstens selber Ärger wenn die
Dealer Wind davon bekommen daß sie angezeigt wurden. Etwa dadruch sie
die Öffentlichkeit per Internet-Blog informieren daß die Polizei
untätigbelibt. Ich frag mich da immer ob es daran liegt daß die
Staatsanwlatschaft wie unser Vorsitzender Richter Nebentätigkeiten hat
wo man Sie als krimineller gesondert vom Staaatsanwlats-/Richtersalär
?entlohnen? kan, wenn sie mal wieder ihre arbeit basichtlich nicht
gemacht haben daß denDealern nichts geschieht.
Ein Richter der lieber Anziegeerstatter verfolgt als Täter ist
jedenfalls meienr Ansicht nach verrückt. Und ich finde daß es mein Recht
ist als Angeklagter daß mein fall vor einem Gericht verhandelt wird bei
dem Pardon,
keine Shcraube locker ist,
der noch alle Tassenim Schrank hat
und noch ganz dicht ist
und nicht von eienm wo das ein
vernüftig denkender Mensch (vgl . Zöller vorkommer Kommentar zur ZPO)
anzweifeln muß.
Bis heute habe ich keien Sachstand was die von mir bereits einmal
einreichte beguatchtung des Richters angeht. Daher bentrage ich erenut
dei Untersuchung des Geisteszustandes des grossen Voritzenden der 30.
Strafkammer. Ich halte Ihn nach § 21(1) und 5 DrIG nicht für
verhandlungfähig wiel er in seinem Starrsinn Täter udn pfer vertauscht.
So durchgekanllt ist der. Lesen Sie mal meien Einlassung vom 09. August
2015 und dei beiden Strafanzeigen vom vorabend. Die eine vor der
Notwehrtat udn die danach als Frau Zajac auf mich losgegangen war.
Also, weisen sie mir erstamla nach daß der Richter noch richtig tickt
bevor sioe ihen auf mich loslassen.
Denn man muß ja als usnchuldiger seien geisteszustand begaucthtenlassen,
das ist weder ehrenrührig noch ein Angriff auf die Menschenwürde.
Gleiches Recht für alle - außer die ?Spasten? und/oder ?Behindis?
natürlich ? die hätten wenn sie Opfer von Strafatten würden gar keien
Rechte ? das meint
der Senat doch so. Dann prüfen wir erstmal wie es mit der GEISTIGEN
?Behinderung des Senats? aussieht.