02.08.2016 09:25

Aus 69 wird 62 damit die Ukrunde fehlerhaft ist und ihre Verwendung strafabr. Außerdemhätte die gerne Geld für den Austritt.

http://slides.dynip.name/umzg0506/uzg506-2.jpg

Sie frieren die Beschneidungs-Vorhaut zum Wiederannähen für den Fall eiens austritts aus dem Katholzismus ein (das Taufwasser der Aktholiken geht nie wieder ab):

http://www.pi-news.net/2016/08/nebuloeser-kirchenaustritt-in-der-zeit/

?Diese Leute haben Angst? wenigstens wird denen keine Paranoia diagnostiziert wie den genitalverstümmelungs-Beschneidungs-Kritikern die der Zentralrat der Juden in Psychiatrien einweisen lässt!


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02.08.2016 09:50

Wenn Frauen den ?Gold Star? eine Art ?Mutterkreuz? dafür bekommen daß ihre Kinder auf Schlachtfeldern getötet werden um die Grenzen des Landes zu sichern dann sollte an diesen Orden uach Frauen verleihen die abtreiben, weil sie durch die Abtreibung sicherstellen daß die Bevölkerung nicht wächst und somit genügend Siedlungs-raum vorhanden ist um jeden Bürger zu Ernähren. Auch trotz Zuwanderung.


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02.08.2016 12:16

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.

Einschreiben Einwurf

Landgericht
Hammelsgasse 1

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 02. August 2016

5/30 KLs ? 3540 Js 233115/15 (3/16) Landgericht Frankfurt a.M.

in seitlich GEÖFFNETEM BREIFUMSCHALG erreicht mich heute förmliche  Zustellung ihrer Terminverlegung.

Um mir Kosten zu verursachen haben sie das Mandat des RA Guthke, der miese arbeit abgeliefert hat und keines seiner Versprechen einhält nicht beendet, hiergegen lege ich hiermit Beschwerde ein. Das erfahre ich durch Terminverlegung (was anderes könne Gerichte ja nicht), das kenne ich noch aus einstweiligen Anordnungsvefahren im Umgansgrecht).

Nur zufällig druch Lektüre der ladungsverfügung zur hauptverhandlung erfahre ich daß vom 13. Mai 2016 ein neues Gutachten vorliegen soll.

Ich teile heirzu mit: Ich habe zum fraglichen zeitpunkt an keinerlei Begutachtung teilgneommen. Es muß sich um einen Fehler handeln. Oder ist das wieder so ein Gustl Mollath artiges ?Fernguatchten nach Aktenlage? das demGericht spätestens in der nächsten Instanz um die Ohren gehauen wird?

Gegen den Gutachter lag zum fraglichen Zeitpunkt Ablehnungantrag vor der noch nicht beschieden war. Ein Beweisantrag per Guatchten den man hätte ablehen können lag gar nicht vor. Das ist ein einziger Riesen-Justiz-Skandal. Mit Rechtsstaatlichkeit hat die Verfahrenführung dieser Pfeife von Kaiser-Klaan sowieso nichts zu tun. Erst am 29. Juni 2016 ausgefretigt am 04. Juli 2016 wurde erstinstanzlich über den Ablehungsantrag gege den Gutachter entschieden. Er hätte golfglich am 13. Mai 2016 also  auch nicht begutachten dürfen. Es gilt somit Beweiseverwertungsverbot durch Beweiserhebungsverbot.
Druch Recht zu Recht und nicht mittels begehung von Strafatten wie das die Polizei bei ihren Aussgeepressungen so gerne macht.
Das ist mal wieder eine gezeilte Provokation. Ich werde mit dem Anwalt der dank Zsuathzhonrar Im Gegensatz zum Pflichtverteidiger Guthke arbeitet  dafür sorgen daß neuer Ablehnungsantrag gegen den durch und druch parteiischen Senatsvorsitz eingericht wird.

ich teile ihnen mit daß RA Haußmann eien Notlösung ist, insbesondere deshalb weil er laut eigenem vorbringen ?Reiki? als ?wohltuend? beschrieben hat ich also Bedeneken haben muß ob er unvorein-genommen an die Sache hernageht. Ich schreiben das deshalb wiel man mit allen Mittel vrhindern will
daß ich gegenüber dem Gericht das Fehlerhalten des Verteidigers Guthke etwa  thematisiere. Denn thematsieire ich Sie gegenüber dem gericht so kommt auch eine Prüfungsinstanz nicht mehr daran vorbei. Ich nenen Ihnen ein Beispile für den Psychoterror den ich druchleben muß:
RA Guthek informierte mich neulich zwischen Tür udn angel: ?sie hätten ausgesagt, da wäre nichts gewesen, sie hätten nichts geamcht? wobei er total im Unklaren läßt ob er Sie die höfliche anrede seines Gegenübers (also mir) meint? oder ob sie für eien Personegrguppe steht ?die beiden Faslchbeschuldiger?. Für Rückfragen hat er dann Angeblich keine Zeit. Schriftlich maht der grundsätzlich nicht, wahrscheinlich weil jedes Schriftstück von ihm genug hergäbe um Ihn in die anwaltshaftung zu nehmen.

Ietzt bin ich erstersn der Meinung daß man seine Mandanstchaft von sich aus informiert wenn es neues gibt und zwotens der Meinung daß es aufgabe des Verteidigers ist seien Mandanten zu  untertzützen und nicht ihn zu deoralisieren. Auch Rechtsanwalt Haußman bittete sich nun aus daß er Zustellunen allein an Ihn erfolgen sollen  und ähnliche Späßchen die ich für vollkommenen Unfug halte. Denn nur wenn ich SÄMTLICHE Vorgänge zwischen Gericht und Vertedigung kenne kann ich bei solch eklatetenten fehler wie sie dem Rechtsanwalt Stefan Bonn oder Rechtsanlt Guthke unterlaufen sind vernünftig reagieren.

Egal was Sie von der 30. Strafkammer amchen, es ist nur nicht reschbeuger- sondern rechtsbrecherische ScheiSZe. Ich hätte nicht gedacht daß sowas in eienm Land wie Deutschland mit der erfahrung aus der Nazi zeit und dem DDR Unrecht möglich ist.

Hätte ich dem Gericht nicht die Korrespondenz an Rechtsnalt Guthke betreffen der Zeugenliste mitgesendet könnte ich heute nicht OHEN JEDENE ZWEIFEL nachweisen daß das Gericht seien
Pflichten massivverletzt aht indem ses sich einfach weigert Entlastungszuegen zu laden.

Daher werden sie  SÄMTLICHE Korrespndenz im verfahren AUCH mit mir führen. Denn anscheinden bin ich der einzige hier der an der ihm zustehenden Verteidigung interessiert ist. Ich hoffe mit der Bestellung von ra Huassmann zum PFLICHTverteidger ädert sich das.


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Alles auf dem Weg.


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