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Oberlandesgericht
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Frankfurt a.M., den 14. Juni 2016
3 WF 86/16 Oberlandesgericht Frankfurta .M. / 92 F 360/16 Amtsgericht Bad
Homburg v.d. Höhe
unter Zuhälterei versteht man im
Allgemeinen eine Tätigkeit bei der
jemand Drittes dadruch an Einnahmen kommt daß eine Person die als Gegenleistung
für ?sexuelle Gefälligkeiten? von jemand anderem Geld erhält durch diese
ausgebeutet wird. Unterhaltsansprüche
gehen im Regelfalle auf ?sexuelle
Gefälligkeiten? in der Vergangenheit zurück. Ehen waren/sind nur gültig wenn
sie ?vollzogen? wurden, das bedeutet daß eine Ehe aus der ein
Versorgungsanspruch gegenüber dem besserverdieneden Gatten (in dem Wort steckt
die Tätigkeit des begattens ja schon drinne) herrührt ist ebenfalls ein
Prositutionverhältnis, allerdings für Dumme, sozusagen als Abofalle. Als das
Schuldprinzip bei der Scheidung abgeschafft wurde hat der Gesetzgeber ist
Fremdegehen nicht mehr unbedingt Scheidungs-grund, eine Ehe steht damit nicht
merh für ein Treueverhältnis. Als der Straftatbestand der Vergewaltgung in der
Ehe eingeführtwurde hat der Gesetzgeber betrügerische Scheinehen und
Steuersparmodelle end-gültig gegenüber der tatsächlichen Familie aus Vater,
Mutter und einem oder mehreren genetischen
Abkömmlingen derselben bevorzugt. Gipfel dieser pervertierten Entwicklung ist die
Homo-Ehe.
Was schießt der Idiot von Attentäter von Orlando denn 49 Schwule tot wenn er
stattdessen sich einfach bequem mit Bier und Vhips die Europameisteschft vor dem Fernseher
genießen könnte und daruf warten daß sich das Problem von selbst erledigt. Aus
Homo-Ehen gehen keine Nachkommen hervor und daher sterben diese Menschen samt
ihrer Erblinie sowieso binnen einer Genartion aus ? ganz ohne daß irgend jemand
auch nur den geringsten Impuls von außen dazu gebene müßte, ganz genau wie
zölibatär lebende katholische Priester und Mönche, wovon einige ihr
Priestersalär damit verdienen daß sie durch Trauungen am Sex der andern
mitverdinen oder dadruch daß Sie deren Kinder durch Taufe oder Kommunion kirchen-steurpflichtig
machen noch bevor dei überhaupt geschäftsfägig sind.
Zuhälterei hat viele Gesichter. Im Prinzip ist der über dei exklusivität
ehelicher Treue wachender Priester
nichts anderes als der Zuhälter der dafür sogt daß es ?immer schön derRreihe
nach? zugeht. Warum dieser Exkurs?
Nun, Familienrichter verdienen von Erbschaftsstreitigkeiten zwischen
Institutionen abgesehen nur dann Geld wenn die Leute ?schnaggserln?. Ohne
Nachkommen würden alle Erbschaften automatisch dem Staat zufallen so andere
köerschften wie Kirchen oder Stiftungen nicht behaupten könnten ebenfalls Erben
zu sein. Familiengerichte regeln Angelegenheiten von Kindschaft, Umgang/Sorge,
Ehe und Tod. Und zwar nur bei Sreitigkeiten. Also Streitfälle die Sex oder Tod
zur Grundlage haben. Ein schmutziges Geschäft, ?
Im weitesten Sinne Zuhälterei.
Daher dieser Exkurs, ich beginne nämlich nochmal, mit der Anrede
Zuhälter Reitzmann.
Sie sind ein Kindesentführer im Sinne des § 235 (4) StGB. Denn Sie verdienen
ihr Salär damit daß sie einer Mutter dabei helfen für sich einen Unterhaltsanspruch
herzustellen indem sie druch eine Verfahrens-verzögerung nach der anderen
verhindern daß der Kindsvater (das bin ich) das Kind selbst versorgt und
erzieht udn deshalb auch nicht unetrahostpflichtig wird, sie Sexist.
Jetzt wiessen sie mal welches ?Standing? sie bei mir haben, das eines
Verbrechers.
Sie unterstützenFrau Grohmann - vom Jugendamt Bad Homburg oder doch vomSozailverband
der katholiscne Frauen - bei ihren durch und durch üblen Machenschaften.
Katholiken haben nämlich damit begonnen durch Adoptionen richtigen Eltern ihre
Kidner zu entreissen und sie falschen zuzuordnen.
Und um die zu finanzieren sollen das richtige Elternteil erpresst über sein
Kinder Zwangsarbeot leisten.
Auch Heinrich der Achte von England hat sich als er der Praxis Gewahr wurde
nach der Ehe , Erbe/Thron-folge nichts mit der Abstammung (?aus dem Geschlechte
der ??) zu tun haben sollte dabei mitgemacht Europa in jahrhundertedauernde
Kriege zwischen Protestanten und Katholiken zu verwickeln. Ich bin nicht
der erste dem das Katholikentum, der Versuch
die Menschen dumm und analphabetisiert zu halten um absolutistischen, also
diktatorischen Herrschaftsformen in die Hände zu spielen, nicht passt.
Aufklärung begann nach Gutenberg, Luther
und Zwingli, waren Menschenrechte schon Bestandteil des alten Testaments
gewesen (? aus der Gefangenschaft in Ägypten befreit ?) wusste die Menschen
nichts davon wiel es keine Gesetzbücher gab. KIRCHEN SIND ZUTIEFST
VERBRECHERISCHE ORGANISATIONEN.. Sie missbrauchen ihr ?Notarsrecht? für Abstammungsbeuurkundungen
(ursprünglicher Zweck einer Taufe) um Abstammungen zu verfälschen. Die Ehe (wie
in ?vorher? ) galt früher allein dem zweck daß eien Frau postkoital nicht
?Vergewaltigung? brüllen konnte. Daher ist der Vergleich zwischen Zuhälter,
Standes-beamtem, Priester UND IHNEN durchaus
angebrcht.
Kirchenkampfschriften ?Eltern bleiben ein Leben lang? unter Umgasgrecht zu verorten ist grober
Unfug, so es nicht um die Betrachtung einer Erblinie geht. Ich bleibe sehr zu
meien Leidwesen immer Kind meiner mich schwerst seelisch udn tatsächlich misshandelt
habenden Eltern . ?Eltern bleiben? bedeutet nicht: Wenn jemand volljährig
geworden ist hätten Eltern noch irgendwelche Rechte aus bestimmung oder
Mitbestimmung von dessen Lebensweg. Meine
Eltren haben sogar Versucht mich entmündigen zu lassen nur wiel es Ihnen noch
nicht genug war mich 18 Jahre lang quälen und drangsalieren zu können.
Der begriff ?ELTERN? ista lso eindeutig definiert als Vater und Mutter eines
Kindes. Und nur das nennt sich Familie. Udn nur die sethet unter dem
besonderen Schutz des Staates. Das ist
jedem normalen Menschen auch intsinktiv klar. Mit Abstammung haben nur
Zuwandrer Probleme oder US-Amerikaner.
Sie, Zuhälter und Kindesentführer Reitzmann (den Namen haben sie sich
wahrscheinlich irgendwo zusammengegoogelt wo Fallen für Internet-Foms-Stalker
aufgestellt worden sind) dem der BGH bescheinigt hat daß er zutiefst unsinnige
Urteile fällt, nämlich bei der Zulassung einer Beschwerde nach
§1666a BGB satt derm Verweis auf den Neugeschaffenen §1672 (2) BGBversuchen nun
mich erneut zu provozieren.
Wenn ich mit der Sache zum BGH gehe dann herrscht spätestens dort
Anwaltspflicht.
Der BGH macht das dann ganz einfach. Der gibt Die Sache seiner Geschäfsstelle
für Prozesskostenhilfe. Und da bleibt die sache dann midnestens mal ein halbes Jahr
liegen.
Und das ist hier wieder ihre Absciht. Sie wollen das verafhren durch solches
Vrogehen erneut hinaus-zögern um dann das Kind weiter gegen mich aufzuhetzen
damit es dann behauptet es wolle seinen Vater nichts ehen.
Außerdem helfen Sie noch mehrfachemsexuelln missbrauch und einer Vergewaltigung
und Freiheitsebraubung bei. Ich wude
NACHWEILSICH 1999 der feiheit beraubt und unter bewusstseins-verändernde Drogen
gesetzt wobei Uta Riek mir das Kind
anhängte.
Befragen Sie mal Florian Bruckmaier, Ralf Grünberg udnd andere oder schun Si
eienfach mal in meien EMails von Anfang 1999. Da stehts genau drinne was
anchher passiert ist. Daß man mir Kidner ahängenw ollte um aln geld zu kommen.
Ich erzeiehe aber meine Kinder leiebr selbst satt entf+her zu bezajlen.
Sie KIDNAPPER.
Sie zögern Jahr um Jahr Verfahren heraus und das ist Rechtsbeugung und im Falle
des § 155 FamFG
erwiesenermaßen RECHTSBRUCH. Dafür gehören
sie Schwein (denn ein Mensch macht sowas nicht)
lebenslänglich in einen der hesssicehn Folteräast gesteckt, TODESSTRAFE IST für
Leute wie Sie ZU MILDE. Sie wollen nur Geld und sind an der Sache nicht
intressiert. Es ist eine Schande daß Leute wie Sie Richter werden können.
Ich hfofe irgendjeandem platzt mal der Kragen und er acht Ihnend ie Hölle heiß.
Für mich stehen sie nicht mit Hitler auf eienr Stufe denn Hitler hat mir persönlich nichts getan, ich finde Sie sind schlimmer
als Hitler. Und jetzt sagc ich Ihnen mal was mein ehemaliger Mitarbeiter Schilling
zu sagen pflegte ?
?FICK DICH INS KNIE?
und dann setze ich noch daruf was Jutta Riek, die Mutter der
Kidnesmutter sagte
?ARSCHLOCH?.
Ich werde einen Mob zusammentrommeln de schlimmer als das ist was direkt vor dem
OLG am Tag der EZB Eröffnung passiert ist, als Demonstarnten die Polizweiache
dem Gebäude gegenüber angegriffen und Polzeiautos in zerstört haben.
Ich verfluche Sie!
Sie wollen die sache nämlich nict dem BGH vorlegen sondern druch ein Vorlegen
der Nebensache das Verfahren verzögern. Dem dient auch die Abrechnung bereits
während des laufenden Verfahrens.
DAS FAMFG kennt das Rechtmittelder FORTOGEN WEITERNE BESCHWERDE und Sie haben
vergessen eien erchtmittelelehrung zu machen § 39 FamFG (Sprungrechtsbeschwede
meint BVerfG), § 526 1 (2) ZPO, §57 FamFG, § 58 FamFG