03.06.2016 05:58

Maximilian Baehring
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   Oberlandesgericht
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   D-60313 Frankfurt a.M.
   
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3 WF 86/16 Oberlandesgericht Frankfurta .M. / 92 F 360/16 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

Soeben, am 03.  nachmittags erhalte ich Beschluß des NICHT BESCHLUSSFÄHIGEN Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (ein Senat bedarf mehrer Richter um beschlussfähig zu sein) datiert auf den und ausge-fertigt am 01. Juni 2016, das ganze wie schon öfter falsch adressiert (eine Hölderinstraße gibt es nicht)
und zudem ohne vermerktes Zustelldatum auf dem Umschlag (was es fraglich erscheinen lässt ob das ganze Ding überhaut gültig ist respektive als zugestellt gelten darf).  Wo wir gerade dabei sind: man hat auch gleich noch vergessen die Beschwerdeführerein, die Kindesmutter richtig zu schreiben.

Auf Seite 2 im 2. Absatz, 8. Und 9. Zeile (von oben) steht ,Zitat,: ? Mit Schriftsatz vom 15.04.2016 hat der Kindsvater seine Beschwerde begründet? . In 3. Absatz. 2. bis 3. Zeile behauptet der man dann plötzlich ?Die beschwerde [?] ist jedoch unbegündet?. Was denn nun, begründet oder unbegründet?

Der Befangenheitsantrag selbst ist bei dem Gericht zu stellen dem der abgelehnte Richter angehört. Das ist soweit auch richtig aber DAS RECHTSMITTEL der BESCHWERDE gegen ablehnenden Beschluss ein Befangenheitsgesuch betreffend geht aber in die nächste Instanz § 6 FamFG, §§ 567 ZPO es ist hier also FORMFFEHLERFREI eingelegt, sein Einlegen kann beim erstainstanzlichen Gericht zu protokoll gegeben werden-  muß aber nichtI! Der Einzelrichter hat in diesem Falle die Sache dem Senat in der im GVG vorgesehenen Besetzung zu übertragen § 568 (2) ZPO und zwar weil er selbst ebenfalls mit abgelehnt wurde : er ist unter anderem wegen Rechtsbeugung in genau dieser Sache ereits einmal angezeigt worden. Auf Seite 3 behauptet er sein ?Senat? sei ?aber auch berechtigt ? in der Sache selbst zu entscheiden und von diesem Recht mache er? jetzt aber als Einzelrichter ?Gebrauch?. Ein OLG Senat IN FAMILIENSACHEN besteht aus drei Richtern nicht aus  Einem.

Sowohl OLG als auch AG setzen sich über das Beschleunigungsgebot aus § 155 (2) FamFG eigenmächtig und rechtsbeugerisch hinweg. Dort sagt der Gesetzgeber eindeutig das BINNEN EINES MONATS ent-schieden werden muss so es sich um Umgang oder SORGERECHTFRAGEN im normalen Hauptsache-verfahren  handelt. Hier geht es um ein NOCH DRINGLICHERES Einstweiliges Anordnungverfahren!
Was ist da geschenhen? NICHTS! DAS IST EINDEUTIG UND NACHWEISLICH RECHTSBEUGUNG!

Und es fehlt die Rechtmittelbelehrung. Rechtsmittel lege  ich aber ein undzwar auch gegen die Gebühren-entscheidung, schon wieder versuchen sie von HartzIV-Empfängern  Gebühren zu erpressen um diese an der Durchsetzung ihrer Rechte zu hindern.


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03.06.2016 06:01

Ein land in dem leibliche Väter und leibliche Mütter iN fragen ihres Sorgerchtes ungelichbehandelt werden ist nicht sexistisch? Das gilt dann wohl auch für die Wehprflicht? Gleiches Geld für diejenigen Frauen bei der Müllabfuhr die genausoviele genauso schwere Tonnen stemmen wie Männer. Und iM bergabu haben wir auch schon 50% Quote unter Tage.


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03.06.2016 08:26

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Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36,

D-60322 Frankfurt am Main


Frankfurt a.M., den 03.06.2016

Beschwerde
ich bitte um Kenntnisnahme der beigefügten Schriftstückes.
Wie soll man sich verteidigen wenn es Akteiensicht nur gegen Honorarvereinbarung gibt (Amann KrasellKoch) und nicht mehr für RVG/BRAGO? Immerhin scheinen Staats- und Amtsanwälte dahin zu tendieren ihren juristsichen Studienkollegne  ?in freier Widlbahn? Einkünfte zuzuschanzen statt vom § 147 (7) Gebrauch zu machen.
Mittels illegal erlangter Gutachten (außerhalb einer Anklage/Antragsschrift) der Staatsanwaltschaft denen das Gericht auch noch nicht deshlab nicht gefolgt ist weil es den Beschuldigten IN DER SACHE freige-sprochen hatwerden jetzt einfach Verfahren eröffnet und eingestellt, mit einem Eintrag ins Bundeszentral-register, ganz ohne Möglichkeit der Gegenwehr  (etwa 6110 Js 221392/16 StA Frankfurt a.M)?
Auf Gutachten die so wörtlich ?QUERULATORENWAHN?  unterstellen und vom Gericht  - das sagt genug zu deren Qualität - wie gesagt nicht beachtet wurden soll ?AUFGEBAUT? werden. Und foltern in U-Haft aus der man freigesprochen wird tun die auch noch. Soll das ein Rechtsstaat sein? Wo man ohne ordentliche Verhandlung inGgeheimverfahren oder ganz ohne Verfahren auch mal ein paar Monate lang irgendwo verschwindet weil man einem Richter oder Polizisten oder Politiker in die Quere gekommen ist?
Und die Pflichtverteidger machen ? obgleich Sie es versprechen ? einfach gar nichts? Stattdessen demoralisieren Sie ihre Mandantschaft? Bns in den Hungerstreik oder Suizid? Ist das Ordnung?



Weiter Infos: http://take-ca.re/
http://take-ca.re/tumblr.com/
http://take-ca.re/downloads/








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03.06.2016 10:48

Gogos GELD in die WÄSCHE stecken - wer kommt denn auf so ne blöde Idee?

https://www.youtube.com/watch?v=WY7s75bxfCc


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Trikots: DRESSed to beKILLed ?

Out of Area? - Der Schweinehund lauert im LandesINNEREN: Cuba war von Washington um einiges  weiter entfernt als so manche russische Rakete von Frankfurt a.M.. https://de.wikipedia.org/wiki/Kubakrise#/media/File:Cuban_crisis_map_missile_range.jpg


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