Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
60316 Frankfurt a.M.
Polizeipraesidium Frankfurt /M.
Kriminaldirektion ? K 15 -
Adickesallee 70-72
60322 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 28. April 2016
6120 Js 217972/16 ? 931 Gs Amtsgericht Frankfurt a.M.
ST/0345891/2016 Polizei Frankfurt a.M.
Beschlagnhame (?Sicherstellung?) im Rahmen Hausdurchsuchungen vom
Sonntag dem 24. April 2016, 23:30 Uhr sowie dem 26. April 2016 mittags.
Gegen die Beschlagname reiche ich Rechtsmittel der Beschwerde ein.
Nicht nur dass ich Redaktuer bin und ein Blog betreibe in dem ich seit
vielen Jahren auf Terrorgefahren durch Fortschritt im Bereich des
Internet hinweise, nein ich war auch jahrelang beruflich im Bereich Routing/Weitverkehrsnetz tätig und auch als Chefredakteur der Schülerzeitung ExtraPlatt der Humboldtschule. Aus der Zeit weiß ich auch dass es in Deutschland praktisch keine Pressefreiheit gibt. Insbesondere dann nicht wenn man wie ich
politisch aktiv ist (etwa als Abgeordneter im Jugendparlament der Stadt
Bad Homburg)
Aus meiner Zeit als Berufsgeheimnisträger könnet
noch Daten meiner ehemaligen Kunden (Krankenhäuser/Rechtsanwälte) auf
den Datanträgern lagern. Ganz sicher lagert darauf
Strafverteidiegrkorrespondenz die sie nichts angeht ebenso wie Dopppel
von Dienstauf-sichtsbeschwerden und Strafanzeigen (eingescannt) gegen
Beamte.
Ich halte es für mehr als problematisch wenn beamte die angezeigt wurden diese Papiere einsehen können.
Sie blockieren meine Verteidigung in anderer Sache. Sie blockieren meine Möglichkeit selbst Rechtsmittel einzulegen. Abgesehen davon behindern sie die Arbeit der Presse.
Mir wurde für Den 26. April 2016 18:00 Uhr abends zugesichert daß mir
die kopierten Datenträger zurückgegeben würden. Das ist nicht geschehen.
Ich bitte sie daher dringendst die beschlagnahmten Gegenstände meinem Rechtsanwalt XXX XXXXXX, XXXXXXX X, XXXXX XXXXXXXXX X.X. auszuhändigen. Aus gemachter Erfahrung mit prügelnden Beamten
Wahrschinlich verschwinden bei der Gelegenheit auch jene Fotos vom 08. August 2015 die meine Unschuld beweisen. Sendet man so was per EMail an die Polizei dann kommt es als unzustellbar zurück.