Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
15. April 2016
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.
Einschreiben Einwurf
Amtsgericht
Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg
92 F 360/16 EA
SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000
Soeben, 19. erreicht mich per TNT-Briefpost, ausweislich des Frankierstempels
abgesandt am 14. und versehen mit Begleitschreiben vom selben Tage Beschluss vom
Amtsgericht datiert auf den 13. April 2016.
Weder gibt es eine Verfahrensordnung
namens ?stopp? (Seite 1 des Beschlusses vom 13. April 2016
letzte Zeile) noch ein OLB (Seite 2 zweite Zeile).
Wenn ich in einen Antrag hinsichtlich einer Einstweiligen Anordnung direkt mit
hineinschreibe wer nicht über Ihn befinden soll weil möglicherweise
Befangenheitsgründe vorliegen wäre es ? wenn man das Verfahren hätte
beschleunigen wollen ? am einfachsten gewesen Sache einem Richter zur
Entscheidung vorzulegen der nicht genannt war statt langwierig zunächst über
Befangenheitsanträge zu befinden.
Mir, dem in 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe über das komplette
erste Lebensjahr meines Kindes hinweg, der Kontakt zu diesem vereitelt worden
war weil ein seniler Richter Dr. Walter anscheinend nicht wusste daß man
DNA-Vaterschaftstests minimalinvasiv mit Speichelprobe statt mittels Blutentnahme
durchführen kann was keinerlei Beeinträchtigung des Kindes (das zu klein sei
für eine Blutentnahme) zur Folge hat, werfen Sie Verzögerung vor? Ein
Vaterschaftstest der notwendig geworden war weil irgendjemand der Kindesmutter,
die mich als Vater angab (woraufhin ich Vaterschaft anerkannte § 1592 (2) BGB)
geraten hatte einfach gegenzeichnende Unterschrift nach § 1595 BGB zu
verweigern damit das Kind de jure keinen Vater habe und ich keine Umgangsrechte
einklagen könne. Nachdem ich das Umgangsverfahrenshindernis dann beseitigt
hatte spielte der gegnerische Winkeladvokat auf Zeit hinsichtlich
Rechtsmittelfristen.
In 9F 434/02 UG des Beschlusses reichte ich Antrag auf Erlass einstweiliger
Anordnung von Umgang ein. Fast auf den Tag genau ein halbes Jahr ließen sich
Dr. Walter und Richterin Leichthammer Zeit (in der ich Dienst-aufsichts-beschwerde
beim hessichen Minister der justiz. Dr. C. Wagner einreichte) bis sie die Sache
mündlich verhandeln wollten. Hierbei überzog die Kindesmutter mich mit 15
Seiten eklehaftester Denunziationen.
Ihr Anwalt ließ mir per OFFENEM BRIEF ins Sekretariat unserer Bürogemeinschaft
zustellen ich solle mich psychiatrisch begutachten lassen, nähme Drogen, hätte
Steuerprobleme, etc.Aufgrund dieses Kübels Jauche den ,meien Ex über mich ausschüttete der mich
und meine Mitarbeiter und Geschäftspartner und das Unternehmen existentiell
bedrohten und eine Erpressung darstellen der Form: ?wenn Du als Vater Umgangs ?
oder Sorgerechte geltend machst zerstöre ich Deine Existenz? habe ich mich
epressen lassen die Sache nicht weiter zu verfolgen.
Außerdem war damals die Rechtslage so daß noch kein gemeinsames Sorgerecht für
unverheiratete Väter möglich war ohne Zustimmung der Kindesmutter.
Egal wie sich meine Ex mir gegenüber verhalten hat so hatte ich doch darauf
geachtet dem Kind seinen anderen Elternteil nicht zu nehmen und daher auf
Verfahren nach § 1666 BGB ff. verzichtet. Erst im Zuge der Verfahren die später
unter 92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg geführt wurden wurde ersichtlich
daß die Mutter das Kind so weit entfremdet hat und auch weiterhin so
unkkooperativ ist, daß ich diese Strategie geändert habe. Dazu bewogen mich auch
die Vorkommnisse um mytseriöse Todes-fälle im (BDSM) Umfeld der Kindesmutter
(Mojschewitsch), der Sekte welcher Sie angehört und die Veröffentlichung eines
weiteren Sektenopfer-Berichtes in Buchform.
Das Kind leidet nicht nur am ?Stockholm Syndrom?, nein es ist auch druch das
praktizeren von ?Reiki?
? die Schneeballsystem-Sekte - auf das extremste und auch akut gefährdet.
Ich habe nicht einen einzigen Tag unnötig verstreichen lassen. Sollten jemals
Termine verschoben worden sein, dann von Dr. jur. Peter Finger meinem total
unfähigen Anwalt und seinen Vorgängern, Agenor Perpeliz und Dr. Stephan Wetzel.
Würden Sie in den Mai 2000 zurückgehen könnten Rechts-anwalt Dr. Sieg ebenso
wie das Jugendamt bezeugen daß ich mich bereits vor der Geburt des Kindes nach
Möglichkeiten erkundigt hatte ein gemeinsames Sorgerecht zu erlangen.
Ein durch und durch sexistisches Gericht (Väter sind zum Geld ranschaffen da
und haben in der Erziehung die Fresse zu halten), der Gesetzgeber mit seinem
langatmigen Änderungsverfahren des
§ 1626a BGB und die Polizei die keine einstweilige Anordnung des Richters Dr.
Knauth durchsetzen wollte, haben mit ihrem über ein jahrlangen hinziehen der
beiden Verfahren dafür gesorgt daß ich das komplette Aufwachsen meines Kindes
verpassen musste: erste Worte, erstes krabbeln , erste Schritte, ?
MIR VERSÄUMNISSE ODER VERZÖGERUNGEN
VORZUWERFEN IST EIEN UNGLAUBLICHE FRECHHEIT
Die ich mir auch nicht bieten lasse. Ich ersatte Gegen Sie Richterin Schramm
und Richterin Körner Strafanzeige wegen neuerlicher Rechtsbeugung. Ich werde
gegen Sie Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Und ich werde ihren eingangs benannten Beschluss per sofortiger Beschwerde
anfechten.
Gru&SZlig;
Maximilian Bähring
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
15. April 2016
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.
Einschreiben Einwurf
Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.
92 F 360/16 EA SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000
hiermit lege ich on vorgenannter Sache gegen ablehenden Beschluss
(umseitig in Kopie) meines Ablehungsgesuches das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein. Die Begründung entnehmen sie bitte meinem Schreiben an dasAmtsgericht mit heutigem Datum.
Gru&SZlig;
Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
15. April 2016
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.
Polizeipräsidium Westhessen
Saalburgstraße 116
61350 Bad Homburg v.d.Höhe
92 F 360/16 EA SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Richterin Körner sowie Richterin Schramm wegen Rechtsbeugung in mehreren Fällen insbesondere durch unnötige Verfahrenverzögerungen.
Durch das benennen nicht existierender Verfahrensordnungen wie
?alternative ZPO?
oder hier:
?stopp?
Und das Erfinden von Gerichtsinstanzen wie dem
?OLB?
versucht Sie aus sexistsichen, Männer = Väter dirkrimierenden Motiven heraus
Sorgerechtsantragssteller in den Wahnsinn zu treiben (Beweis: umseitig).
Gru&SZlig;
Maximilian Bähring