18.03.2016 12:41
?DER TERMIN FIDNET NICHT STATT? - Das sordnungsamt findet sowas eine Beleidigung und haut mir richtig aufs Maul - weil ich keien Frau bin - die dürfen das nämlich sagen.
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Von wem jemand abstammt geht die Gesellschaft ? anders als die INZEST-Kirche meint ? sehr wohl etwas an! So ist etwa jedem klar daß nicht jeder Afrikaner oder Asiate einfach mal so nach Europa einreisen darf. Und wo Abstammung verheimlicht wird können auch Kinder (etwa von Sekten wie in diesem Falle) entführt werden.
Der Rest ist geht NIEMANDEN aber ABSOLUT NIEMANDEN etwas an.
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Maximilian Bähring Louisenstraße 101 61348 Bad Homburg Fax: 0 61 72 / 68 50 78 Fax: XXXX Herrn Dr. XXXXXXXX XXXXXXXX Klinik XXXX XXXX Postfach XX XX XXXXX XXXXXXXXX 06. Januar 2003 Sehr geehrter Herr Dr. XXXXXXXX, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Dezember 2002, welches mich am heutigen Tage im Büro mit der Hauspost in der Unterschriftenmappe erreicht hat. Wie darin von Ihnen gewünscht habe ich am heutigen Vormittag angerufen und um Ihren Rückruf gebeten. Im daraufhin von Ihrer Seite erfolgten Anruf habe ich Sie gebeten, mir darzulegen welchen genauen Auftrag sie hinsichtlich einer psychiatrischen Begutachtung, wohlgemerkt eines durch das Jugendamt begleiteten Umganges von meiner Tochter und mir, unter dem Aspekt inwiefern dieser meiner Tochter schaden könne, vom Amtsgericht erhalten haben. Sie haben hieraufhin entgegnet, Ihr Auftrag enthalte die Information, dass Behandlungen in irgendwelche Kliniken - im Verlauf des Gespräches haben Sie sich, nachdem ich Ihnen den Beschluss des AG nochmals verlesen habe, auf den Begriff ?behandelnde Ärzte? - und dahingehend korrigiert - dies stelle eine Vermutung Ihrerseits dar ? stattgefunden haben - die ich nicht von der Schweigepflicht entbinden würde. Dies allein legt aber bereits die Annahme nahe, eine Behandlung aufgrund einer - eventuell irgendwann mal vorhanden gewesen seien könnenden - psychischen Krankheit sei erfolgt. Eine solche Annahme dürfte jedoch, aber das mag lediglich meine subjektive Sicht der Dinge sein, ein als unabhängig gelten wollender Gutachter gar nicht treffen. Sie haben des weiteren angegeben, in eine solches Gutachten auf Äußerungen der Antragsgegnerin (im das Gutachten verursachenden Verfahren), entweder durch Einbezug dieser oder der von Ihr in 15 eng mit der Maschine beschriebenen Seiten schriftlich geäußerten Vorwürfe, die ich schlichtweg als - in zumindest großen Teilen - für unwahr abtun darf, auch nur meine subjektive Sicht der Dinge, einbeziehen zu wollen. Was dies mit einer Begutachtung hinsichtlich der Frage ?Schadet ein (durch das Jugendamt als Aufsichtsperson begleiteter) Kontakt mit mir meiner Tochter? (und nichts anderes war der vor dem Gericht verhandelte Auftrag des Gutachtens) zu tun hat vermag ich nicht zu erkennen, aber wahrscheinlich ist bereits dieser Mangel an Erkenntnis geisteskrank.
Maximilian Bähring
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