Maximilian Bähring
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02. März 2016
Anfechtung Kommunalwahl in Frankfurt a.M. am 6. März 2016
Hiermit fechte ich die Kommunalwahl in Frankfurt a.M. am 6. März 2016 an. Ich habe per Briefwahl gewählt um nicht ? siehe Wahlprüfungsverfahren 88/13 deutscher Bundestag - erneut Opfer von Verhaftung zur Verhinderung meiner Stimmabgabe zu werden wie bei der Budnestagswahl. Erneut werde ich seit 23. Februar 2016 mit solch willkürlicher Verhaftung aus politischen Gründen bedroht.
Gründe für die Wahl-Anfechtung sind
1. Die Opposition wird in einer Art und Weise bedroht und eingeschüchtert daß sie gar nicht zur Wahl antritt!
Ich habe mehrere große Leitz Aktenordner voll Strafanzeiegn die unter anderem die Randale der Antifa im Ostend penibel dokumentieren. Ich wurde mehrfach auf offener Straße überfallen. Ich vermute daß es sich um Täter handelt die mein Internet-Blog lesen. Alles politisch Linksextreme die alle Anders-denkenden in der Bevölkerung terrorisieren.
Dafür daß ich Flugblätter gegen die Väter- und Behindertenverachtende (Väter haben genauso eine Menschenwürde wie Mütter) verteilte auf denen ein Film-Foto der Gerichtsverhandlung gegen die Geschwister Scholl abgedruckt war, natürlich mit den Insignien des dritten Reiches, wurde ich insgesamt 15 mal wegen Volksverhetzung angezeigt, federführend hierbei ein Staatsanwalt Dr. König, man erstellte durch zudem nach § 73 StPO abgelehnte Gutachter ein psychiatrische Gefälligkeitsgutachten um mich mundtot zu machen und stellte die Verfahren dann nach § 20 StGB ohne Gegenwehrmöglichkeit so ein daß ich für jede der Strafanzeige einen Bundeszentralregistereintrag bekam ? wegen Volksverhetzung und des Verwendens Verfassungswidriger Symbole. Wohlgemerkt auf einem Flugblatt daß sich ausdrücklich gegen NAZI Methoden der Regierung Merkel aussprach.
Seit vielen Jahren schreibe ich die OSZE in Wien an mit der Bitte Wahlbeobachter zu entsenden. Grund hierfür ist daß die Meldeämter NACHWEISLICH aus politischer Motivation heraus die Melderegister verfälschen. Hierbei ist eein charkteristische ?Handschrift? des/der Täter als Corgehensweise eindeutig erkennbar. So kommt es dann daß Wahlberechtigungsscheine garnicht ankommen, gegen der Regierung nicht zur Wahl antreten können.
Man hat mehrfach versucht poltische Gegner (KO-Tropfen artig) unter Drogen zu setzen. Ich weise hierbei auf die Nähe der Frankfurter CDU zum Prostitutions und Drogen-Milieu, der organiserten Kriminalität hin (sogannter Frankfurter Weg der Drogenpolitk etwa die Methadon-Abgabe oder das generieren von Steuereinnahmen aus dem Verdienst Prostituierter) und erinnere an den Fall Friedmann.
2. Es gibt irreführende Wahlwerbung bei Ökolinx
Wenn Sie die beigefügten Fotos betrachten werden Sie feststellen daß die Partei Ökolinx damit wirbt daß 1 Listenkreuz 93 Personkreuzen entspreche. Das mag so für jene Parteien zutreffend sein die über Listen verfügen die mindestens 31 Kandidaten aufweisen. Für alle anderen Parteien gilt das nicht.
Die Stadt Frankfurt hat ? darauf weist die unmer anderem Frankfurter neue Presse hin ? im Internet einen Film veröffentlicht der das Kumulieren und panaschieren erklärt. In diesem wird ganz eindeutig gesagt daß wenn ich ein Listenkreuz bei einer Partei mache die weniger als 31 Kandidaten in ihrer Liste
hat (für die dann jeweils 3 Stimmen vergeben würden was die Gesamtzahl von 93 Stimmen ausmacht)
etwa die NPD die lediglich 19 Kandidaten aufstellt, dann werden dort zwar auch für jeden Kandiaten 3 Stimmen vergeben, das macht aber insgesamt nur 19 mal 3 also 57 Stimmen. Im Falle solcher Wahlentscheidung VERFALLEN - so der Film - die restlichen 36 Stimmen!
Damit ist das Listenkreuz bei der NPD nicht gleichwertig mit dem Listenkreuz bei Ökolinx. Der NPD Wähler könnte noch 20 weitere Stimmen auf andere Parteien verteilen. Das ist aber aus dem Wahlschein nicht ersichtlich. Ich halte das für Wahlbetrug.
3. NPD Verbotsverfahren
Seit dem 1. März 2016 ?so erfahre ich aus den Medien ? gibt es ein NPD Verbotsverfahren. Noch ist nicht geklärt was dann mit erteilten Mandaten geschieht sollten bei der Wahl am 06. März 2016 dennoch Wähler der dann verbotenen Partei ihre Stimme geben. Hier werden jene Wähler die die NPD gewählt hätten genötigt ihr Kreuz bei der AfD oder den Republikanern zu machen, denn niemand würde eien Parte wählen die nach der Wahl deshalb keine Sitze im Parlament hat weil sie über Naht verboten wurde.
Alle vorgetragenen Gründe sind hinreichend geeignet um die Wahl anzufechten.
Gru&SZlig;