http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/329266712-richter-alexander-hold
Es gibt ein Recht auf Kenntnis der tatsächlichen Abstammung.
Wer hat was dagegen?
- Fremdgehende
- Kinderhändler (jede Form von Adoption)
- Zuhälter (biologische Vaterschaft schlecht für ?Freier?)
- Asylbetrüger/Ausländer (nicht biodeutsch sollen gleich
biodeustchen behandelt werden)
Lustig: wer <= 14 Tage irgendwo beschäftigt ist kann deshalb im betrieb keienStrafatten begehn Wer egkündigt ist kanbn keien Nachschlüssel haben?
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VERSICHERUNGSBETRUG Wasserschaden?
http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/329266709-richterin-barbara-salesch
3 WF 174/01 OLG Frankfurt a.M. - Gequirrlte Schei***e. Es gibt auch rechtlich den Unterschied zwischen vermuteter und tatsächlicher Vaterschaft. Der Ehemann der Mutter IST NICHT AUTOMATSICH DER VATER!
Der tatsächliche kann nämlich die Vaterschaft per § 1592 I BGB anerkennen.
Es gibt keine Sperrwirkung durch per § 1592 II BGB ES GIBT KEINE SPERRWIRKUNG SODNERN DIE FÜR DIE GERICHTLICHE KLÄRUNG MUSS LEDIGLICH GLAUBHAFT GEMACHT WERDEN DASS ES INNERHALB DER EMPFÄNGNISZEIT Zum BVERKEHR GEKOMMEN IST.
Ansonsten würden solche SCHLAMPEN ja permanent das Kind mit neuen Vätern versorgen. Die Vaterschaft kann auf Antrag
festgetstellt werden § 1600d BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1600d.html
Wer ein Kind adoptiert ist dessen Sorge-/Erzeihungsberechtigter aber keinsfalls dessen Elternteil. Elternschaft ist immer biologisch begründet - anonsten könnet man ja die Eltern - nicht nur den biologsichen Vater sondern auch die biologsiche Mutter - beliebig udn jederzeit auswechseln. Damit wäre dem Kidnerhandel Tür und Tor geöffnet.
Es kann auch nicht sein daß der biolosche Vater schlechter gestellt ist als die biologische Mutter, Ihm muß genaus ermöglicht werden das Kind in seienr Familie großzuziehen, es gaebe im Zweifelsfall sogar Muttermilchpumpen (oder Ammen) und somit keinerei biologsichen Vorteil für die Kindesmutter.
Siehe Gleichebhandlunsgrgudnsatz und Verbot der - sexuellen Diksirminierung - im GG und den Menschnerechten EMRK/AEM.
Abegshen davon ist wegen der Gefahr des unfreiwilligen INZESTs die biologsiche Vatershcaft im Kollisionsfalle oberhalb der rechtlichen anzusiedeln.
Kirche und Justizsystem verdienen druch faslche Vaterschaften (ADOTIONSHANDEL) geld.
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ICH HABE MEINE EX WEGEN VERUNTREUUNG DES KIDNESVERMÖGENS DURCH MISSBRÄUCHLICHE VERMÖGENSSORGE STRAFANGEZEIGT!
NUR ?wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.? dazu müsste bei unterhalt in verzug gesetzt worden sein.
§1614 Abs II, § 1613 Abs II Satz 1 BGB!
http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/328929487-verklag-mich-doch
UNTERHALTSVERGLEICH = Kinderhandel? Es ist durchaus üblich in den oberen Gehaltsklassen daß man in Unterhaltsfragen per VERGLEICH abfindet, Auch durch Einmalzahlungen. Zumal man ja auch selbst das ALLEINSorgercht beantragen kann womit ein Unterhaltsanspruch vollkommen
ausgeschlossen ist.
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/anfechtbarkeit-von-unterhaltsvereinbarungen_220_179508.html
EIN VERZICHT AUF KINDESUNTERHALT PER FALSCHANGABE DER VATERSCHAFT IST NICHT MÖGLICH SONDERN STRAFBARE WIRTSCHAFTLICHE VERUNTREUUNG DRUCH DIE ALLEIN VERMÖGENSSORGEBERECHTIGTE MUTTER GEGENÜBER DEM KIND. Hier greift folgende Regelung zum Schutz von Vätern: Laufender Unterhalt kann nur 1 jahr rückwirkend gefordert werden.
? Regelmäßig kann Unterhalt rückwirkend nur verlangt werden, wenn rechtzeitig rechtswahrende Handlungen vorgenommen wurden. Das Gesetz will den Schuldner damit vor überraschenden oder vor zu hohen aufgelaufenen Unterhaltsforderungen schützen.
1. Rechtswahrung Ein Anspruch auf Unterhalt für zurückliegende Zeiträume besteht regelmäßig nur ab dem Zeitpunkt, indem
a) der Schuldner in Verzug gesetzt wurde,
2. Verwirkung Selbst wenn solche rechtswahrenden Handlungen erfolgten, kann der Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit verwirken. Dies kann unter zwei Voraussetzungen der Fall sein, a) wenn die Unterhaltsansprüche für Zeiträume geschuldet werden, die mehr als ein Jahr zurückliegen
und
3. Verjährung Der Anspruch auf laufenden Unterhalt verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.?
http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-fuer-die-vergangenheit_002128.html
Solange der Unterhaltsschuldner nicht zu mit der Zahlung von Unterhalt in Verzug gesetzt wurde oder der Unterhaltsgläubiger eine Unterhaltsklage eingeleitet hat, können bis dahin rückständige Unterhaltsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden
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Wer den anderen Elternteil während des Umganges abhört oder anderweitig versucht den Umgansgebrechtigten zu reizen oder ihm seine Umagnsgzeit zu stören der darf auch nicht damit rechnen daß nochmal Umgang in dessen Wohnungs stattfindet.