Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Telefax: 0721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
13.September 2015
Verfassungsbeschwerde
Verletzung der Rechtsweggarantie / Elternrecht
3 UF 167/15 Oberlandesgericht
Frankfurt a.M.
92 F 487/15 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Es ist wirklich unglaublich. Das Gericht will eine eidesstattliche Versicherung
erzwingen BEVOR über die Rechtmäßigkeit eines Anspruches entschieden wurde.
Hierzu bedient man sich des Tricksens mittels eines geänderten § 114 (1) FamFG
einer angeblich hinzugekommenen erstinstanzlichen Anwaltspflicht, vormals § 78, § 621 ZPO! Das Gericht will wirklich
erst nachdem es zwo Jahre prozessiert hat feststellen dass der Kläger nicht
aktivlegitimiert sei? WAS IST DENND DAS FÜR EINE TAVORSTÄTZLICHE HINTER-HÄLTIGE
VERDAMMTE SCHLAMPEREI SCHON WIEDER.
Der LEGASTHENIKER von Gesetzgeber hat bereits tatvorsätzlich im sich aus dem
Verfahren
1 BvR 933/01 BVerfG ergeben habenden Legislatur das Gesetz gebrochen und dafür
gesorgt dass
vor dem 16. Mai 2013 niemand Ansprüche nach §1626a BGB anmelden konnte weil man
den Gesetzestext verschwinden lassen hat.
In Bundesratsdrucksache 804/03 hat am 17. November 2003 der Direktor Dr. Zeh
des Bundestages vollkommen eigenmächtig das Gesetz zur Reform des § 1626a BGB
verändert!
http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/UmsfamEBVerfG/BBD804_03_Ber.CN_1-1_o.pdf
Ich wurde auf Geheiß des Gerichtes und der bösartigen Kindesmutter wegen zusammengeschlagen,
illegal in U-Haft gesteckt (aus sachlichen Gründen (OLG/LG) aufgehoben) dort
vergiftet und mehrfach fast umgebracht, von mir verwendete Rechner und
Internetanschlüsse wurden gehackt, permanent werde ich bedroht, zuletzt
vergangene Nacht!
So hat man mich zwischen 2002 und 2013
GENÖTIGT kein Sorgerechtsverfahren anzustrengen!
Im Klageerzwingungsverfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
a.M. habe ich bereits 2007 auf diesen Mißstand hingewiesen und ihn dokumentiert,
ebenso zwischen 2003 und 2006 mehrfach gegenüber der Polizei und dem Hessischen
Ministerium des Inneren. Mir bleibt ohne Anwalt nur der esrtinstanzlich Weg des
Strafrecht, gegen staatsanwaltliche Arbeitsverweigerung bin ich machtlos.
Weiterhin hat man versucht über gefälschte Rechnungen mit gefälschten
Forderungen eine Abgabe eidesstattlicher Versicherung zu erreichen und damit
nach § 33 GmbHG-Grundlage zu schaffen Anteile einzuziehen. Ziel ist hier
ausschließlich ein Unternehmen unter die Kontrolle eines Konkurrenten zu
bekommen. Hierfür hat die ? wie ich inzwischen herausstellt dem Sado-Maso
Milieu verhaftete - Kindesmutter regelrecht als Nutte fungiert um über die
Unterhaltsansprüche des Kindes und eine Entmündigung dessen Vaters ein Kartell
für EDV-Dienstleistungen in Bad Homburg aufrechterhalten zu können. Das Kind
ist Mittel zum Zwecke feindlicher Übernahme von Unternehmensanteilen.
Man versucht Sorgerechtsverfahren
unmöglich zu machen und Zweckzuentfremden um (Schutz-)
GELD ZU ERPRESSEN! Ein Verbindung von Sorgerechts und Vergütungsfragen hatte
der Gesetzgeber stets ausgeschlossen. Solche Verbindung würde nämlich
Möglichkeit des Kinderhandels eröffnen.
Eigentlich hätte dem Vater ja die Möglichkeit offengestanden über ein
gemeinsames Sorgerecht sein Kind (zumindest anteilig) selbst zu erziehen. Dann
wäre gar kein Unterhalt fällig geworden.
?/-2-
-2-
Die
durch die permanenten Diffamierungen der Anwälte der Kindesmutter (diese schrieben
offene Briefe ins Sekretariat der Bürogemeinschaft ? geteiltes Sekretariat -
mit meinen zwo größten Kunden du einem Mitgesellschafter mit dem Inhalt der
absichtlichen Fehlbehauptung ich sei drogenabhängig) und ihr selbst mir nachweislich entstandenen Vermögensschäden
beziffern sich auf entgangenes Gehalt in Höhe von etwa einer halben Million
Euro. Ich bin als folge kindesmütterlichen Nachstllens vollkommen mittellos und
beziehe HartzIV. Das Unternehmen hat Sie durch ihr verhalten derartig
geschädigt dass es daran kaputt ging (?Zweck der Veranstaltung?)! Die Kindesmutter
gehört einer Sekte an die REIKI betreibt, das ist so etwas wie Scientology. Man
hat auch versucht mir Drogen unterzuschieben um für die Falschvorwürfe im
Nachhinein Fakten zu schaffen. Die Polizei bleibt bei Strafanzeigeversuchen untätig!
Man erzwingt also ohne jegliche Rechtsgrundlage die Herausgabe von
Geschäftsanteilen
(mit Offenlegung der Beteiligungen zieht die Gesellschaft die Anteile ein und
ich mache mich möglicherweise der kindesunterhaltsrelevanten Untreue schuldig) mit
der Drohung mir sonst
mein Kind weiterhin zu entführen denn ohne erpresste eidesstattliche
Versicherung kein Anwalt.
Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde:
Das angegriffen Grundrecht ist die Rechtsweggarantie nach Artikel 19 Absatz 4 und
das Elternrecht aus Artikel 6 Grundgesetz!
Der neugeschaffene § 114 FamFG erlaubt mir nicht mehr wie zu Zeiten der § 78
und § 621 ZPO selbst zu klagen! Ein eigenes Antragsrecht im
Sorgerechtsverfahren ist mir aber ? siehe das Verfahren 1 BvR 420/09 BVerfG vom
21.07.2010 laut Beschluß des EGMR 22028/04 vom 03. 2.2009 für den Fall
des (gemein-) samen Sorgerechtes - einzuräumen.
Hierzu siehe meine Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15 vom 27. Mai 2015!
Das Gericht hat mit allen Mitteln das Verfahren 14 Jahre lang verzögert um der
Kindesmutter Gelegenheit zu geben das Kind gegen väterlichen Willen einer
gefährlichen religiösen Sekte einzuverleiben. Die Kindesmutter war Eingangs
sogar soweit gegangen (siehe 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.) um
Unterhaltsvorschüsse betrügen zu wollen indem Sie eine ungültige Geburtsurkunde
dadurch und mit Hilfe des erpresserischen Jugendamtes herstellte dass sie das
rechtliche Institut des Zustimmungsbedürfnis zur Vaterschaftsanerkennung
missbrauchte § 1595 BGB. http://take-ca.re/ja.htm
Die Mutter ist nur an der Erpressung von
Geld für ihre Sekte interessiert und daran den Kindesvater als UNFREIWILLIGEN SAMENSPENDER SEXUELL ZU
MISSBRAUCHEN.
Daß die Gerichte mir, der zudem ein Opfer homosexuellen Missbrauchs während
seines Zivildienstes wurde, das Kind streitig machen das aus einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung hervorging dient möglicherweise auch
dazu mich mittels im Sorgerechtsverfahren erzwingbarer psychologischer
Gutachten im Strafverfahren um den sexuellen Missbrauch beim Zivildienst in einer
städtischen Klinik geleitet von Politikern mit Verbindungen zu Parteien welche
möglicherweise tatvorsätzlich und schuldhaft Sorgerechtsreformen blockieren
machen zu können mundtot zu machen um nicht selbst mit in den
Missbrauchsvorwurf (Dienstvorgesetzter im Zivildienst) hineingezogen zu werden.
Dies Klinik bietet neuerdings ganz plötzlich REIKI an was für eine Absprache
zwischen der Kindesmutter
durch unfreiwillige Samenspende und den für den anderen sexuellen Missbrauch
verantwortlichen spricht
Ich lege gegen eine mögliche Nichtzulassung dieser Beschwerde durch das
Bundesverfassungsgericht bereits hiermit eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.
PS: Wie gesagt, der letzte Einschüchterungsversuch liegt weniger als 12 stunden
zurück, 4 Wochen davor wurde ich körperverletzend verprügelt. Weil die Polizei
hier nichts macht blogge ich das zur Information der Presse:
http://wuergerjagd.tumblr.com