14.07.2015 10:44 AUSBEUTUNG: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html Das gilt nur für Deutsche (als Bürger und somit Wahlrecht) - mit allen anderen kann man das machen( keine Einschränkung des Rechts auf staatsbürgerliche Betätigung). Man würde ja sagen wir mal polnische Parteien subventionieren mit deutschen Steurgeldern wenn man denen was gibt. Streitfall dürften Ausländerbeiräte werden. http://www.bild.de/unterhaltung/tv/raus-aus-den-schulden/peter-zwegat-gibt-auf-41772878.bild.html [0] "201507141044-124059644493-0.jpg" |
14.07.2015 01:13 Steuern aus Schulden! Verluste privatisieren = Gewinne sozialisieren. [0] "201507140113-124065626053-0.jpg" |
14.07.2015 01:52 http://eudyssee.net/wp-content/uploads/2015/07/griechenland-europa-krise-finanzen.jpg a props flaggen verbrennen! denakt auch mal jemand an die ftografen der zeitung für gehörlose analphabeten? [0] "201507140152-124067562248-0.jpg" [1] "201507140152-124067562248-1.jpg" |