06.07.2015 10:05

bitte ganz genau hinschauen (Zoom Funktion des smartphones udn lesebrille aufsetne) und griechisch/französisch/deutsch nicht durcheinanderbringen ?

jemdem ein x für ein u vormachen -> nai heisst ja et oui est non 
http://www.spiegel.de/spam/die-partei-informiert-merkel-ist-doof-a-965882.html


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06.07.2015 03:56

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.

vorab per Fax: ++49/(0)69/ 1376-2976

Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

06. Juli 2015

3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Sorgerecht Tabea Lara-Riek * 19.09.2000

In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich auf ihr heute per normaler Briefpost  - zeitgleich  mit zwotem Brief in anderer Sache (mit Falschangabe auf rückseitigem Aufkleber Fristverlauf beginne mit zur Post geben eines Schriftstückes - und nicht dessen Erhalt) versehen - erhaltenes Schreiben datiert auf den 2., frankiert mit Datum des 3. Juli 2015 Stellung.

Die Richterin LÜGT nachweislich.

Die Richterin gibt an das Geschlecht des unverheirateten Vaters als Antragsteller im Sorgerechtsverfahren § 1666 BGB, § 1626a BGB sei für sie ohne Relevanz. Würde dies zutreffen dann würde sich gegen die Bindung des Gerichtes an Recht und Gesetz ? in diesem falle das BGB verstoßen ? die sich aus Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz ergibt.

Das BGB sieht ach nach der Reform unterschiede im Sorgerecht für unverheiratete Elternteile vor, beim Vater las Mann gilt ein Kindswohlvorbehalt bei dem es genügt wenn die Mutter ihn vor Gericht kräftig verleumdet um die einstweilige Zuteilung des Sorgerrechtes zu verhindern wohingegen die Mutter als Frau ganz automatisch das Sorgecht erhält selbst wenn dies dem Kindeswohl zuwiderläuft. Das ist seltsamerweise eine vollständige Umkehr der 1970er-Jahre-Praxis der Abkehr vom ?Schuldprinzip? bei der Trennung (vorher: Fremdgeherinnen bekommen keinen Unterhalt).

Die Richterin muß also wenn sie nach den Buchstaben des Gesetzes urteilen will einen Unterschied zwischen Frau und Mann, eine Benachteiligung des Vaters nach dem Geschlecht vornehmen für den Fall dass die Sorgerechtsfrage im § 1626a BGB strittig ist.

Denn die Regelung ist: Die Frau hat automatisch das Sorgerecht und es ist ihr erst mühsam abzuerkennen wenn ihr Innehaben der Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Der Mann hingegen bekommt das Sorgrecht erst wenn die leibliche Mutter des Kindes keinen Einspruch einlegt, den Kindesvater nicht diffamiert.

Im vorliegenden Falle hat die Kindesmutter bereits im Umgangsrechtsverfahren 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg 2002 fünfzehnseitige Hasstriaden gegen den Vater verbreitet.
?/-2-
-2-

Wenn die Richterin also behauptet Justitia (die Judikative) sei blind gegenüber dem Geschlecht ist das eine glasklare und nachgewiesene richterliche LÜGE.

Sie ist ja per Gesetz gezwungen so zu Entscheiden dass dem Vater ein Nachteil entsteht.
Trotzdem schreibt Sie: ?Dabei ist die Geschlechterzugehörigkeit für mich ohne Belang?

Ich finde das IRONSICH FORMULIERT ganz prima!  Vielleicht macht es auch bald keinen Unterschied für die Elternschaft ob zwei Homosexuelle einem heterosexuellen Elternteil sein Kind regelrecht rauben. Wenn man das Geschlecht nicht in Betracht zieht wäre ja eine ?religiös oder soziofamiliäre? Elternschaft der tatsächlichen Abstammung gleichgestellt und das führt dazu dass man insbesondere Männer sexuell missbrauchen könnte, um sie gegen den
eigenen Willen (sexuelle Selbstbestimmung) zu reproduzieren, Boris Becker nannte sowas um die Jahrtausendwende mal Samenraub ich nenne das VERGEWALTIGUNG.

Oder um sie gegen den eigenen Willen ZWANGS-zu-verheiraten (Heirat oder Du siehst deine Kinder nie wieder). Sexuelle Selbstbestimmung verwende ich hier nicht im Sinne der Wahl des eigenen Geschlechtes durch operative Geschlechtsumwandlung? wobei: könnte so was von Zuhältern Drogen-Schuldeneintreibern der Reiki-Sekte missbraucht werden? ?wie bei der Figur Frankenfurter in der rocky horror Picture Show sondern sexuelle Selbstbestimmung im Sinne der EIGENENTSCHEIDUNG sich zu reproduzieren oder nicht, etwa durch ein beim Akt gegenüber dem Partner verheimlichtes Verhütungsmittel wie ein Kondom was ja nicht wie die Anti-Baby-Pille erkennbar eingenommen würde womit ein Partner mit Kinderwunsch daraufhin den Beischlaf verweigern könnte mit dem Argument dem anderen ginge es nur um die Lust am Text. Boris Becker nannte das um die Jahrtausendwende mal treffend ?Samenraub? wenn man entgegen seinem Willen Vater wird.

In einem Staat mit drogenmissbrauchende Politiker mit Prostituierten verkehren (ich meine
nicht Bill Clintons Amerika sondern den deutschen Fall) in dem die organisierte Kriminalität Gesetze schreibt ist das auch überhaupt kein Wunder. Schlußendlich dient etwa auch in anderen Fällen das weibliche Selbstbestimmungsrecht im Falle von Abtreibungen insbesondere promisken Frauen, also dem Gewerbe der Prostitution, hier im weitesten Sinne dem Kinderhandel (Kind gegen Geld) denn das Ziel ist Frauen auf Teufel komm raus per Unterhalt eine Art /Nutti-Gehalt dafür zu verschaffen Sex gehabt (geschiedene kinderlose Ehe) und/oder in dessen Folge Kinder in die Welt gesetzt zu haben, ungeachtet ob der Erzeuger hiermit einverstanden ist und ungeachtet der Tatsache ob der von der angeblichen ?Gebärmaschine ? zum ?Samenspender? degradierte Erzeuger sein Kind lieber anteilige oder ganz selbst erziehen würde als es der Mutter zu überlassen. Die angeblichen Mütter-/Frauenrechte dienen vor allem der Zuhälterei die so ?Ex-Männer? ausnehmen kann.

Und was mich angeht sehe ich das so dass es nicht genügt Moslem oder Jude zu sein um sich herausnehmen zu dürfen die Genitalien von Kindern zu verstümmeln, ebensowenig wie die Prostituion zu fördern oder sein politischen Einfluß geltend zu machen um politische Gegner zu verfolgen. Ein christlicher oder atheistsicher Vater würde wohl nicht zulassen dass einem Kind aus religiösem Wahn Leid zugefügt wird.

Insbesondere im vorliegenden Falle. Wo trennungsursächlich war dass die Kindesmutter das nicht wollte dass der Kindesvater der sektenmäßigen Erziehung des Kindes im Wege steht!

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Ich beantrage Michel Friedmann als Zeugen zu laden weil es für das verfahren von erheblicher Bedeutung ist ob die Gesetzgebung von der organisiert kriminelle Zuhältern erpresst wurde was die Sorgerechtsregelung für Unverheiratete Väter angeht. Das Vermeiden öffentlichen Aufruhrs mittels Strafbefehl ist für den damaligen Abgeordneten hinfällig als Journalist genießt er auch keine Immunität. Es ist auffälligst verdächtig dass von der Politik ins Amt gerufene Verfassungsrichter sich gefallen lassen dass der Bundestag sich einfach mal so 10 Jahre lang sich nicht an die Vorgaben dieses Gerichtes hält in 1 BvR 933/01 BVerfG. Ich vermute eine Verstrickung der Rhein-Main CDU mit der Organiserten Kriminalität in sachen Kidner und Menschenhandel und habe da auch schon ausgiebigst jahrelang zu rechrechiert. Sicher weiß ich dass in diesen Kreisen poltische Gegner mittels Drogenunterschiebung kompromittiert werden sollten (Bruckmaier). Um das Kind vor dem groben Unfug der Kindesmutter dn vor allem Kidnesgroßmutter zu schützen wollte ich von Anfang an mindestens gemeinsames Sorgerecht.

Wie schon erwähnt Männer und Frauen nicht gleich behandelt was die Abtreibung angeht:
Die Frau kann unbemerkt vom (Ehe-)mann verhüten und dies Verhütung jederzeit unterbrechen, der Mann hätte nur die Möglichkeit sich gänzlich unfruchtbar machen zu lassen wenn er keine Kinder will und nicht möchte dass seine Partnerin das mitbekommt. Und trotz dieses Nachteils der Irreversibilität wird der Mann auch beim § 218 StGB benachteiligt.

Hält sich die Richterin an recht und Gesetz wird sie zugeben müssen dass Sie Männer und Frauen ganz und gar nicht gleich behandelt. Im Sinne des Artikel 3 Grundgesetz und den Artikel 2 Grundgesetz so FALSCH auslegt dass die Frau entscheidet ob ein ungeborenes Kind von seinem Recht auf SEINE freie Entfaltung gebrauch machen kann.

Das Geschlecht des Elternteils ist für die richterliche Entscheidung also von ganz erheblicher Bedeutung und entgegen landläufiger Meinung sind es die Männer die benachteiligt werden.

Die Frau mag ja ein ?Mein Bauch gehört mir? Recht haben was das verfassungsrechtliche Folterverbot angeht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Aber die findet mit Sicherheit nichts daran dass diese Recht für jene Männer plötzlich nicht gelten soll die zum Wehrdienst herangezogen werden, mein ?Bauch ist kein Kanonenfutter?, denn das Kriegsdienst-verweigerungsrecht gilt nicht situativ sondern als Entscheidungsrecht zwischen Wehr und Zivildienst wobei Wehrpflichtige an Rechten allenfalls mit unfreien Leibeigenen zu vergleichen sind so sie es versäumen rechtwirksam ihr Ersatzdienstrecht zu beantragen.

Ist das etwa Gleichheit vor dem Gesetz? ?Frau ?alles darf nichts muß???

Das Ziel der Politik ist Frauen auf Teufel komm raus per Unterhalt eine Art /Nutti-Gehalt dafür zu verschaffen Sex gehabt (geschiedene kinderlose Ehe) und/oder in dessen Folge Kinder in die Welt gesetzt zu haben, ungeachtet ob der Erzeuger hiermit einverstanden ist und ungeachtet der Tatsache ob der von der angeblichen ?Gebärmaschine ? zum ?Samenspender? degradierte Erzeuger sein Kind lieber anteilige oder ganz selbst erziehen würde als es der Mutter zu überlassen. Die angeblichen Mütter-/Frauenrechte dienen vor allem der Zuhälterei.

?Der blöde Ex finanziert die Bude vom neuen Stecher.? Dafür muß er selbst das Kinderzimmer in der früheren gemeinsamen Wohnung einsparen hat dafür Anwalts-, Umzugs und Maklerkosten.
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-4-

Ob das Gleichberechtigung vor dem Gesetz ist wage ich zu bezweifeln. Soweit ich Weiß zahlen nur 10% der Frauen alleinerziehenden Vätern Unterhalt. Justitia ist also gar nicht blind wenn es darum geht einem Geschlecht einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Es ist im Prinzip nicht einzusehen ? insbesondere wenn beide Trennungseltern berufstätig sind und in der gleichen Stadt wohnen warum überhaupt Unterhalt zu zahlen ist und das Kind nicht  zwischen den Elternteilen pendelt bei gegeneinander aufgehobenen Unterhaltsansprüchen.

Da davon auszugehen ist dass die Richterin auch Urteile fällt die Männer faktisch gegen ihren Willen als Versorger nach traditionellem Familienbild benachteiligen lügt sie also ebenfalls. Nachweisbar an der Statistik.

Wo wir gerade bei falschen Abstammungsverhältnissen sind die Ihnen leicht als Beihilfe zur Schleuserei ausgelegt werden können und die auch Wahlen verfälschen schleißlich werden die Kinder im falschen Wahlbezirk groß: Oft dient die falschangegebene soziofamiliäre Elternschaft an einem Kind der angeblichen Familienzusammenführung (Urlaub in der Karibik trotz HartzIV wegen des Patenkindes, Bleiberecht wegen ?soziofamliärer Vaterschaft? ??Integrationspatenschaft?) ich dulde keine Eingemeindung meines Kidnes in Religionsgemeinschaften wie den esoterischen Reiki-Zirkel der Kindesgroßmutter. Da bin ich schlimmer als die Taliban. Für eine solche Missachtung väterlichen Willens ? der Trennungsgrund war - kann man - da haben die Taliban vollkommen Recht ? nur noch mit Bombenterror antworten. ?

Warum darüber ob ein Kind Sektenmitglied wird? bei einer für das Geschlecht blinden Justitia -  nur die Mutter entscheiden soll verstehe ich nicht. Insbesondere im vorliegenden Falle.

Abgesehen davon hat eine Lobby in diesem Land etwas gegen die genetische Zuordnung von Kindern und das sind die Zuwanderer. Erfolgen nämlich wie das lange Zeit sehr gut funktioniert hat Zuordnungen auch zur Staatsbürgerschaft wieder nach dem Prinzip der Abstammung dann gibt es kein Bleiberecht für Zuwanderer und keine Wohnungsnot mehr und überhöhte Mietkosten oder Arbeitslosigkeit für Einheimische. Auf der anderen Seite gibt es dann vielleicht kein Recht mehr für Europäer de Afrikaner auszubeuten weil Multikulti etwa in Südafrika so prima ist dass dem zugewanderten Europäer genauso viel Bodenschatz zusteht wie dem vom Landstrich herstammenden schwarzen Afrikaner. Das ist allerdings schlecht fürs ?geile Geld? auf das Wirtschaft und Frauen so scharf sind.

Ich bin es ja gewohnt dass Frau Merkel in den neuen Eu Verträgen die Passagen heraus-nehmen hat lassen in denen es um die Menschrechte der europäischen Be-Völker-ung geht und nicht um den Ertrag von Konzernen oder das Klagerecht von (ansonsten scheinselb-ständig lohndumpenden) Südosteuopäern beim Stellenauswahlverfahren gleichberechtigt zu werden mit einem jeweiligen Inländer. Seit der Euro-Kise wissen wir auch dass die EU entgegen der alten EG unter Verletzung das Artikle 103 AEUV (NO-Bail-Out) eine wirtschaftlicher Kommunismus über das Sozialsystem wird, dass derjenige der nichts tut immer trotzdem die Hälfte von dem bekommt der etwas tut, umverteilt über EU-SUBVENTIONEN und Euro-Rettungsschirme. Das hat man ja beim Aufbau Ost mit der Vereinigungskriminalität gesehn.
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Es geht Ihnen /Nuttis doch um nichts als Geld. Geld was sie meinen dass Ihnen dafür zusteht daß kinderlose Ehen mit (angeblich berufsbedingter) Trennung von Bett und Herd geschlossen werden können um Steuern zu sparen und Menschen zu schleusen.

Im Grundgesetz steht dass ehelichen und unehelichen (erwachsenen) Kindern (denn Kind eines genetischen Elternteils bleibt man sein Leben lang und sogar darüber hinaus) die gleichen Rechte zustehen. Kürzt man as doppelte mathematisch hinweg verbleibt dass ehelichen und unhelichen gleiche Rechte eingeräumt werden sollen.

Das ignoriert die Richterin rechtsmissbräuchlich wenn Sie noch bevor ein einziges Argument ausgetauscht ist versucht das Verfahren zu blockieren.

Und insofern ist es auch eine glatte Lüge dass die Richterin keine zusätzlichen Hürden verursachen will wen Sie dafür sorgt einen HartzIV Empfänger per unnötiger Portokosten auszunehmen. Wir leben in einer Zeit wo Postbeamte streiken dürfen weil sie ja auf dass Streikprivileg nicht mehr verzichten müssen des Beamtenprivileges wegen, soviel Sarkasmus wird erlaubt sein. Schauen Sie sich mal die ?EUROPÄER? an die den Post/Telekommarkt liberalisierten. Das sind überwiegend afrikanisch/arabische ?Internetcafebetreiber? die EU-Marktliberalisierungsgestze missbrauchen (Indien war mal Kronkolonie insofern ist etwa ein Inder EU-Bürger) und von den Kunden überhöhte Gebühren einfordern (Am Wochenende kein Einwurfeinschriben sondern nur das teurere reguläre), dafür aber den Wettbewerb verzerren (Sonntags entgegenahmen von Einschrieben: Postshop geöffnet), von der Gefahr des Abhörens von Faxen/Emails (NSA-Skandal) durch ausländische (nicht NATO) Geheim-dienste mal ganz abgesehen. Der Deutsche muss(te) bei Bundeswehr oder Zivildienst eigentlich verbotene Zwangsarbeit leisten, das macht ihn zumdinest in Puncto Vaterlandstrie unverdächtig. Bei der Menge unterschlagener post in den Vrefahren frage ich mich ob das auch dort gilt.

Die Richterin lügt also in einem Absatz gleich zwo mal.

Sei behauptet ja, sie begünstige niemanden über unnötige Verfahrenschriftte. Jedes unnötige Schreiben bei Gericht kostet Arbeitszeit, Geld für Papier/Druckertinte, Strom des Computers ? aber das ist noch nicht einmal enstcheidend. Enstcheidend ist die Zeit die bei den permanenten verzögerungen (unnötige Gutachten etc.) verloren geht und zur total Entfremdung von mir und meinem Kind geführt hat. Ich verweise hier auf die unzähligen Terminsverlegungen in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg Mitte 2002.

Mich interssiert herzlich wenig wie sie Urteilen denn ich bin deutscher elektronischer Widerstand, nicht als Bauteil, sondern so wie er verstanden wir in Zusammenhang mit Namen etwa Baader Meinhof oder den Sprengstoffattentätern und Putschisten Stauffenberg oder Elser. Wir werden fürchterlichste und brutalste Rache nehmen für das was sie uns durch permanente Rechtsverweigerung und menschliche Herabwürdigung angetan haben.
Das vergasen der Juden war auch mal legal in deuschland aber es war moralisch betrachtet eine Scheinwrei. Das Sorgerecht ist ein ebensolches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Denken sie mal an den Mann von Frau Richterin Leichthammer und an den Mann von Frau Anwältin Asfour. Rechtsanwalt Exner nannte das ein ?göttliches Urteil?.
?/-6-

-6-

Der widerstand wird daher die notwendigen Maßnahmen gegen rechtsbeugung und Willkür ergreifen vollkommen unabhängig von dem was ein Gericht /Gerichte hier noch zu sagen.-

Zu den Anträgen:

Ich lehne wegen der nachgewiesenen Lüge:

Männer und Frauen würden von der Richterin gleichbehandelt was nicht
möglich ist weil das Gesetz das nicht vorsieht (§1626a BGB, § 218 STGB)
Richter aber an Recht (und =) Gesetz gebunden sind.

und wegen der nachgewiesenen Lüge

zusätzliche VERFAHRENSVERSCHLEPPENDE Rückfragen würden
meiner Verfahrenspartei weder finanziell noch zeitlich Nachteile zufügen

Antrag 1:

die Richterin ab,

Abtrag 2:

genau wie den Rest des Senates.

Es ist von ihr nicht zu erwarten dass sie unvoreingenommen ist. Eine Richterin die in einem einzigen Absatz gleich zwo mal nachgewiesenermaßen gelogen hat  erscheint zudem nicht geeigent ein Richteramt zu bekleiden.

Und da ich gerade die Skandalanwälte Asfour erwähnt hatte. Erst im Plädoyer aber niemals in der Klagerwiderung gibt man dem Gericht eine Beschlußempfehlung niemals jedoch greift man als Partei der richterlicher Entscheidung mit einer sich bei den Akten befindlichen vorformulierten Urteilsbegründung (9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg) vor. In der Klagerwiderung beantragt man als Beklagter Klagabweisung.

Das macht aber niemals der Richter sondern der gegnerische Anwalt. Und daran erkennt man schon wieder die einseitige und vorsichtig formuliert extrem skandalöse Verfahrensführung ihres Hauses, eigentlich müsste man das schon RECHTBEUGUNG nennen, deretwegen die Richterin ja strafamgezigt ist.

?Tonfall Asfour:? Antrag 3: Die Klage IST anzunhemen! ?Tonfall Asfour:?

Ich verfluche Sie bis üerb das Ende aller Zeit hinaus
?Es lebe das heilige Deutschland.?

Bähring

Hoffentlich macht man mit Ihnen und Kidnern ihrer Sippe mal das was sie mir angetan haben.


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