14.04.2015 05:51 Maximilian Bähring Europäsicher Gerichtshof 20. Februar 2015 Betreff: Nr. 8400/15 soeben, 20. Februar 2015 erhalte ich Ihr Schreiben datiert auf
den 16. Februar 2015 frankiert und zur Post gegeben am 18. Februar 2015.
Wie sie den Unterlagen entnehmen können bin ich am 09. Februar 2015
persönlich bei ihnen in Strabsourg vorstellig geworden mit zwei großen
Leitzordern und der bei Ihnen abgegebenen Beschwerde. Ich habe hierfür
Eingangsstempel und Fotos als Beweis sowie Kopie der Fahrkarte die ich
mir vom Munde absparen musste (ich hungere deshalb) und die ich beifüge. IHRE GERICHTSBEAMTEN HABEN NUN BEHAUPTET SIE BENÖTIGTE KEINERLEI WEITER
UNTERLAGEN obgleich ich ausdrücklich angefragt hatte, ob zusätzliches
Material nötig sei welches ich vollumfänglich (erkennbar an den Fotos)
mit nach Strabsourg gebracht hatte. Es ist zudem online abrufbar unter:
http://tabea-lara.tumblr.com Überlegen Sie nun selbst in wessen Verantwortung es liegt wenn Akten fehlen die sie zur Enstcheidung benötigen. Ich sende Ihnen trotdzem die angemahnten Entscheidungen zu. Ich bin ja gewohnt daß deutsche Gerichte schlampig arbeiten und Verfahren verschleppen aber ich hätte nicht damit gerechnet daß auch in Strabsourg mit solch wirklichen üblen Tricks gearbeitet wird. Die angeblich fehlende Entscheidung ist erstinstanzlich wird also soweiso durch die höherinstanzliche (Oberlandesgericht) aufgehoben die Ihnen ja vorliegt. Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung da der Fehler nachweislich in Ihrem Hause liegt. Ich betrachte das permaneten Verschwindenlassen von Unterlagen, und die Blockade von vollständigen Sendungen per Fax oder Email aufgrund der Seitenanzahl/Mailgröße als ein ganz gezieltes instrument von Psychoterror also FOLTER insbesomdere weil Sie ja selbst die fehlenden Akten beim jeweiligen deutschen Gericht zur Einsicht anfordern könnten. Maximilian Bähring +++ Fax: +33 (0)3 88 41 27 30 20. Februar 2015 D. Staaten gegen die sich die Beschwerde richtet E. Darlegung des Sachverhaltes siehe Anlage Mir wird das Sorgercht für mein Kidn verweigert. Die Kindsmutter und ich lebten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung. Die Kindsgroßmutter ist Anhängerin eienr esoterischen Sekte die pseudomedizinsiche Verfahren propagiert ?Heilen durch Handauflegen? - Reiki. Als meine Ex schwanger war kam Sie plötzlich auf die Idee das Kind mit Reiki zur Welt bringen zu wollen anstatt mit wissenschaftlicher Medizin. Weil ich aus der Erfahrung meiner eigenen Geburt bei der ich fast gestorben wäre um die Gefahren weiß bestand ich auf einer ?ärztlichen? Geburt um mein Kind nicht zu gefährden. Die Kindesgroßmutter die auch Tarotkartenlegen betreibt und Rutengänge und in einem Schneeballsystem als ?Reiki-meisterin? ihren ?Jüngern? erhebliche Summen abpresst kam zudem auf die Idee das Kind von dem die Ärzte erklärten es werde ein MÄDCHEN habe einen WEIBlichen Körper aber eine MÄNNliche Seele. Hierbei würde es sich um die Wiedergeburt einer von der Kindesgroßmutter erlebeten Totgeburt handeln, das Kind sei gar nicht das kind der Kindesmutter sondernd aß der Kidnesgroßmutter das verstorebn sei. Dessen Seele sei gewandert. Als wir die Belange des Kidnes besprachen - noch vor der Geburt - bat ich die Kidnesmutter 35. mir das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen schließlich waren wir nicht verheiratet. DIE KINDESMUTTER VERWEIGERTE MIR MICH ALS VATER DES KIDNES EINTRAGEN ZU LASSEN. SIE VERWEIGERTE DADURCH AUCH DAS GEMEINSAME SORGERCHT. Es kam hierüber zur Trennung, im 6. Monat schwanger zog meien Ex aus der gemeinsamen Wohnung aus und zog in die Behausung der Sekte zu ihrer Mutter. Ich erfuhr erst am 21.09.200 als Letzter von der Geburt meines Kindes. Dafür hatte die Kindesgroßmutter Sorge getragen. Sie hat dann zusammen mit dem Jugendamt eine Gesetzeslücke genutzt die sogenanne Vaterschaftsvermutung nachdem Sie sich geweigert hatte mich rechtswirksam als vater anzugeben. Ale erster Mann in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte habe ich dann einen DNA-Vatershcaftstest eingefordert. - 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe Nach einem Jahr wurde ich so per Abstammungsgutachten DE JURE vater des Kindes. Erst etzt konnte ich Umgangs-/Sorgecht einklagen. 36. keine Klagen. In Deustchland darf man für Kidner zahlen wenn die vatershcaft ungeklärt ist, muß also Pflichten übernehmen, (§ 1595 BGB, § 1600d BGB) statt einen Mundschleimhautabstrich zu machen hat man aufwendig Blut abgenommen, das verzögerte das Gutachten. Ab Mitte 2002 habe ich dann versucht zunächts ein Umgansrecht für das Kidn zu bekommen. - 9 F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe Die Kidnesmuttter begann im Zuge dieses Verahrens mich aufs übelste zu denunzieren. Diese Denunziatioen sorgten für Jobverlust und Ruin meines Unternehmens. Ich habe der Erpressungen der kindesmütterlichen Familie wegen aufgehört Klage weiter zu verfolgen. Ich habe darauf gewartet daß der Budnestag den §1626 a BGB ändert - 1 BVr 933/01 Bundesverfassungsgericht - Zaunegger, Görgülü, Elsholz vs. Germany vor dem EGMR Mit Inkrafttreten des neuen § 1626a BGB habe ich dan aktuelle Klage eingereicht. - 92 F 493/13 SO mastegricht Bad Homburg v.d.Höhe Hiergegen richtet sich die Beschwerde. 37. Angabe der geletend gemachten Verletzung(en) der Konvention Artikel 14 Ich werde diskriminiert weil ich - ein mann bin Artikel 4 Man hat alles getan um mein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist zu behindern. Die Bundesrepublik hat ein Gesetz nicht geändert das gegen die Verafssung verstieß und mein Recht zur Klage ein Jahrzehnt lang behindert Artikel 8 Die Budnesrepublik achtet nicht daß ich ein recht auf familienleben mit meienr Tochter habe. Artikel 9 Ich möchte daß mein Kind nach humanistischen, atheistischen Grundsätzen erzogen wird mit einem aufgeklärten wissenschaftlichen Weltbild. Meine Ex zieht das Kind im Dunstkreise der ?Reiki? Sekte auf. Das mißachtet mein Recht des Schutzes des Kindes vor religiöser Missionierung. G.
bestätigen sie für jeden Beschwerdepunkt daß Sie die im betreffenen
Land verfügbaren Rechtsbehelfe einschließlich aller Rechtsmittel
eingelegt Art. 14 1 BvR 50/15 39. Gibt es einen Rechtsbehelf der nicht eingelegt wrde H angaben zu anderen internationale Instanzen (sofern angerufen) haben sie derzeit oder hatten sie in der Vreagngenheita ndere beshcwreden vor dem gerichtshof anhängig I Liste der ebidgefügten Unterlagen - 22. Januar 2014 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15 - 27. Janur 2015 Entscheidung 1 BvR 50/15 jeweils Budnesverfassungsgericht 47. Erklärung und unterschrift Maximilian Bähring Gru&Szlig; Den deustchen Bundestag kümmerte das wenig. Erst nachdem nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der Regierung am 14. und 15. April 2012 der Bürgerkrieg erklärt worden war - siehe petition Pet-A-17-99-021771-1930 (http://decl-war.tumblr.com) - kümmerte man sich am 16. April 2012 um gesetzliche Neuregelung. Der Bürgerkriegserklärung nach Widerstandrecht liegt die Annahme zugrunde daß die Verletzung der grundgesetzlichen Menschenrechtsbindung aus Artikel 1 Absatz 2 die der Europäsiche Gerichtshof für Menschenrechte festgetsellt hatte eine eklatante Verletzung der freiheitlich demokratsichen Grundordnung darstelle die ein Ausrufen des Notstandes ermöglicht. 10 Jahre Zeit seit der Anweisung des Budnesverafssungerichtes den § 1626a BGB neu zu regeln hatte sich der Bundestag gelassen und damit die gesetzte Frist bei Inkrafttreten der Neuregelung um fast 10 Jahre überschritten. Ein Budnestag der sich nicht mehr an die Vorgaben seiner eigenen Normenkontrollinstanz hält kann nicht mehr ernst genommen werden. Der
Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das Sorgercht
deshalb nicht automatisch mit Geburt des Kidnes abzusprechen weil diese
die, (Pardon) ?Titte voll Hardenberg? hat, also beispielweise durch
Drogennahme während der Stillzeit das Kind gefährdet. Daher kann ein
§1626a BGB nur dann verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt
auch für die Mutter gilt. Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet. Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich würde Drogen nehmen. Offene Briefe solchen Inhaltes flatterten ins Sekretariat der Bürogemeinschaft von mir mit meinem größten Kunden, ich war damals Geshcäftsführer und 50% Inhaber der outgesourcten EDV-Abteilung. Daran ging der Betrieb zugrunde und ich verlor meinen Job. Die Mitgesellschafter zogen wegen der Diffamierung ihr Kapital ab. Allein der Schaden aus entgangen Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Auf die üblen VERLEUMDUNGEN erfolgten wiederholten Versuche mich ? wegen des Drogenfalschvorwurfes - psychiatrisch zwangseinzuweisen. Als diese Versuche immer häufiger wurden habe ich mich dann gegen Polizeigewalt bei einem solchen Eisnatz notgewehrt. NACHDEM ich die Polizisten die mich bei der Zwangweisen Vorführung zum Drogentest übelst verletzt hatten wegen dieser Körpererletzung strafangezeigt hatte kamen Beamte des Reviers vorbei und schüchterten mich mit der Drohung ein wenn ich die Strafanzeige gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste Bedrängten ? ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen ? habe ich mich gegen die permanenten Übergriffe wie gesagt dann irgendwann notgwehrt, um nicht erschossen oder erneut ?verprügelt? zu werden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behinderte unter andrem beim europäischen Parlament eingereicht, in Kopie beim hessichen Landtag. Aus dieser Notwehr will man mir jetzt einen Strick beim Sorgercht drehen. Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch
zufällig Opfer eines Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur
insofern relevant als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf
mein Wohnhaus nach schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?)
vervollständigt. Als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das ?lebensunwerte? Leben psychsich Kranker in Arbeitslagern für Zahlungen an die als Elterenteil bevorteilten weiblichen MenschINNen auszubeuten um dann nach deren Entmündigung deren Arbeitsunfähigkeitsvorsorge als Einkommen kassieren zu können oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu treiben. Obgleich ich ? zultezt im Mai 2013 ?
mehrfach versucht hatte gegen die Polizsiten vorzugehen ist da nichts
passiert. Ich habe in mehrern dicken Leitz-Ordner penibel dokumentiert
wie man mich psychsich terrorisert hat.Man hat in der Straße in der ich
wohne Plakat aufeghängt auf denen stand ich sei ein Psychopath. Im
zudem erwähnetn sozialgerichtlichen Verfahren gegen
Bundessozailgerichtliche Enstcheidung B 14 AS 315/14 B weche, wie
erwähnt, parallel zu diesem Verfahren bei Ihnen anhängig ist wehre ich
mich dagegen daß Mediziner für ihren Psychoterror und ihre Behandlung ?
ENTGEGEN EINER VORLIEGENDEN PATIENTENVERFÜGUNG ? auch noch Geld
bekommen. Bisher hat sich das als wirksamster Schutz gegen die durch den
Falschvorwurf der Drogennahme permanenten psychiatrischen Übergriffe
gegen mich erwiesen. Ich hatte im Jahre 2006 eine Beziehung zu einer an
multipler Sklerose erkrankten Frau und wir hatten damals mit
Patientenverfügungen vorgesorgt, auch für den Fall daß meine Ex mit
ihren ewigen Anwürfen ich würde an Paranoia leiden wieder Erwarten Recht
gehabt hätte. Ihr Anwalt versuchte jedenfalls die Herausgabe ärztlicher
Unterlagen zu erzwingen. Vor Gericht veruschte er 2002 den Eimdruck zu
erwecken ich sei ein einer Besserungsanstalt entflohener psychisch
Kranker. Man wollte ein unsinniges
und unnötiges Gutachten Erpressen und zwar unter Wegnahme/Vorentalten
meines Kidnes.Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann,
der Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis versucht hat Drogen
unterzuchieben ? möglicherweise erpresst von den in den Medien erwähnet
ukrainischen Zwangsprostituierten ? an der politischen Blockade Anteil
hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra Roth legaliserte damals
(?Frankfurter Weg?/Methadon) Drogen und Prositiution. Die
Reiki-Sekte der die Kindesmutter huldigt ist ja nur deshalb nicht
verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den das Judentum
durch den Holocaust hat. Ich denke beim vorliegenden Falle;
?Das weibliche Kind habe,? behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele,
die nicht zum weiblichen Körper passe, das habe man beim
Lichtaura-Kindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an Doch der Reihe nach: Aus
einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ging am
19.09.2000 die Tochter Tabea-Lara des Vaters und Klägers Maximililan
Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit darüber daß die
Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht anerkannte
pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen wollte statt
Schulmedizinisch Die NEONAZId Quote/Kidnersterblichkeit durch ambulante Geburt ist um den Faktor 3 erhöht. Im Verfahren 9F
104/01 KI Amstegricht Bad Homburg und 3 WF 174/01 Oberlandesericht
Frankfurt a.M. habe ich, Kläger und Kindesvater, daraufhin ? der
versuchten Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin ? in einem
über einem Jahr dauernden Verfahren die gerichtliche Zwangsvorführung
der Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest erwirken können womit das
Kind dann de jure als meines galt und ich auf Umgangsrecht klagen
konnte. Anläßlich des nun folgenden Umgangsverfahrens 9F 434/02
UG dessen prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der
Vaterschaftsfrage per DNA-Test durch Verschulden von Kindesmutter bei
schleppender Verahrensführung von Jugendamt und Gericht gewesen war
ordnete ein Richter Umgang einstweilig und telefonisch an nachdem die
Kindesmutter nicht zu einem vermittlungsgespräch des Jugendamtes
erschienen war. So wie sie sich bisher schlicht und ergreifend um
keinerlei Belange des Kindes gekümmert hatte. Jugendamt und Polizei
weigerten sich eine solch vorläufige Entscheidung zu vollstrecken. Unter dem zynischen Hinweis ES SEI NUN ZUVIEL ZEIT INS LAND GEGANGEN; DAS KIND KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG ? eigener gerichtlicher/gesetzgeberischer Versäumnisse des Staates wegen - schlußendlich abgelehnt dem Vater das gemeinsame Sorgerecht hilfs-/ersatzweise ein Teilsorgerecht zu erteilen und zwar unter der Prämisse der Vater sei möglicherweis geistig behindert und müsse deshalb, weil er bildlich formliert im Rollstuhl sitzt ? vor dem Gesetz benachteiligt werden, abgehsen davon daß er banchteiligt werden muß weil er als Vater der vom Geschlechte her minderwertige Elternteil sei. Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und Menschencrecht. Auf jeden Fall das natürliche Elternrecht, die Menschenwürde (Behinderte bekommen kein Menshcrecht), die Gleichberechtigung wegen des Geschlechtes, das Recht auf ein faires Verfahren in dem ich nicht etwa nachweisen muß gesund zu sein nur weil mich Gegenpartei außerprozessual (Mißbaruch des §10 HFEG) vom Ordnungsamt zusmmenschlagen läßt um ein psychiatrisches Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein Vermögen unter Zwangsverwaltung DER SEKTE gestellt werden soll. En Detail: Die angegriffenen Grundrechte sind: Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe wonach Männern und Behinderten nicht die selben Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß Männern und Behinderte keine vollwertigen Menschen sind und man Ihnen deshalb ? ähnlich wie den psychsich Kranken oder den Juden im dritten Reich ? nicht die Eigenschaft zugestehen muß ein vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein Rechte erwachsen wie ? Artikel 1 Absatz 2 ? ? die Menschrechte. Das Gericht akzeptiert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli 2010 unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09! Artikel
1 Absatz 3 ? hier: Normenkontrolle - Bereits am 29. Januar 2003 hatte
das Bundesverfassungericht festgestellt daß die Regelung des
Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das Grundgesetz verstoße. 1 BvR
933/01 Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführten Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gestzgeber Bundestag BEFOHLEN eine Neuregelung zu treffen und ihm hierfür die Jahresfrist gesetzt bis zum 31. Demzember 2003. Diese Frist hat der Bundestag als Gesetzgeber verstreichen lassen. Artikel 2 ? AG und OLG haben
versucht durch List - nämlich das verleumderische Erpressen unnötiger
psychiatrischer Begutachtung ? den Antragsteller der Freiheit zu
berauben und zu nötigen mit schwerst gesundheitsschädigenden
Psychopharmaka an sich herumexperimentieren zu lassen hilfsweise dessen
Krankenakten offenzulegen. Das ist ein gezielter Racheakt. Der
Antragsteller ist der erste Vater der nicht ewa einen so genannten
illegalen Vaterschaftstest ? sondern eine gerichtlich genehmigte
DNA-Vaterschaftsfeststllung gegen den Willen der Kindesmutter erwirkt
hatte. Nachweis war erforderlich geworden weil die Kindesmutter
anerkennende Unterschrift unter die von ihr voher mit dem Jugendamt
eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde nach §1595 (2) BGB
verweigert hatte um so zu bockieren daß der Kindesvatre de jure als
Vater galt und somit ein gegenüber
dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei einem vater würde es sich um
einen menschlich minderwertigen Irren handeln der nichts zu sagen hat
was die Erziehung angeht.
Wird Reiki
praktiziert verdreifacht das die Wahrscheinlichkeit daß das Kind die
Geburt nicht überlebt. Unumstößlicher wissenschaftlciher Fakt.
Artikel 3 - Nicht alle Menschen sind vor dem Gestz gleich sondern Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank Flaschen-Erstlingsnahrung rein technisch in der Lage ist ein Kind nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter. Artikel 3 Absatz 2 ? der Staat fördert
Gleichberechtigung - Der Staat kpümmert sich in der Praxis und aus
meiner Erfahrung nicht etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung
sondern erschwert sie. Artikle 3 Absatz 3 ? niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden ? niemand darf seiner Behinderung wegen benachteiligt werden. Im § 1626a BGB stehet eindeutig drinne daß Männer benachteiligt werden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann wenn die Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck um sich schmeißt wie im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit der Maschine beschriebenen Seiten den Vater WISSENTLCIHE FALSCH der Drogennhame bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nach der Reform entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl schadet ? weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder pseudomedizinische esoterische Behandlungen vornehmen lassen will satt schulmedizinischer ? zählt nicht wenn es darum geht dieser mit Geburt automatisch ein Sorgerecht zuzugestehen. Das Kidneswohl ist dem Staat, pardon aber der deftige Ausdruck muß hier sein SCHEISSEGAL, wenn die Mutter es schädigt. Für die Mutter gilt der Kindeswohvorbehalt nicht. Nennen Sie das eine Nicht-Benachteiligung des vaters aufgrund seienr Eigenschaft männlichen Geschlechtes zu sein? Das Amts- und Oberlandesgericht meinen wenn ein Vater psychsich krank/Behidnert wäre habe er kein Recht auf ein Sorgecht. Das ist behidnertendiskiminierung. Sinngemäß: Entziehen des Sorgerchtes von Rollstuhlfahrern mit der Begründung daß diese behindert sind. Ist das Gleichbrechtigung von Behinderten? Artikel 4 ? Religionsfreiheit ? Ich als Vater / Atheist habe etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die Mutter meines Kindes darf aber trozdem das Kind in der Skete erziehen. Mag ja sein daß so ihre Religiosnfreiheit geachtet wird, meine aber nicht. Stellen wir uns mal vor die Kindesmutter wäre Moselm oder Jude und würde mein Kind rituell beschneiden lassen wollen und ich als sagen wir Christ wäre dagegen. Ist das Genitalvertümmeln dann erlaubt, also jene religiöse Erziehung die dem Kind im weitesten Sinne einen Schaden zufügt? Wäre es nicht angebrachter einem solchen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen und es demjenigen Elternteil zuzusprechen der dem Kind als Atheist die Möglichkeit läßt solche Enstcheidung später als Erwachsener selbst zu treffen? Ich bitte zu bedenken daß die Zahl der Menschen die eine andere Religion annehmen als die ihrer Eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden schwindend gering ist. Ich füge hier als Beweismittel Auszüge aus einem Werk der Innenbehörde der Hansestadt Hamburg bei welche als staatliche Institution das pseudomedizinische Treiben der Reiki-Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS / SCIENTOLOGY!Ich tippe mal Wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen anbzuhalten mit menschenopfern dann gilt das whsrcheinlich nicht als Mord sondernals ungestörte Religionsausübung. Artikel 5 ? Presse- und Kunstfreiheit ? Der Verfahrensbeistad des Kindes versucht mit allen Mittel zu verhindern daß ich diesen Skandal an die Presse gebe. Ich war selbst im Rahemen einer Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine Fotomontage gebloggt habe auf der ich den ?heiligen Vater? in Rom, den Papst, dem Running Gag der Figur ?Baby Sinclair? aus der Fernsehserie ?die Dinos? nach als ?nicht der Papa? bezeichnet habe hat man mich (hierfür?) polizeilich zusammschlagen lassen und wochenlang in U-Haft gehalten. Die christlich kirche predigt immer noch ungestraft die ?UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS? was ein Kreuzzug gegen die leibliche/biologische Vaterschaft ist. Wer
gegen weibliche Genitalverstpümmelung bloggt ist ein Held, wer gegen
die verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem wird als
vermeintlichem Antisemiten das Wohnhaus angezündet.Ich bekomme auch
schriftliche Morddrohungen weil ich Atheist/Humanist bin. Wenn man das dann
noch geschlechtergleichbrechtigt einführt wären die Kidner einer totalen
Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie hingehören. Schlimm genug daß das Kind seit medizinischen Kinderwunschindustrie-perversionen wie Leihmutterschaften an die Person gebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher nicht festsstellbar sollten etwa nach einem Krieg oder einer Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen. Mit der Loslösung der Erziehungsberechtigten von der genetischen Abstammung ist dem ADOPTIONS- UND KINDERHANDEL Tür und Tor geöffnet. Es kann nicht im Intersse von Kidnern sein die einzig solide Eltenrbindung ohne Not zu verlieren bevor sie in etwa Vollwaisen sind. Artikel 6 Absatz 4 ? Mutterschutz während der Schwangerschaft ? Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die ihre Kidner töten oder wie im vorliegenden Falle massivst gefährden. Artikel 6 Absatz 5 ? Gleichberechtigung unehelicher Kinder ? Im vorliegenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom. Das Kind wurde dem vater absichtlich entfremdet um nachher zu behaupten es kenne denselben nicht und deshalb könne er auch kein Sorgerrcht wahrnehmen. Das ist alles nur keine gesunde seelische Entwicklung, vor allem im Dunstkreise der Reiki-sekte. Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als grundgesetzlicher aber nicht BGB-Erziehungsberechtigeter über die Schulwahl des Kindes (mit-)bestimmen noch über dessen Religionsunterricht. Artikel 19 Absatz 2 ? Das Amtsgericht Bad Homburg hat die Verfahren schuldhaft verzögert. Wegen dieser Grundrechtsverletzungen die teilweise auch Menschenrechtsverletzungen darstellen ist sowohl das Urteil aufzuheben als auch der § 1626a BGB erneut zu reformieren. Mit freundlichem Gruß Maximilian Bähring [0] "201504140551-116396106938-0.jpg" [1] "201504140551-116396106938-1.jpg" [2] "201504140551-116396106938-2.jpg" [3] "201504140551-116396106938-3.jpg" [4] "201504140551-116396106938-4.jpg" [5] "201504140551-116396106938-5.jpg" |
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14.04.2015 11:37 Inflation trifft nur diejenigen die etwas besitzen! [0] "201504141137-116421110473-0.jpg" |