Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-63016 Frankfurt a .M.
nächstgelegene Polizeidienststelle mittels
Fax: +49/(0)611/345 - 5409
Abteilung V4 Polizeipräsidium
Westhessen / Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Fax: +49/(0)69/1367 -2100
mittels Oberstaatsanwalt Dr. König
via Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60316 Frankfurt a.M.
31. März 2015
EILT NOTRUF
Aktenzeichen: ST/0115449/2015
EINSCHÜCHTERUNG VON ZEUGEN / ANZEIGERSTATTERN § 343 StGB
EXZESSIVE POLIZEIGEWALT
Erneut werde ich von Beamten des Ordnungsamtes genötigt. Diesleben Beamten hatten mich auch schon zusammengeschalgen und dann meien Post mit dem Gericht abgefangen (Aktenzeichen
992 BS 7 /13 Amtsgericht Frankfurt a.M. i.V.m. 3 ZS 1795/08 generalsattasnwalstchaft Frankfurt a.M.) Ich füge Fotos bei wie ich von den mich bedrohnden Ordnungspolizeibeamten schon zusammengeschlagen worden bin.
Ich erstatte hiermit Strafanzeige wegen des neurlich Versuches der Eisnchüchterung von Zeugen gegen Herrn Oberinspektor Wagner! Konkreter Vorwurf ist die
Gru&SZlig;
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
maximilian@baehring.at
Fax: 069/67831634
Herrn Wagner
Stadt Frankfurt a.M.
Ordnungsamt
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt a.M.
31. März 2014
32.22.2 Wg ?Persönliches Gespräch?
Soeben, 31. März 2015 erhalte ich mit Postbrief frankiert am 30. Ihren Brief datiert auf den 26. März 2015. Dort laden Sie mich zu einer ?BESCHULDIGTENVERNEHMUNG? !?
Ich bin mir keines von mir begangenen Vergehens und somit auch keiner Schuld bewußt.ich weise allerdings gerade in Blogs/Flugblättern GANZ GENERELL darauf hin was für Gefahren - nämlich die von Aufständen - es in sich birgt wenn die Politik in Frankfurt a.M. den Wähler für dumm verkaufen will. Hierbei berufe ich mich unter anderem auf die Ausführungen des früheren Richters am Bundesverfassungericht und Bundespräsidenten a.D. Roman Herzog zum grund-gesetzlichen Widerstandsrecht. Darüber hinaus veröffentliche ich ganz generelle Bedenken zu bestimmten Internettechnologien was meinem früheren Beruf geschuldet ist.
Eine 14 TAGEsfrist Zeit um eine AKUTE genannte Gefahr abzuwehren ist zudem - vorsichtig formuliert - SELTSAM, das allein spricht schon für missbräuchliche Rechtsanwendung wie ich sie von ihrer Behörde aus der Vergangenheit kenne.
Nach den Vorschriften der polizeilichen Vernehmung von Beschuldigten § 163a (4) Satz 2 gilt für die polizeiliche Vernehmung die Generalklausel des § 136 StPO.Nach § 136 StPO bin ich als Beschuldigter ?darauf hinzuweisen, daß es ? mir ? nach dem Gesetz freisteh?t,m?ich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor ?m?einer Vernehmung, einen von ? mir zu wählenden Verteidiger zu befragen.?Das haben sie versäumt.Stattdessen versuchen Sie mich hier möglicherweise erneut einzuschüchten § 136a (1) ?Quälerei?.
Auch wurde mir lediglich vage gesagt was mir ? VON DEN ÜBLICHEN STALKERN - vorgeworfen wird. Ich beantrage daher zunächst mal die mir zustehende Akteneinsicht § 147 (7) StPO durch postalische Übersendung der Akte. Dann werde ich enstcheiden ob sich ein Anwalt mit Ihnen in Verbindung setzt. Und, verlassen Sie sich darauf, ich werde die Anzeige erstattet habenden/?hinweisgebenden? StalkerInnen ebenso zur Verantwortung ziehen wie die mich am 23. Mai 2013 verprügelt habenden Beamten die mich nun erneut belästigen.
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Fax: +49 (0)69 212 30749
Herrn Peter Feldmann
Amt des Oberbürgermeisters
Römerberg 23
60311 Frankfurt am Main
Ich werde hier erneut auf das allerübelste von genau den selben Beamten die mich zusammengeschlagen und genötigt haben eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Sie zurückzuziehen und deshalb erenut strafangezeigt wurden bedroht und genötigt.Die entsprechenden Strafverfahren sind 3 ZS 1795/08 Generalstaatsnalwatschaft
Frankfurt /m. und die strafrechtliche Privatklage 992 BS 7/13 Amstgericht Frankfurt/M..Stellen Sie als Vorgesetzter das bitte umgehend ab. P.S.: Ich bin PUBLIZIST (Medien)!
Kopien: sämtliche Stadtverordnete