Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
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Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Dem Präsidenten
Zeil 42
D-60313 Frankfurt/M.
Frankfurt/M., 03. Februar 2015
313/I-199/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
?IMbitCHMENT? - Amtsenthebung
Soeben erhalte ich Schreiben bezüglich Dienstausfichtsbeschwerde gegen Richter Dr. Fritz, Kummer-Sicks und Reitzmann datiert auf
den 29. Januar 2014 per einfacher Post frankiert am 02. Februar 2014.
Richtig ist: gegen Entscheidungen Aufgrund falscher Tatsachenbe-hauptung gibt es das Rechtsmittel der Appelation (Rückverweisung
an Tatsacheninstanz, hier OLG abschlägiger Befangenheitsantrags-entscheid aufgrund von Lüge des Vorsitzenden Richters Dr. Fritz, eien Strafanzeige gegen Ihn wegen rechstbeugung läge nicht vor).
Falsch ist: Ein Richter oder eien ganze Kammer die nachweislich absichtlich Tatsachen verdreht könne mit den Mitteln der Dienst-aufsicht nicht verfolgte werden. Ein solcher Richter ann seines Amtes enthoben werden, rechtliche Grundlage hierfür: § 31 DRiG!
Die richterliche Unabängigkeit hat ihre Schranken dort wo sie mit dem Gesetz oder dei Unwahrheitsbehauptung eines Richters nach-weislich mit der Wahrheit kollidiert. Daß die Diesntaufsicht selbst die gerichtliche enstcheidung nicht abändern kann wie im petitions-verfahren ist mir bekannt. Hier geht es um die Personalie der amtsenthebung derjenigen Richter die ABSICHTLICH WISSENTLICH UND WILLENLTICH LÜGEN UND ENTGEGEN BEWEISLAGE UND TATSACHEN ENTSCHEIDEN.
GruSS
( Maximilian Baehring )