Wen die Frau ihr Kind im Mutterleib töten will kann sie es stattdessen auch zur Adoption freigeben.

Salomonisches Urteil (Brecht Kreidekreis): Frau will Kind loswerden, Richter spricht es anderer zu, Grund: diese wollte es loswerden. § 218: Frau will Kind lieber per töten loswerden, als es abzugeben, ansonsten würde sie als ?Gebärmaschine? (s.a.: Erlanger Baby) missbraucht. Kindswohl/-leben? Vollkommen Wurst. ABER: Frauen wollen ?Samenspenden? haben und der Kindesvater soll sein Kind abgeben damit Lesben Familie spielen können? Social Freezing: als Samenbank (von Männeren) erlaubt aber wehe es geht um Eizellspenden (von Frauen).


Ideologie: Der mnn ist midnerwetges Elternteil weil er keine Geburts-Schmerzen druchledien muß! IRRE!


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