13.01.2015 01:16

Verwüster der Frankfurter Innenstadt (Mai 2013) an der neuen wie alten EZB sprechen ?Deutsch? wie man an ihren Grafittis sieht.

https://www.flickr.com/photos/heiratsschwindlerfrank/6933386178/


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13.01.2015 04:22

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2100
nächstgelegene Polizeidiensttelle
über Herrn Oberstaatsanwalt
Dr. König mittels der
Generalstaatsanwalschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.


Onlineaktenzeichen 1421080729214
Strafanzeige Hausfriedensbruch

die gekündigte Freundin des Würgers und der Würger aus Appartement 20 haben hier wohl wieder genächtigt! Als ich eben, ca. 13. Januar 2015 ca. 17:00 Uhr vom Supermarkt zurückkam kamen mir beide im Haus-flur der Hölderlinstraße 4, Erdgeschoß entgegen. Im Aufzug traf ich auf meien Nachbarn ?Marcus? aus Appartement 16, den ich ansprach ob er aus-sagen würde daß die beiden hier waren. Dieser hat daraufhin gesagt er wolle keinen Ärger mit der Polizei!


GruSS



(
Maximilian Baehring )


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13.01.2015 05:13

Frankfurt/M., 13. Januar 2015

Pet 4-18-07-40236-007577 FALSCHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG

Wie dämlich ist der Petitionsausschuß eigentlich. Mir wurde kein Umgangsrecht entzogen! Mir wurde ein Sorgercht nicht erteilt und zwar deshalb weil der Bundestag zwsichen 2003 und 2013 verpennt hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen und den
§ 1626a BGB menschen-rechtskonform zu ändern. Ein Umgangsrecht mit einem Minderjährigen kann man auch nicht dauerhaft entziehen weil es ein absolutes Elternrecht ist. Das geht eindeutig aus mir vorliegendern OLG- Urteilen hervor. Ich abe den Budnetsag nicht egeten ein Uretil aufzuheben, ich habe den Budnestag gebeten ein Gesetz zu erlassen. Das ist Kernaufgabe dieses verafssungsorgans.
Aufgrund dieses Versäumnisses bestand für mich ekeirnlei Möglichkeit gegen die Kindesmutter erichtlich vorzuegehen. Vorher hatte die Kindesmutter versucht duch rechtunwirsksame Angabe der avterschaft zu verhindern daß ich dei belange des Kidnes gerichtlich klären lasse. http://take-ca.re/ug.htm

Richtig ist: Artikel 146 Grundgestz äußert sich ausdrücklich zum Übergangslösungscharakter des Grundgestztes indem es angibt daß das Grundgestz von dem deutschen Volke (?Deutschen? nach Artikel 116) durch eine endgältige  Verfassung ersetzt werden kann. Ich habe zudem darauf hingweisen daß wegen der Menschrechtsverltzung beim Sorgerecht Bürgerkrieg in Deutschland herrscht. (Pet A-17-99-1030-021771 Deutscher Budnestag). Als nach Artikel 20 Absatz 4 GG handelnde Bürgerkriegspartei ist es mir erlaubt ohne Vorwarnung Verantwortliche für Menschrechstverbrechen, etwa die Abgeordnete Steinbach zu töten wie jeden anderen feindlichen Kombattanten auch. Wann udn ob ich von dieser möglichkeit gebrauch mache erfahren sie ? um Operation nicht gefährden ? frühestens im Nachhineien!

GruSS


(
Maximilian Baehring )


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