14.10.2014 05:18



Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)176 65605075 o(de)r +49 (0)174 3639226
Fax:   +49 (0)69 67831634
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at

http://www.buvriek.baehring.at

http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/

http://www.nazis.dynip.name

 

Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.


nächstgelegenes Polizeirevier über
Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König
mittels Generaästaatsanwaltschaft
Zeil 42
      
D-60313 Frankfurt a.M.

 

Frankfurt a.M., den 14. Oktober 2014


Würger gesichtet: 14. Oktober 2014, 19.00 Uhr, Hölderlinstraße 4, D-60316 Frankfurt a.M.


Würger gesichtet! Soeben, am 14. Oktober 2014, etwa 19:00 Uhr habe ich den Würger gesichtet. Er stand zusammen mit dem alten Hausmeister (dem Bewohner aus Appartement 19, Schnauzbart, Brille, der der hier im Hof das Stromzählerhäuschen gebaut hatte) am Aufzug im Erdgschoß vor den Briefkästen und stieg dann mit diesem in den Aufzug! Er war bekleidet mit einer dunkelblauen Jacke! Ich habe sofort den Hausvewalter, M. K. angerufen damitd er die polizei verständigt.



Mit freundlichem Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)

 


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14.10.2014 06:56

ppffm@polizei.hessen.de = chrisheimpel@me.com

abgesehn davon wurde ich noch vom beamten dumm angemacht am ersten revier weil er beim klingeln an der wache das ?post? an der gegesprechanlage gerne als ein ?gnädiger herr dürfte ich untertänigst bitteschön darum bitten daß .. sie eine VERDAMMTE veprflichtung haben strafnazeigen entgegenzunehmen ? formuliert gehabt hätte!

das arschloch!


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14.10.2014 09:31

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Frankfurt a.M., den 14. Oktober 2014

Dienstaufsichtsbeschwerde Strafanzeige Manipulation des Postweges

Hiermit will ich mich beschweren über den Beamten, der eben, am 14. Oktober 2014, ca: 20:00 Uhr meine Nachricht des Würgers wegen im 1. Revier, Zeil 33, Frankfurt a.M. entgegennahm.

Als ich dort klingelte und durch die Gegensprechanlege ?Post? sagte und mit dem Brief vor der Kamera wedelte wurde ich harrsch angegeangen, es ginge ja wohl auch etwas freundlicher, so eine Unfreund-lichkeit sagte der Beamte nochmals als er den Brief dann im Inneren des Revieres (im Flur) entgegen-nahm. Ein Beamte hat keinerlei Anspruch auf besonders freundliche UNTERTÄNIGE höfliche Bettelei
von mir ? insbesondere bei gebotener Eile / bei Gefahr im Verzug dahigehend daß er meine schriftliche Anzeige/meinen Hinweis entgegenimmt der im übrigen zur Ergreifung des Täters in einer Morversuchs-sache führen soll weshalb es eilt. § 185 StPO leitet einen Anspruch auf solche Höflichkeit nicht her, wohl aber die Verpflichtung jedes Polizeibeamten Strafanzeigen entgegenzunehemen, auch mündlich übrigens.
Zumal der Weg des zustäzlichen Vorbeibringens einer ausgedruckten Kopie meiner Anzeige/meines Hinweise insofern geboten erscheint als ein ?chrisheimpel@me.com? die EMails der Frankfurter Polizei unter ?ppffm@polizei.hessen.de? entgegenzunehmen scheint (siehe Eingangsbestätigung) wovon ich ? insbesondere nach mehreren Computerhacks (siehe 32 C 3184/12 (22) Amtsgericht Frankfurt a.M.) ? ausgehe daß dies nicht der normale Gang der Dinge ist. Ich sende des Hacks wegen stets zusätzlich zu Email noch ein Fax, aber dieses ?Faxgerät? ist ein Internetdienst, weshalb dasselbe von der Manipulation der Internetverbindung mitgestört werden könnte.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)

+++

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Frankfurt a.M., den 14. Oktober 2014

Strafanzeige wegen Unterschlagung von Postsachen und Manipulation des Postweges

Wie sie an den beiden Benachrichtigunsscheinen von DHL sehen können werden hier Briefe nicht zugestellt wobei der Eindruck erweckt wird (siehe blaue Markierung) es handle sich um unerwünschte Sendungen mit Nachname. Außerdem erreichen mich Briefe hier in letzter Zeit grundsätzlich geöffnet und Rückfragen haben ergeben daß Einschreiebn die ich versende die Empfänger gar nicht erreichen.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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