13.08.2014 12:56
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Polizei Bad Homburg v.d. Höhe mittels des Oberlandesgerichtes - 3. Familiensenat - Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 13. August 2014
42 XVII 556/13 R Amstegricht Bad Homburg v.d.Höhe
3 UF 70/14 Oberlandesgeicht Frankfurt a.M. 92 F 493/13 SO Amstericht Bad Homburg v.d.Höhe
Ich wollte nochmals auf die Verwechsulung des Unterbringungsverfahrens GEGEN Uta Riek und des Sorgechtsverfahrens vor dem Amstegricht Bad Homburg v.d. Höhe zurückkommen, die herabwürdigende/desavouiernde Verbringung nach Haina/Gießen verweisen just in dem Moment als plötzlich ? nach gut anderthalb Jahren Stillstand ? Bewegung in die Sorgerechtssache kommt und ich mich geweigert habe zu anderen als dem Strafverfahren - wegen meiner Notwehr gegen ein verprügelt werden durch Beamte - angehört zu werden. Der Ort der Anhörung erschien mir gezielt so gewählt daß ein negativer Eindruck erweckt und ich vor dem Gericht der Lächerlichkeit preisgegeben werden sollte. Ähnlcihes hatte ich bereits in der Vrgangenheit mehrfach angekreidet als man mir vor gerichtlichen Anhörungen mehrfach (sowohl in Bad Homburg v.d.Höheals auch in Frankfurt a.M.) das Warm-Wasser abstellte oder seitens des Amtes das Bargeld strich (Lebens-mittelguscheine sidn nicht für Kosmetiak wie Schampoo oder Seife) damit ich ungeduscht zum Gutachter/Ri-E-chter mußte. Am 07. Juli 2013 habe ich mich unter Hinweis auf die Vorschriften des FamFG zu Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungssachen §§283, 284 FamFG diesbezüglich eingelassen was die Ablehnung der Richter Cuntz/Buchstab anläßlich der skandal-ösen Inhaftierung gegen die ich 24 Tage hungergereikt habe am Klinikum der Goethe-Uni angeht.
Für das Unterbringungsverfahren GEGEN/zu Lasten von Uta Riek (42 XVII 556/13 R Amtsgericht Bad Homburg vd.Höhe) teile ich nun mit und bitte um Mitteilung dieser Kindeswohl- fremd-gefährdung an Jugendamt und Familiengerichte in den vorgenannten Sorgerchtsverfahren:
Dieselbe leidet an einer Halsentzündung gegen welche sie Heilerde gurgelte asatt zum Arzt zu gehen. Wobei das Verweigern jeder schulmedizinsichen Behandlung den Schluß zuläßt? so der Kindesmutter das Sorgeteilrecht für die Gesundheit des Kindes erhalten bleibt ? daß das Kind ebenfalls alenfalls mit Reiki behandelt wird falls es etwas hat.
Anmerkenswert ist in diesem Zusammenhang noch : ?Bei einigen Betroffenen macht sich die chronische Mandelentzündung im Laufe der Zeit durch eine .. geistig verminderte Leistungsfähig- keit bemerkbar.?
Gru&SZlig; (Maximilian Bähring)
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