28.06.2014 01:48

Maximilian Bähring
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dem wohl kinderfickenden Richter Dr. Fritz

Oberlandesgericht
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 28. Juni 2014

3 UF 156/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. 471 F 17156/14 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

Dr. Fritz. Ich habe Strafanzeige gegen Sie erstattet. Sie mißbrauchen ganz offensichtlich das Recht für Folter und Psychoterror gegen Väter sowie zu gezielter Abstammungsfälschung / Wahlmanipulation.

Auf Seite Zwei ihres Beschlußes führen Sie zutreffend daß vom 30. Oktober 2013 mein Antrag auf Näherungsverbot gegen Uta und Tabea-Lara-Riek unbearbeitet herumgelegen hat. Als ich mich darüber beschwere setzt mir Richterin eine Antwortfrist von 1 Woche. Sechs Monate sind in etwa (/mindestens) 24 Wochen. Richterin Sauer bekommt es binnen 24 Wochen nicht hin Antrag auf einstweilige Verfügung zu bearbeiten, will dann aber meine Eingaben verwerfen wenn sie nicht innerhalb einer Woche bei Ihr vorliegen. Der Antragsgegenerischen Seite wird 24 mal so viel Zeit gegeben wie antragstellender Seite und da soll kein Hinweis darauf erlaubt sein daß man aufgrund dieser Ungleichbehandlung annimmt daß Richterin einseitig Partei nimmt und voreingenommen ist?

Das sind aber ganz erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit die ich da anmelden muß.

Wie kommen Sie auf Seite Eins zu einer Kostenentscheidung die üebrhaupt gar nicht begründet ist? Im ?Verfahrenszuge? zahlt jeder Fahrgast unabhängig ob verschuldeter Sozialhilfemepfänger oder ver-mögender Millionär den gleichen Tarif fürs billet? Es geht nicht um eine Sache deren prozentualer Wert je nach Ausgang des Verfahrens den Besitzer wechselt wodurch anteilige am Sachwert ausricht-ende Gebühr rational nachvollziehbar und vor allem auch aufzubringen wäre (Hpythekarsiceh Belastung wennd erSteritgegegnsatnd ein haus wäre). Ihre Kostenenstcheide dienen allein dem ausplündern von Bürgern und gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßenden Beschränkung der Klagfähigkeit auf Vermögende. Da können sie auch gleich ganz offen sagen daß sie nur gegen Schmiergeld zu arbeiten bereit sind.

Sie können mir ja bei jeder Eingabe die ich mache mit dem Zoeller Kommentar der Unvernunft zum 42 ZPO zitieren ? anscheiend das einzieg was Sie überhaupt können - was in jedem Einzelfalle eine glasklare Beleidigung gegen die Menschnewürde (Diskriminierungsverbot vermeintlich geistig Behinderter) meiner Person ist, derseleben, also mir Unvernunft zu unterstellen. Beim Nazi-Volksgerichtshof von Roland Friesler mag sowas durchgehen, den anderen wegen veremintlicher Behinderung rechtlos zu stellen i zeiet von EU und NATO geht nicht. Das sind die KZ Methoden!

Ich sage Ihnen jetzt in meiner Funktion als aufständsiche Bürgerkriegspartei nach den Maßgaben des Grundgesetzes (Artikel 20 Absatz 4) zur Verteidigung des Rechtsstaates gegen so verkommene Subjekte wie sie eines sind ? dann das Völkerrecht kennt keinen Tatbestand der Beleidigung oder Bedrohung von Einzelersonen so sie der gengerischen Kriegpartei angehören - sie haben nicht ?nur Stroh ODER Scheiße? in ihrem Hirn (wie es Rio Reiser besingen würde) sie haben ?Stroh UND Scheiße? also nur MIST in ihrem Hirn.
?/-2-

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Die Beschwerde richtet sich dagegen daß man ? ÜBER FALSCHE ANSCHRIFTSANAGBE - versucht hat den Eindruck zu erwecken ich sein ein einer forensischen Psychiatrie lebender Gewalttäter und Kinderschänder. Über einen Verfahrensfehler und eienn von der Richterin gegen meinen ausdrück-lichen Einspruch gegen seien Person bestelleten ?Pflichtverteidiger? - ?ich such mir auch nur die Richter aus die von meiner politischen Partei begünstigt wurden und in meinem Sinne urteilen? - schleift man mich dahin und genau dann kommt auf einmal ein seit Monatenruhendes Verfahren in Sorgerechtsfrage plötzlich in Gang, nachdem ich über die verfälschte Wohnanschrift diffamiert werde.

Und wie hat man das gerechtfertigt? Indem mich Polzeibeamte ?zusammengeschlagen? und verletzt und so zur NOTWEHR genötigt haben wovon (deren Angriffen) es Beweisfotos gibt.

Außerdem hat man wiederholt versucht mir Drogen unterzuschieben und per Verleumdung meinen Arbeitsplatz im eigenen Unternehmen zerstört. Das haben wir schriftlich in der Akte 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe. Zudem hat man durch gleich mehrfache Manipulation von Melderegistern die allesamt nachweisbar sind und zwar sowohl in Bad Homburg v.d.Höhe als auch in Frankfurt a.M. versucht die Verfahren um das Kind zu manipulieren.

Und da soll es keinen Zusammenhang geben? Die Rechtsnwältin Asfour und deren Mandantin haben Schäden von hunderttausenden Euros wenn nicht gar siebenstellig angerichtet. Es gehört ein gerüttelt Maß an Schizophrenie dazu denjenigen zu verleumden von dem man Unterhalt haben will es sei denn es geht wir hier mutmaßlich um den Durchgriff auf das großelterliche Vermögen über einen Miß-brauch des Betreuungsgrechtes. Der ist fehlgeschlagen. Und jetzt haben Asfour und Riek begründeten ?Schiß? daß ich den Schaden exakt beziffere und Erstaz geltend mache.

Wenn dann schon wieder meine Anschrift falsch geschreiben wird ? so wie das beim Kirchenaustritt am 03. Februar 2003 beginnt ? dann liegt das wohl daran daß man sich seites des Gerichtes absicht-lich darüber lustig machen und drohen will. Im Gegensatz zur Antragsgegenerin betriebe ich keien Adressdatenhandel mit dem ich aus solchem faslchadressieren Kapital zu schlagen versuchen könnte.

Sie haben absichtlich an falsche Anschriften adressiert, bis hin zum Bundesverfassunsggericht, sie haben Idnetittäten gefälscht und Geburtsurkunden und Verfahren manipuliert. Da das Oberlandes-gericht und BverfG/BGH ? nach der Post die mich erreicht ? nicht bereit ist dem Abhilfe zu leisten, man sich gerichtsseitig sich an keine einzige Frist und an kein einziges Gesetz hält sondern die pure Willkür herrscht habe ich Schriftformbedürfnis meiner Kriegserklärung am 14. und 15. April 2012 genüge getan und ihrem Saftladen den Krieg erklärt.

Krieg um Leute wie sie mittels EU udn NATO Kräften aus dem Amt zu bomben.Die ganze Sache liegt unter PET A-17-09-1030-02171 dem deutschen Bundestag vor, sie liegt beim auswärtigen Amt, dem Verteidigungsministerium und im Bundespräsidialamt vor. Im Internet auch unter

http://decl-war.tumblr.com/

Ihr Schreiben vom 25./26. Juni ignoriere ich da es WOHL ABSCIHTLICH formfehelerhaft zugestellt wurde. Ich arbeite also genau so IGNORIEREND UND SCHLAMPIG wie die KORRUPTE Strafver-folgungsbehörden und Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt a.M. das seit 13 jahren tun.

Wahsrcheinlich gehören Sie Dr.Fritz einem Kindefickerring an, der deshalb tunlichst versucht
entführte Kinder von denjenigen die sich um Sie bemühen, leibliche eltern, zu entfremden.

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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28.06.2014 01:49

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mittels  Oberstaatsanwalt Dr. König
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D-60313 Frankfurt a.M.


Frankfurt a.M., den 28. Juni 2014


Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Oberlandesgerichtsrichter Dr. Fritz und ?Justizfach-angestellte? Bensetti sowie den für die Hölderlinstraße 4, 60316 Frankfurt a.M. zuständigen Postzu-steller (3 UF 156/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. 471 F 17156/14 Amtsgericht Bad Homburg)

Soeben 28. Juni 2014 erhalte ich in Sachen 3 UF 156/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Anschrei-ben vom 26. und Beschluß vom 25. ausgefertigt am 26. Juni 2014 als förmliche Zustellung in Um-schlag auf dem das Zustelldatum nicht vermerkt ist!

 

Damit ist die Zustellung formfehlerhaft und dies stellt ganz klar eine Racheaktion dar für meine sich inhaltliche gegen Zustellmängel und Postsachenunterschlagung richtenden Antrag dessen ablehnender Bescheid Inhalt der Zustellung ist. Die Botschaft ist eine ganz klare Drohung ? ich hatte mich in diesemZusammhange auch schon wegen verlorengegangener Wahlbenachrichtig-ungskarten mehrfach beschweren müssen - nämlich ?wir stellen das zu was wann und wie wir wollen und wir unterschlagen Post so daß Du vor Gericht keine Chance hast? Und wer verdächtigt wird das Kreuzchen bei der Wahl bei der falschen Partei zu machen der bekommt gar keine Post.

Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)


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28.06.2014 03:57

Maximilian Bähring
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Gerichtstraße 2b

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Frankfurt a.M., den 28. Juni 2014

EILT! - 3 UF 156/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
471 F 17156/14 Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

nachdem das Gericht zu dämlich ist überhaupt zu unterscheiden zwischen den Umgangsverboten der Kindesgroßmutter Jutta Riek gegenüberemieem Kind und dem Umgangsverbot daß ich gegen die Kindesmutter und mein Kind mit diesem Antrag zu erlangen zu erlangen trachte reiche ich seicherheithalber nochmals Antarg auf ein Näherungsverbot ein. Auchsoll das Näerungsverbot gegen den Verfahrensbeistand des Kindes, Ulrich Ames, gehen!

Begründung für das Näherungsverbot:

Ich wurde auf Veranlassung meiner Ex, der Kindesmutter, zusammengeschlagen!

Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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28.06.2014 04:26
schach - empathie erlernen - sich in die lage anderer hineinzuversetzen

http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/234687883-thomas-stipsits-bauernschach-ein-winterthriller (http://www.3sat.de/page/?source=/kleinkunst/www/173255/index.html)

?scharlau? / ?stephan? im unwissen über ?knak? und 'schramm?

wenn ich dies mache, was macht dann der gegner - das durchspielen von szenarien - durchspiel von gesoprächsverläufen - ist keine schizophrenie

28.06.2014 04:45

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28.06.2014 09:02

ALARM - ich höre also tatsächlich richtig - da sitzen irgendwelche Leute im Treppenhaus auf dem treppenabsaz zwischen 5. und 6. Stock.

+++

Maximilian Bähring
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Frankfurt a.M., den 28. Juni 2014


Ich habe mich also die ganze Zeit nicht getäuscht! Die Geräusche Treppenhaus kommen tatsächlich von Personen die dort mit ihren Smartphones rumsitzen! Eben habe ich (eine gesichtet)!

Datum: 28. Juni 2014, Uhrzeit: 22:53 Uhr.
Ort: Hölderlinstraße4, 60316 Frankfurt a.M.

zwichen dem 5. Und 6. Stockwerk oberhalb des Treppenabsatzes  Ich habe ein Foto gemacht.

 Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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28.06.2014 09:45

28. Juni 2014 - 23.35 Uhr - ist eine schnarchende/schlafende Frau!


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28.06.2014 10:38
Entwarnung

29. Juni 2014 00:35 Uhr - Die frau ist weg -  sieht aus als hätte sie sich aus eigener Kraft hier wegbewegt - die Sache hat sich erledigt!