20.06.2014 02:49
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M. Mobil: +49 (0)176 65605075 o(de)r +49 (0)174 3639226 Fax: +49 (0)69 67831634 EMail: maximilian@baehring.at http://www.maximilian.baehring.at
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Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe
Frankfurt a.M., den 20. Juni 2014
AR 4271/14 Bundesverfassungericht
3 WS 546/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. und 5/4 Qs 23/14 LG Frankfurt a.M. 992 BS 7/13 002 (201) Amtsgericht Frankfurt a. M. Maximilian Bähring ./. ?prügelnde? Polizisten
A2 -1605 490 201 7 Gerichtskasse Frankfurt a.M. Kassenzeichen 1605 490 2017 und Kassenzeichen 1203 020 201 4 Gerichtskasse Frankfurt a.M.
Sehr geehrter Herr Meier,
soeben, 20. Juni 2014 erhalte ich ihr Schreiben vom 13., frankiert am 17. Juni 2014 hinsichtlich meiner Eingabe vom 3. Mai 2014! In der Zwischenzeit hat sich auch das Oberlandesgericht unter Aktenzeichen 3 Ws 546/14 mit Beschluß und Anschreiben vom 10. Juni 2014, Ersterer ausgestellt am 13. und beides frankiert am 16. Juni 2014 zur Sache geäußert. Beschluß übersende ich in Kopie, aus diesem geht alles wesentliche hervor.
Ich darf aber noch ergänzen daß man mir eingehende Post unterschlagen hat und deshalb die von Ihnen erwähnte Frist nicht begonnen hat zu verlaufen. Eine Frist beginnt immer von dem Tag an abzulaufen (sagt man neuredings verfristen?) an dem eine Verfahrenspartei von der mit Frist an-fechtabren Entscheidung Kenntnis erlangt. Dem nachweislichen Zustellzeitpunkt also.
Unterschlägt man mir Post indem man diese einfach an irgendein Krankenhaus sendet wo sie unter VORTÄUSCHEN einer vorliegenden Postvollmacht RECHTSWIDRIG angenommen wird so ist das nicht mein Fehler. Wäre solches Verhalten zulässig könnte ich jedes Verfahren schon allein dadurch gewinnen Schreiben fehlzuadressieren und zu unterschlagen.
Meine in der Zwischenzeit verfasten Ein- und Widersprüche sind auch als gehrörsrüge zu verstehen. Das verletzet Grundrecht ist das Menschenrecht (da vom Gericht als rechtlich ?mittealterlich vogelfrei? erklärte als geistig Behindert diffamierte der Menschseineigenschaft ( auch ??würde? nicht verlustig gehen können greift spätestens dieses) auf ein faires Gerichtsverfahren wobei hier die Menschen-rechtsbindung in Artikel 1 Absatz 2 greifen sollte.
Gru&SZlig; (Maximilian Bähring)
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