13.06.2014 10:42

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.


vorab per Fax: +49 /(0)69 / 1367 - 2976

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
- 3. Familiensenat -
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.


Ich bin für die Gleichberechtigung
(GleichwuErd(t)igkeit jedes Menschen),
Menschenrechte - ohne wenn und
aber also - ich bin ?die Guten?!

Frankfurt a.M., den 12. Juni 2014

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ? 92 F 493/13 Amtsgericht Bad Homburg

Was das Anregen von ?Terror(?)? Gewalt mittels des Einsatzes von Kriegswaffen gegen eine ? wenn auch bei Manipulationen der Wahlen (durch Terror(?)) ? gewählte Regierung angeht die ich im letzten Absatz meines gestrigen Schreibens anregen wollte teile ich mit am 02. April 2014 die Gebäude der Gerichte für einen NATO-Luftangriff (nach vorheriger Evakuierung zwecks Vermeidung von Personen-schäden) vorgeschlagen zu haben sobald der internationale Strafgerichtshof in Den Haag darüber entschieden hat ob der Übergriff der Polizisten vom 23. Mai 2013 - nachdem meine Erklärung des Notstands-/Widerstandsfalles oder auch Bürgerkriegserklärung vom 14./15. April 2012 nachweis-
lich den deutschen Bundestag erreicht hatte - als Angriff auf die Bundesrepublik zu werten ist da im vergleichbaren Falle Stauffenberg ja Aufständische als eine Art zweite Regierung zu betrachten
sind und ähnlich der Tucholsky Frage ob Soldaten Mörder sind hier geklärt werden muß wessen Lagers Polizeikräfte gegen wessen Lagers Strafattäter legitimiert sind. Ich habe auch die UN, der Sprachbarriere halber die Genfer Dependance angeschrieben. Die Regierung Merkel würde eine Nato-Einsatz gegen sich als ?Terror-Akt? ansehen, daher sprech ich von Terrorismus. Nicht umsonst stelle ich die Frage nach der Vergleichbarkeit von dem Umsturzversuch Stauffenbergs, Hitler-
Attentäter Elser, den Genralbundesanwalt Buback-Attentätern von der RAF sowie der Wahl der unbeteiligten zivilen Ziele der Bankiers Ponto und Herrhausen.

 
Gruß
 
(Maximilian Bähring)    auch der Staatsanwaltschaft, OStA Dr. König zugeleitet


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13.06.2014 01:03

Soldaten - die Kinder vor Abtreibung schützen - sind Mörder!


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13.06.2014 02:00

?Was die Menschenrechte betrifft, gilt für uns alle der gleiche Maßstab.?

siehe fehlender Kindeswohlvorbehalt beim Sorgercht der Mutter § 1626a BGB, siehe fehelndes Vetorecht des Vaters bei Abtreibung (auch seines Erzeugnisses) § 218 STGB

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Wer hat mehr menschnkinder-Leben auf dem Gewissen? Alle Amokläufer zusammen oder Alice Schwarzer durch ihre mediale Beeinflussung ?Aufruf zum Kindsmord?!

http://www.aliceschwarzer.de/artikel/schirrmachers-interview-zu-islamismus-feminismus-317259

http://www.emma.de/artikel/editorial-von-alice-schwarzer-zurueck-auf-anfang-263219

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Die Sklaven wollen nicht befreit, sie wollen Sklavenhalter werden.

Mütter die dann trotzdem 10 Jahre lang der Gesellschaft wegen Elternzeit nicht zur Verfügung stehen BLOCKIEREN die Studienplätze (ich studiere nur so zum Spaß, nachher werd ich eh Hausfrau) und schmälern die tatsächlichen Erträge unserer Volkswirtschaft massivst.

Für jede weibliche Pilotin müssen Sie zusätzlich einen männlichen Piloten einstellen der während deren Schwangerschaft einspringt was die Kosten nahezu verdoppelt, es sein denn Frauen beginnen mit dem schwangerwerden wenn man aus Altersgründen schon nicht mehr fliegen kann also ab dem Rentenalter für Piloten von 60 an aufwärts. http://www.airliners.de/rentenalter-60-fuer-lufthansa-piloten-bleibt/11362 Ergo: Wenn ich einen ausgebildeten Piloten habe der von seine 30 Jahren Dienstzeit volle 30 leistet udn eien Pilotin die absehbar von ihren 30 Jahren Disntziet mindetsns ein halbes jahr wegen Schwangerschaft ausfällt wen stelle ich da wohl ein?

Denen geht es nicht um Gleichberchtigung, denen ging es seit den 1968er um die Errichtung eines Matriarchates, begonnen mit der Mär von der unbefleckten Emfpängnis - der Vater leistet keien Betrag zur Erzeugung eines Kidnes also muß man ihn auch nicht ernstnehmen was seine Erziehungsforderungen angeht, denn bei Trennung/Scheidung bekomment in 90% der Fälle die Muttter das Kind udn enstchiedet disktatiorsich allein ob es von eienr Sekte beschnitten oder bereikit wird.


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