Nochmal wegen Einzugsermächtigung:

Man müßte mal sowas einführen wie eine ?limitierte Abbuchung?. So daß man Lieferanten bei Streitigkeiten - ähnlich einer Mietkürzung - das Abbuchen einer Teilzahlung zugesteht - den strittigen Betrag jedoch aussetzt bis zu einem Schlichterspruch oder ?Bin ich Fe__?? GE_ICHTSURTEIL.

http://www.frau-shopping.de/wp-content/uploads/2012/08/dickmanns-zuckergesichter.jpg

http://www.einstein-online.info/vertiefung/TraegeSchwere/?set_language=de


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