20.07.2013 12:40
Gastarbeiter = Staatsbürger? Profitiert er von einer Bürger-versicherung so lange es keine Weltbürgerversicherung ist.? Wann zahlt ein Gastarbeiter in die sozialen Sicherungssysteme ein? Wenn er hier arbeitet - also gesund ist und dieses System nicht benötigt. Wenn er nach getaner Arbeit als Rentner in die Heimat zurückkehrt, wer zahlt dann die Krankheitsfolgekosten für bei der Arbeit in Deutschlnad verschlissene Gelenke und Knochen. Wir oder das ?Entsender-"Land aus dem er kommt, in welches er zurückkehrt und in dem er dann - dank seines Rentnerstatus - keine Beiträge mehr zahlt?
Daß die rot-grünen Gutmenschen das Geld der Gastbauarbeiter gerne für das vergolden der dritten Zähne und künstliche Hüpfgeleneke inländischer Omas behalten würden - jenen Omas die zu einem Drittel den Adolf gewählt und ermöglicht haben - als es denen zu geben die es in der irrigen Meinung bezahlt haben es würde sich dabei um eine Art Notgroschen/Sparrücklage für den eigenen Krankheitsfall handeln, wenn sie ihre Rücklagen baruchen? hätten Sie von denen wirklich was anderes erwartet?
Keine Zwangsbehandlung!
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