02.07.2013 04:51

BULLSHIT vom Typ ?wir haben VLAN"s!

jeopardy - google:// "switch port mirroring?!

hubs wären von der theorie herabhörsischer weil beim abhörversuch eine kollision aufträte / gäb es keine sniffer! (Ist denn schon Freitag!)

?Die Gesamtüberwachung per Portspiegelung würde aber für jeden abgehörten 10-GBit/s-Port zwei weitere 10-GBit/s-Ports erforderlich machen ? das ist nicht unbemerkt möglich?

http://www.heise.de/
newsticker/meldung/NSA-Abhoerskandal-PRISM-Internet-Austauschknoten-als-Abhoerziele-1909604.html

Wieso 2? In Stereo? Genügt nicht Mono? Statt einem Port brauche ich dann eben zwei - einen fürs belauschen und einen für den richtigen Traffic. Würd ich das an der genestelle eines CIX-Routers machen würde ich das interessante per IP6(hs)Tunnel oder SSH/SSL oder so weitreleiten.Von meiner Siete des Kabes her.

Könnte man per einem modifizierten STP (SPANNer Baum Protokoll) zum vermeiden von Linkredundanzen heraus-finden ob immer wenn ein Node am Switchdaten sendet vergleichbare Daten an einem anderen Port aufttauchen. Paket Level Filtering würde das voraussetzen.

http://heise.forenwiki.de/
index.php?title=Standardfloskeln
?Mit? einem einfachen Ethernet Hub ?wär das nicht passiert!?



TECHNISCH MACHBAR!
~~~

Pseudo-Screenshot: Anleitung Port-MIrror für die nach eigenen Angaben am De-Cix verbauten Catalyst 6509 aus dem Netz per ^C^V

http://www.posteet.com/view/689


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02.07.2013 09:34

#Neuland ist doch rechtsfreier Raum

..nicht aus Mangel an Recht (Gesetzen) sondern aufgrund sich
widersprechender Rechtsnormen. US-Recht widerspricht EU-Recht /
Deutschen Recht. Wenn die Bits auf dem Weg von Deutschland nach
Deutschland über die USA geroutet werden (was vorkommen kann und von der NSA durchaus auch gewünscht ist), welches Recht guilt dann für
die Bits und wer setzt es durch?

Tux


Warum muß es die NSA sein die abhört? Der als Vorlage (Template) verwendeten Sicherheitsrichlinie (sogeannte Policy) der NSA wegen?

http://oai.dtic.mil/oai/oai?verb=getRecord&metadataPrefix=html&identifier=ADA401564

http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/BJNR125410001.html

Es sind

1.
die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages,
2.
der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 7 und § 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zwecken

berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.


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