Der 9. Mai ist nicht länger Kriegsende sondern:
am 9. Mai 2015 BEGINNT ein neuer Bürgerkrieg
Deutsche Gerichte MISSBRAUCHEN und BEUGEN
das Recht. Weder das Verafssungsgericht noch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechnte noch
der UN-Hochkomissar für Menschenrechte ändern
die Benachteiligung unverheirateter deutscher Väter.
siehe hierzu: 1 BvR 50/15 Bundesverfassungsgericht
sowie 11314/15 beim EGMR (ECHR-Lger11.OOR)
und G/SO 215/51 DEU (GEN) UN-Human Rights
Es kann nicht angehen:
daß man, wenn man seine (auch finanziellen) Rechte
geltend machen will - um Prozesskostenhilfe für einen
ab zwoter Instanz notwedigen Anwalt zu bekommen
vorab mit den aus § 34 GmbHG resultierenden Kon-
sequenzen (Einzug Anteile durch Restgesellschafter)
eine eidesstattaliche Versicherung angben muß ? wobei
Klagegrund darin liegen kann daß Gelder nicht auszbe-
zahlt werden. So gewinnt derjenige Mitgesellschafter
der Zahlungen blockiert auch ganz ohne Verfahren.
Außerdem hat der deutsche Bundestag durch seine
gesetzgeberische Untätigkeit bei der vom BVerfG an-
gemahnten Reform des § 1626a BGB trotz Fristsetzung
zur Neuregelung zum 31. Dezember 2003 Tatsachen
geschaffen was das Abwechseln Kindern zwischen den
Eltern angeht (Wechselmodell: in etwa ?jede gerade
Woche des Jahres bei der Mutter, jede ungerade beim
Vater?) wodurch Unterhaltstatbestände geschaffen
werden welche nicht entstehen würden wenn man in
Berlin seine Hausaufgaben gemacht hätte.
Sie NÖTIGEN Männern also auch noch Geld ab dafür
daß sie die Erziehung/Kuidnerbetruung nicht selbst leisten
?dürfen? weil es an gesetzlicher Grundlage fehlt.
Der Instanzen-/und Institutionsweg ist erschöpft es folgt
daher nun der totale und GEWALTSAME WIDERSTAND!