01.06.2014 05:09
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 60316 Frankfurt/Main Rechtsstaat Deutschland
Petitionsausschuß Deutscher Bundestag Platz der Repulik 1 11011 Berlin Schurkenstaat Deutschland Fax: 030/227 36053 14.04.2012
Pet A-17-99-1030-021771 ERKLÄRUNG (antifiskalischen) BÜRGERKRIEGes Faxschreiben vom 01. April 2012 ? kein Scherz -
Hier habe ich mich inzwischen an den wohl für die Sache zuständigen Verteidigungsausschuß gewandt.
DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND HAT SICH GLEICH MEHRFACH GEWEIGERT IHREN UREIGENSTEN PLFICHTEN ?
DEM SCHAFFEN VON RECHT
sowohl als Gesetz, als auch in Form an diese Gesetze gebundener Urteile (in beiden Fällen entstehen durch Verzögerungen Schäden in Form der Entstehung fälschlicherweise angenommener Gewohnheits-UN-Rechte)
UND DESSEN DURCHSETZUNG
(angekündigte Verweigerung gefertigte Urteile zu vollstrecken [Polizeibeamter im März 2006 ?da dürfen Sie mich zitieren?])
NACHZUKOMMEN.
Dieser GIPFEL an SEXISTISCHER Unverschämtheit und MENSCHEN VERACHTUNG der GLEICHBERECHTIGUNG (wenn auch nur vermeintlich) des LEBENS BEHINDERTER (wie bei den NAZIS) ist eine solch MASSIVE
VERLETZUNG DES RECHTSSTAATSPRINZIPS
DAß DEN FUNKTIONSTRÄGERN DES STAATES
DAS GEWALTMONOPOL nach den Maßgaben des Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz ZU ENTZIEHEN WAR.
Grûß
MAXIMILIAN BÄHRING
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Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 60316 Frankfurt/Main Rechtsstaat Deutschland
Petitionsausschuß - mit Zustellmangel via Verteidigungssausschuß - Deutscher Bundestag Platz der Repulik 1 11011 Berlin Schurkenstaat Deutschland Fax: 030/227 36005 15.04.2012
Pet A-17-99-1030-021771
Neureglung des § 1626a BGB
BVerfG-Urteil 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010 nach EGMR-Urteil 22028/04 vom 03.12.2009 seit über 2 (in Worten: zwei) Jahren überfällig
§ 1626a BGB gemeinsames Sorgerecht unverheirateter
1. Unverheiratete haben Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
2. Väter - und nur diese, denn sie wissen im Zweifelsfall nichts von ihrem ?Vaterglück? - können gegenüber Jugendamt oder Gericht eine ? formlose - Erklärung abgeben so Sie die gemeinsame Sorge nicht ausüben wollen.
Im Unterhaltsrecht sind zudem Regelungen zu finden nach denen Väter, welche die Erziehung mittels geteiltem Sorgerecht zeitanteilig übernehmen wollen ? die Bereitschaft, nicht was die Mütter und deren Anwälte in der Realität zu verhindern wissen, zählt - aufgrund dieser Bereitschaft zur Eigenleistung der Erziehung von Unterhaltspflichten als Verdienstausfallentschädigung für mütterliche Fremdleistung vollständig zu befreien sind.
Ist das Kind 3½ Tage die Woche bei mir und wird versorgt, wozu soll ich der Ex Verdienstausfall für Erziehungsarbeit/-zeit zahlen. Wenn ich schon ?Personal? bezahle soll, dann bezahle ich welches das nicht zickt und mit dem ich nicht herumstreiten muß. Also keinen arbeitsrechtlichen Vorteil allein dafür irgendwannmal miteinander ?geschnaggserlt? zu haben.
Hinsichtlich Steuern und Abgaben sind biologische Väter Ehemännern vollständig gleichzustellen. Das in der Diskussion sogenannte ?Elternsplitting?.
Grûß
MAXIMILIAN BÄHRING
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